Bam­ber­ger MdL Ursu­la Sowa ver­tritt Grü­ne im Unter­su­chungs­aus­schuss zum Deut­schen Muse­um Nürnberg

MdL Ursula Sowa © le mile studios
MdL Ursula Sowa © le mile studios

Pres­se­mit­tei­lung von Ursu­la Sowa, MdL:

„Wie tief ist Söder in dubio­se Immo­bi­li­en­ge­schäf­te verstrickt?“

Mit einem „Immo­bi­li­en­skan­dal der Extra­klas­se“ wird sich die Bam­ber­ger Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ursu­la Sowa in den näch­sten sechs Mona­ten beschäf­ti­gen. Sie wur­de gemein­sam mit der Nürn­ber­ge­rin Vere­na Osgyan als Ver­tre­te­rin­nen ihrer Frak­ti­on B‘90/Grüne für den Unter­su­chungs­aus­schuss zum Deut­schen Muse­um Nürn­berg benannt.

Laut Sowa geht es dabei wohl um den teu­er­sten Miet­ver­trag in der Geschich­te Bay­erns. Zu Beginn des Pro­jekts im Jahr 2014 habe die CSU-Staats­re­gie­rung noch von einer Anschub­fi­nan­zie­rung mit 8 Mio Euro gespro­chen. Weni­ge Jah­re spä­ter sei dar­aus eine Voll­fi­nan­zie­rung durch den Frei­staat und ein Gesamt­vo­lu­men von 100 Mio Euro gewor­den. „Und nach dem Zwi­schen­be­richt des Ober­sten Rech­nungs­hofs (ORH) von die­sem Som­mer rech­net man inzwi­schen bereits mit 200 Mio Euro“, weiß Sowa. „Wohl­ge­merkt bei einem Miet­ob­jekt, dass nach Ablauf des Ver­trags nicht ein­mal dem Frei­staat oder dem Deut­schen Muse­um gehört.“

Der ORH-Zwi­schen­be­richt führ­te laut Sowa dazu, dass die Land­tags­op­po­si­ti­on kei­ne ande­re Mög­lich­keit mehr sah, mit übli­chen par­la­men­ta­ri­schen Mit­teln Licht ins Dun­kel zu brin­gen, und des­halb zum här­te­sten Instru­ment, einem Unter­su­chungs­aus­schuss, griff. Denn der ORH zei­ge auch auf, dass bei wesent­li­chen Ent­schei­dun­gen die Geschäfts­ord­nung der Staats­re­gie­rung umgan­gen und die­se ein­fach im Finanz­mi­ni­ste­ri­um gefällt wur­den. „Damit steht im Zen­trum der Affä­re der dama­li­ge Finanz­mi­ni­ster und heu­ti­ge Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder“, stellt Sowa fest.

Frag­wür­dig ist aus Sicht der Grü­nen-Poli­ti­ke­rin vor allem, dass bei einem solch gro­ßen Pro­jekt das Ver­ga­be­recht über­haupt nicht beach­tet wur­de. Neben einer dubio­sen Flä­chen­er­wei­te­rung und der gene­rel­len Stand­ort­aus­wahl irri­tie­ren dar­über hin­aus vor allem die Ver­trags­be­din­gun­gen, die über die Maßen ein­sei­tig den Ver­mie­ter begünstigen.