Uehl­feld: Gabi Schmidt als Vor­sit­zen­de des Fischer­zeu­ger­rings wiedergewählt

Der Bei­rat des Fischer­zeu­ger­rings Mit­tel­fran­ken hat Gabi Schmidt ein­stim­mig als erste Vor­sit­zen­de wie­der­ge­wählt. Der Fischer­zeu­ger­ring, eine Selbst­hil­fe­ein­rich­tung der Teich­wir­te, betreut 374 Betrie­be mit ca. 1420 Tei­chen, pro Jahr wer­den rund 10.000 Bepro­bun­gen durch die Ring­be­ra­ter durch­ge­führt. Der Fischer­zeu­ger­ring för­dert die hohe Qua­li­tät der frän­ki­schen Karp­fen und ist als Ansprech­part­ner und Bera­ter immer für die Teich­wir­te, Fischer und Ang­ler da.

Präda­to­ren (Rei­her, Otter oder auch Kor­mo­ra­ne) berei­ten den Teich­wir­ten und Fischern gro­ße Pro­ble­me: Sie ver­ur­sa­chen in der Teich­wirt­schaft schwe­re Ver­lu­ste und gefähr­den unse­re seit Jahr­hun­der­ten gewach­se­ne Kul­tur­land­schaft. Der Fischer­zeu­ger­ring sieht sich hier als Inter­es­sen­ver­tre­ter aller Teich­wir­te in Mittelfranken.

Gabi Schmidt

Gabi Schmidt

Beson­ders freut es Gabi Schmidt, dass sie als Vor­sit­zen­de die weib­li­che Sicht­wei­se in der Män­ner­do­mä­ne LKV vor­an­brin­gen kann. Bis­lang gab es nur eine Vor­sit­zen­de eines Erzeu­ger­rin­ges, des Läm­mer­ma­strings. Gabi Schmidt ver­tritt im höch­sten Gre­mi­um des LKV, der Mit­glie­der­ver­samm­lung, die drei baye­ri­schen Fischer­zeu­ger­rin­ge. Der Fischer­zeu­ger­ring ist auch Part­ner der Teichgenossenschaften.

Als Her­aus­for­de­run­gen der Zukunft sieht Schmidt unter ande­rem die Ver­ein­bar­keit von Natur­schutz und einer betriebs­wirt­schaft­lich sinn­vol­len Bewirt­schaf­tung der Tei­che, sowie die Stär­kung der Zusam­men­ar­beit aller Inter­es­sens­grup­pen, also von Teich­wir­ten, Ang­lern, Bin­nen­fi­schern und Natur­schüt­zern. Auch die Öffent­lich­keits­ar­beit und die Schu­lung der Mit­glie­der sol­len ver­stärkt im Fokus des Fischer­zeu­ger­rin­ges stehen.

Als zwei­ter Vor­sit­zen­der wur­de Micha­el Made­rer aus Fürth ein­stim­mig wie­der­ge­wählt. Gabi Schmidt freut sich sehr dar­auf, die erfolg­rei­che Arbeit gemein­sam mit den Mit­glie­dern des Bei­rats wei­te­re zwei Jah­re fortzuführen.