MdB Zeul­ner for­dert Flücht­lings­gip­fel – ange­sie­delt beim Bundeskanzler

MdB Zeul­ner: „Die Migra­ti­ons­po­li­tik muss end­lich zur Chef­sa­che erklärt werden“

„Unse­re Gemein­den und Städ­te sind an ihren Kapa­zi­täts­gren­zen bei der Unter­brin­gung der Flücht­lin­ge vor Ort ange­kom­men. Die Hil­fe­ru­fe der Kom­mu­nen wer­den aber seit Mona­ten von der Bun­des­re­gie­rung nicht ernst genom­men! Um die Situa­ti­on vor Ort zu ver­bes­sern, muss sich die Bun­des­re­gie­rung nicht nur halb­her­zig dem Pro­blem anneh­men, son­dern es zur Chef­sa­che erklä­ren – seit lan­gem for­de­re ich gemein­sam mit wei­te­ren Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten, die auch kom­mu­nal­po­li­tisch aktiv sind, dass es einen Flücht­lings­gip­fel geben muss, der beim Bun­des­kanz­ler ange­sie­delt ist!“, so die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Zeulner.

„Doch nicht nur die Wohn­si­tua­ti­on ist ange­spannt. Auch die Kapa­zi­tä­ten der Sprach- und Inte­gra­ti­ons­kur­se sowie Plät­ze in Schu­len und Kin­der­gär­ten sind am Limit. Kanz­ler Scholz nimmt sich des The­mas jedoch nicht an und dele­giert es statt­des­sen an sei­ne Bun­des­in­nen­mi­ni­ste­rin, die sich müh­sam mit ande­ren Mini­ste­ri­en abstim­men muss. So ver­geht wert­vol­le Zeit, wel­che unse­re Kom­mu­nen in der aktu­el­len Situa­ti­on schlicht nicht haben“, so Zeul­ner weiter.

MdB Emmi Zeulner

MdB Emmi Zeul­ner. Foto: Hen­drik Steffens

„Die Bun­des­re­gie­rung muss auch end­lich auf eine fai­re Ver­tei­lung inner­halb Euro­pas drän­gen. Und ich befür­wor­te auch den Vor­schlag von Man­fred Weber, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der Euro­päi­schen Volks­par­tei (EVP) im Euro­päi­schen Par­la­ment, Schnell­ch­ecks an den EU-Außen­gren­zen durch­zu­füh­ren“, so Zeul­ner. Damit soll an der Gren­ze bereits geprüft wer­den, wer Aus­sicht auf Asyl haben könn­te. Dadurch sol­len lang­wie­ri­ge Rück­füh­rungs­ak­tio­nen ver­mie­den wer­den, da nach Anga­be der EVP- Frak­ti­on weni­ger als 40 Pro­zent der gestell­ten Asyl­an­trä­ge auch tat­säch­lich aner­kannt werden.

Um die Zuwan­de­rung zu begren­zen, sei es auch nötig, dass man Fron­tex, die Euro­päi­sche Agen­tur für die Grenz- und Küsten­wa­che, wei­ter stärkt – durch eine bes­se­re Aus­stat­tung und durch die Mög­lich­keit, Fron­tex-Teams auch in Dritt­län­der zu ent­sen­den. Nach Anga­ben der Agen­tur hat Euro­pa den höch­sten Wert an irre­gu­lä­ren Grenz­über­trit­ten seit 2016 erreicht. Rund 330.000 irre­gu­lä­re Grenz­über­trit­te wur­den nach vor­läu­fi­gen Berech­nun­gen im Jahr 2022 an den EU-Außen­gren­zen fest­ge­stellt. Dies ent­spricht einem Anstieg von 64 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr. Man müs­se ille­ga­le Migra­ti­on stop­pen und Schlep­per­ban­den einen Rie­gel vor­schie­ben, gibt Zeul­ner wei­ter zu bedenken.

„Des­halb ist es wich­tig, dass Deutsch­land hier Takt­ge­ber der euro­päi­schen Migra­ti­ons­po­li­tik wird und auch die geplan­ten Ände­run­gen auf EU-Ebe­ne bei Rück­füh­run­gen von abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern unter­stützt. Hier agiert die Bun­des­in­nen­mi­ni­ste­rin Faeser noch deut­lich zu zöger­lich“, so die Abge­ord­ne­te für den Bun­des­wahl­kreis Kulm­bach, Lich­ten­fels und Bamberg-Land.

„Zudem müs­sen wir die Debat­te um siche­re Her­kunfts­staa­ten wie­der auf­ma­chen, um Asyl-Ver­fah­ren mas­siv zu ver­kür­zen. Bei­spiels­wei­se soll­te Geor­gi­en als siche­rer Her­kunfts­staat ein­ge­stuft wer­den“, so Zeul­ner. Mit der Aus­wei­sung Geor­gi­ens als siche­rer Her­kunfts­staat nach Art 16a Grund­ge­setz geht ein beschleu­nig­tes Ver­fah­ren bei der Prü­fung des Asyl­an­trags ein­her. Der Antrag wird dann übli­cher­wei­se als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt, es sei denn, der jewei­li­ge Antrag­stel­ler weist nach, dass ihm in Geor­gi­en die Ver­fol­gung droht. Zudem kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern aus Geor­gi­en schon jetzt für bestimm­te Rei­se­zwecke wie bei­spiels­wei­se Erwerbs­tä­tig­keit oder Aus­bil­dung ein Ein­rei­se­vi­sum beantragen.

„Deutsch­land ist sich sei­ner huma­ni­tä­ren Pflich­ten bewusst und erfüllt sei­ne Schutz­ver­ant­wor­tung gemäß der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on seit Jah­ren in her­aus­ra­gen­der Wei­se. Eine umsich­ti­ge Gesetz­ge­bung ist dabei die zen­tra­le Vor­aus­set­zung für eine dau­er­haf­te und gesell­schaft­li­che Akzep­tanz für das Asyl­recht in Deutsch­land und einen sta­bi­len sozia­len Zusam­men­halt in unse­rem Land“, stellt die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te abschlie­ßend klar.