Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg zieht Bilanz

Symbolbild Justiz

Auch im Jahr 2022 konn­te der wei­ter­hin hohe Arbeits­an­fall bewäl­tigt werden

Im Jahr 2022 konn­te das Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg 2.178 Beru­fungs­ver­fah­ren in Zivil­sa­chen abschlie­ßen. Dies sind rund 1.000 Beru­fungs­ver­fah­ren mehr als im Jahr 2018. Seit dem Jahr 2018 sind die Beru­fungs­ver­fah­ren in all­ge­mei­nen Zivil­sa­chen beim Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg sprung­haft gestie­gen. Zwar gin­gen im zurück­lie­gen­den Jahr mit 1.946 Ver­fah­ren rund 650 Beru­fun­gen weni­ger als 2021 bei den Zivil­se­na­ten des Ober­lan­des­ge­richts ein. Im Ver­gleich zum Jahr 2018 lagen die Ein­gangs­zah­len aber wei­ter­hin um rund 50 % höher. „Die­se Zah­len sind wei­ter­hin auf die hohe Anzahl von Ver­fah­ren gegen ver­schie­de­ne Kraft­fahr­zeug­her­stel­ler im Hin­blick auf behaup­te­te Abgas­ma­ni­pu­la­tio­nen zurück­zu­füh­ren“, so der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Lothar Schmitt. Auf­grund der kon­stan­ten Zahl an Erle­di­gun­gen konn­ten die Zivil­se­na­te aber rund 230 Beru­fungs­ver­fah­ren mehr zum Abschluss brin­gen als neue Fäl­le ein­ge­gan­gen sind. „Für das groß­ar­ti­ge Enga­ge­ment der Zivil­se­na­te, die durch die Fami­li­en­se­na­te und den Straf­se­nat vor­bild­lich unter­stützt wur­den, bin ich sehr dank­bar“, so Prä­si­dent Schmitt. „Ein beson­de­rer Dank gilt auch dem Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ster der Justiz Georg Eisen­reich und dem Haus­halts­ge­setz­ge­ber, die durch die Ein­rich­tung eines wei­te­ren Zivil­se­nats mit drei Rich­ter­stel­len die Bewäl­ti­gung des hohen Arbeits­an­falls ermög­licht haben.“

In den Fami­li­en­sa­chen erhöh­te sich die Anzahl der Beschwer­den gegen End­ent­schei­dun­gen um 6 % im Ver­gleich zum Vor­jahr. Die bei­den Fami­li­en­se­na­te waren 2022 erneut in der Lage, mehr Ver­fah­ren zu einem Abschluss zu brin­gen, als neu ein­ge­gan­gen sind. In Straf­sa­chen zeig­te sich eine kon­stan­te Arbeits­be­la­stung. So wur­den 825 Ver­fah­ren, vor­wie­gend Beschwer­den, tur­nus­mä­ßi­ge Haft­prü­fun­gen und Aus­lie­fe­rungs­sa­chen, behandelt.

„Eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung war die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Akte in Zivil- und Fami­li­en­sa­chen beim Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg im Dezem­ber 2022. Nach den ersten Wochen zeigt sich aber bereits, dass dies den Arbeits­all­tag der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter posi­tiv gestal­tet“, so Prä­si­dent Schmitt. Im Mit­tel­punkt des lau­fen­den Jahrs wird das 120jährige Jubi­lä­um zum Bestehen des Zen­tral­ju­stiz­ge­bäu­des am Wil­helms­platz in Bam­berg ste­hen. „Wir freu­en uns, dass wir die­ses Jubi­lä­um gemein­sam mit unse­rem Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich am Mitt­woch, 24. Mai 2023, mit einem Fest­akt und einem Tag der offe­nen Tür bege­hen kön­nen.“ Am Sams­tag, 27. Mai 2023, wür­den zusätz­lich über den gan­zen Tag ver­teilt Haus­füh­run­gen des im Jahr 1903 eröff­ne­ten Justiz­ge­bäu­de ange­bo­ten, so Prä­si­dent Schmitt.


Hin­ter­grund

Im Jahr 2022 gin­gen 1.946 Beru­fungs­ver­fah­ren in Zivil­sa­chen beim Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg ein. Im Jahr 2021 lag die Zahl bei 2.596 Ver­fah­ren. Im Ver­gleich dazu betrug die Zahl der Beru­fun­gen in Zivil­sa­chen im Jahr 2018 (nur) 1.272 Fäl­le. Abge­schlos­sen wur­den im Jahr 2022 ins­ge­samt 2.178 Beru­fungs­ver­fah­ren (2021: 2.184 Verfahren).

In Fami­li­en­sa­chen gin­gen 2022 ins­ge­samt 976 Beschwer­den gegen erst­in­stanz­li­che End­ent­schei­dun­gen und all­ge­mei­ne Beschwer­den ein (2021: 1.001 Ver­fah­ren). Been­det wur­den 2022 ins­ge­samt 1.001 Ver­fah­ren (2021: 1024 Verfahren).

In Straf­sa­chen wur­den 825 Ver­fah­ren, über­wie­gend Beschwer­den, tur­nus­mä­ßi­ge Haft­prü­fun­gen und Aus­lie­fe­rungs­sa­chen anhän­gig. Im Jahr 2021 waren dies 833 Fälle.