Geld­stra­fe für die SpVgg Bayreuth

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Das Sport­ge­richt des DFB ver­hängt gegen die SpVgg Bay­reuth eine Geld­stra­fe von 1.750 Euro

Das Sport­ge­richt des Deut­schen-Fuß­ball-Bun­des (DFB) hat die SpVgg Bay­reuth im Ein­zel­richts­ver­fah­ren wegen eines unsport­li­chen Ver­hal­tens der Anhän­ger­schaft mit einer Geld­stra­fe von 1.750 Euro belegt.

Im letz­ten Aus­wärts­spiel der Hin­run­de, gegen den FC Erz­ge­bir­ge Aue, kam es vor Anpfiff der ersten Halb­zeit zum Abbrand von Pyro­tech­nik. Die SpVgg Bay­reuth nimmt das Urteil an. Dies ist somit rechtskräftig.