ÖDP Hof-Wun­sie­del for­dert Ende der Ver­hin­de­rungs­bü­ro­kra­tie bei regio­na­lem Klimaschutz

„Behör­den brem­sen klei­ne Was­ser­kraft“ – (Fran­ken­post vom 24.01.2023)

Erstaunt und fast ungläu­big lasen die Vor­stands­mit­glie­der des Kreis­ver­bands der ÖDP Hof-Wun­sie­del den Bericht aus der Fran­ken­post über das Agie­ren der Bay­reu­ther Behör­de hin­sicht­lich des Geneh­mi­gungs­er­su­chens bezüg­lich des still­ge­leg­ten Was­ser­kraft­werks am Wei­ßen Main in Hin­ter­röh­ren­hof bei Bad Berneck.

Die ÖDP stellt sich hier die Fra­ge, wie es sein kann, dass in Zei­ten von Kli­ma­wan­del und Ener­gie­kri­se auf­grund des Ukrai­ne-Kriegs, wo jede in unse­rem Land kli­ma­neu­tral erzeug­te Kilo­watt­stun­de Strom drin­gend benö­tigt wird, so ein Bau­vor­ha­ben fahr­läs­sig ver­hin­dert wird. Durch die Schlam­pe­rei der Behör­de ist sogar eine 6‑stellige Inve­sti­ti­on des Eigen­tü­mers inzwi­schen schon wie­der kaputt. Hier muss ein Umden­ken statt­fin­den, und Behör­den müs­sen scha­den­er­satz­pflich­tig gemacht werden.

Der Spre­cher des Land­rats­amts, Han­nes Hut­tin­ger, nennt im FP-Arti­kel als Grund für die Ver­zö­ge­rung, dass eine „gewis­sen­haf­te Prü­fung“ nötig sei, die Zeit brau­che. Wir nen­nen das Behör­den­will­kür und über­bor­den­de Büro­kra­tie, denn inner­halb der vier Jah­re wur­de effek­tiv sicher noch nicht mal 4 Wochen tat­säch­lich geprüft.

Es wird Zeit, dass eine neue Metho­dik zum Zug kommt, wobei Bau­vor­ha­ben nach spä­te­stens 1 Jahr bear­bei­tet sein müs­sen. Damit soll­ten auch die Belan­ge von Arten­schutz und Natur­schutz berück­sich­tigt sein, die einen voll­stän­di­gen Jah­res­zy­klus zur Bewer­tung von Flo­ra und Fau­na benö­ti­gen. Wenn inner­halb die­ser Zeit kei­ne Ent­schei­dung fällt, ist das Vor­ha­ben auto­ma­tisch genehmigt.

Der Kreis­ver­band der ÖDP Hof-Wun­sie­del for­dert das Bay­reu­ther Land­rats­amt auf, die­se Ver­zö­ge­rungs­tak­tik sofort zu been­den und das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren mög­lichst schnell posi­tiv zu bescheiden.

Inve­sti­tio­nen von Bür­gern in regio­na­le Strom­erzeu­gung sind von gro­ßem öffent­li­chem Inter­es­se und auch im Inter­es­se der Bür­ger in unse­rer (ober)-fränkischen Regi­on. Ein Blick nach Wun­sie­del wäre auch rat­sam, dort ist man heu­te schon klimaneutral.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    So sehr der Ärger ver­ständ­lich ist, darf es auf kei­nen Fall dazu kom­men, daß Vor­ha­ben bei Inak­ti­vi­tät der Behör­de nach Frist­ab­lauf als geneh­migt gel­ten. Denn das beträ­fe auch schäd­li­che Pro­jek­te oder sol­che, wel­che berech­tig­te Belan­ge ande­rer unzu­läs­si­ger­wei­se beeinträchtigten.

    Lei­der gilt schon seit Ende der acht­zi­ger Jah­re des ver­gan­ge­nen Jahr­hun­derts, daß soge­nann­te Beschleu­ni­gungs­ge­set­ze nicht die tat­säch­li­chen Ursa­chen über­lan­ger Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren besei­ti­gen, son­dern Bür­ger/in­nen- bzw. Betrof­fe­nen­be­tei­li­gung und Rechts­schutz (auch für Umwelt- und Natur­schutz) ein­schrän­ken. Auf die­sem Weg wei­ter vor­an­zu­schrei­ten, wäre fatal.

    Die Grün­de für Ver­zö­ge­run­gen sind meist unzu­rei­chen­de Sach- und Per­so­nal­aus­stat­tung der zustän­di­gen Behör­den sowie feh­ler­haf­te Unter­la­gen der Antrag­stel­ler / poten­ti­el­len Inve­sto­ren. Nicht sel­ten kann hier­bei auch Vor­satz ver­mu­tet wer­den – vor allem, wenn es um Umwelt und Natur geht.