Uni­ver­si­täts­stif­tung Bay­reuth aus der Tau­fe gehoben

Georg Riesner, Schatzmeister | Dr. Michael Hohl, 1. Vorsitzender | Dr. Michael Pfitzner | Prof. Dr. Stefan Leible, 2. Vorsitzender, Foto: Jürgen Rennecke/UBT
Georg Riesner, Schatzmeister | Dr. Michael Hohl, 1. Vorsitzender | Dr. Michael Pfitzner | Prof. Dr. Stefan Leible, 2. Vorsitzender, Foto: Jürgen Rennecke/UBT

Seit Ende 2022 hat die Uni­ver­si­tät Bay­reuth auch eine Uni­ver­si­täts­stif­tung. Damit kön­nen noch mehr Pro­jek­te geför­dert werden.

Der Uni­ver­si­tät Bay­reuth ist seit dem 20.12.2022 eine För­der­stif­tung zuge­ord­net. Vor­sit­zen­der der neu­en Stif­tung ist der Vor­sit­zen­de des Uni­ver­si­täts­ver­eins Bay­reuth, Alt­ober­bür­ger­mei­ster Dr. Micha­el Hohl. „Mit der Uni­ver­si­täts­stif­tung spie­len wir in einer ande­ren Liga“, sagt Micha­el Hohl. „Auch, wenn der Uni­ver­ein als För­der­ver­ein seit Grün­dung der Uni­ver­si­tät her­vor­ra­gen­de Arbeit lei­stet, so sind unse­re Mög­lich­kei­ten doch begrenzt.“ Im Unter­schied zum gemein­nüt­zi­gen Ver­ein, der von dem steu­er­recht­li­chen Gebot der zeit­na­hen Mit­tel­ver­wen­dung geprägt wird und damit kein Ver­mö­gen auf­bau­en kann, zielt eine Stif­tung dar­auf ab, ihren Ver­mö­gens­stamm dau­er­haft zu erhal­ten und durch Kapi­tal­erträ­ge, Spen­den oder Zustif­tun­gen zu ver­meh­ren. Damit kön­nen dann, anders als im Ver­ein, nach­hal­ti­ge­re Erträ­ge erwirt­schaf­tet wer­den, die dann wie­der­rum für die Stif­tungs­zwecke aus­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Die Stif­tung unter­liegt der lau­fen­den staat­li­chen Auf­sicht, wes­halb Stif­tun­gen in der Gesell­schaft auch ein geho­be­nes Ver­trau­en genießen.

Enge Ver­zah­nung von Uni­ver­ein und Unistiftung

„Die Uni­ver­si­täts­stif­tung ist ein zukunfts­si­che­res Instru­ment ganz im Sin­ne des Uni­ver­si­täts­ver­eins“, sagt Hohl. Die Ver­knüp­fung zwi­schen Uni­ver­si­täts­ver­ein und Uni­ver­si­täts­stif­tung soll dabei eng blei­ben. In der Sat­zung ist unter ande­rem gere­gelt, dass der Vor­sit­zen­de des Uni­ver­si­täts­ver­eins auch der Vor­sit­zen­de der Stif­tung ist. Ins­ge­samt sind die Sat­zun­gen eng mit­ein­an­der ver­zahnt. Bei­de Ein­rich­tun­gen sind wich­tig: Der Uni­ver­ein soll wei­ter­hin Lob­by­ar­beit für die Uni­ver­si­tät betrei­ben und das bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment für die Hoch­schu­le för­dern. Die Stif­tung hin­ge­gen ist für grö­ße­re finan­zi­el­le För­de­run­gen zustän­dig. Die Steue­rung der Uni­ver­si­täts­stif­tung obliegt den bei­den Orga­nen Stif­tungs­vor­stand und Stiftungsrat.

Eine Mil­li­on Euro als Grundstockvermögen

Die neue Uni­ver­si­täts­stif­tung wird mit einem Grund­stock­ver­mö­gen von einer Mil­li­on Euro aus­ge­stat­tet. Ein Teil die­ses Gelds stammt aus Erb­schaf­ten, ein beacht­li­cher Teil auch aus dem Uni­ver­ein. Die Uni­ver­si­täts­stif­tung will zukünf­tig auch die Bay­reu­ther Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, aber auch die regio­na­len Unter­neh­men sowie Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten dazu ermu­ti­gen, die Uni­ver­si­tät Bay­reuth durch Zustif­tun­gen und Spen­den steu­er­be­gün­stigt zu unterstützen.

„Es ist für die Uni­ver­si­tät ein enor­mer Gewinn, dass wir nun eine Uni­ver­si­täts­stif­tung haben“, sagt Prof. Dr. Ste­fan Leib­le, Prä­si­dent der Uni­ver­si­tät Bay­reuth. „Damit haben die Bay­reu­ther Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Mög­lich­keit, auch über Gene­ra­tio­nen hin­weg ihre Uni­ver­si­tät und damit zugleich unse­re Regi­on zu fördern.“

Zweck der Stif­tung ist die För­de­rung von Wis­sen­schaft und For­schung, Bil­dung und Erzie­hung. Kon­kre­te Bei­spie­le dafür sind neben Sti­pen­di­en für Stu­die­ren­de auch die Betei­li­gung bei der Anschaf­fung von Gegen­stän­den, die für die For­schung benö­tigt wer­den, aber im uni­ver­si­tä­ren Haus­halt nicht vor­ge­se­hen sind. Zudem wer­den Wissenschaftler*innen auf Zeit unter­stützt, die ihre For­schung in Bay­reuth ohne Unter­stüt­zung nicht wei­ter­füh­ren könnten.

Aktu­ell kön­nen noch kei­ne Anträ­ge an die Uni­ver­si­täts­stif­tung gestellt wer­den, da das Stif­tungs­ver­mö­gen erst ange­legt wer­den muss, bevor von einer Ren­di­te die För­de­run­gen bezahlt wer­den kön­nen. Zustif­tun­gen und Spen­den sind hin­ge­gen ab sofort möglich.