Göß­wein­stein: Kommt ein Bür­ger­be­geh­ren zum Aus­bau des Finsterwegs?

Fer­di­nand Hasel­mei­er über­legt ein Bür­ger­be­geh­ren zum Aus­bau des Fin­ster­wegs zu starten

von Tho­mas Weichert

Fer­di­nand Hasel­mei­er lässt in Sachen „Fin­ter­weg­aus­bau“ nicht locker. Im Rah­men der Bür­ger­fra­ge­stun­de wäh­rend der jüng­sten Markt­ge­mein­de­rats­sit­zung frag­te Hasel­mei­er, ob er noch die Hoff­nung haben kön­ne, dass sein ent­spre­chen­der Antrag dazu irgend­wann behan­delt wer­de. Dem gab Bür­ger­mei­ster Hann­görg Zim­mer­mann (FW) zurück, dass Hasel­mei­ers Antrag bereits im Haupt- und Finanz­aus­schuss behan­delt wor­den sei und in die­sem Jahr 15.000 Euro für Pla­nungs­ko­sten für den Fin­ster­weg im Haus­halt ein­ge­stellt wur­den. Dies stell­te Hasel­mei­er nicht zufrie­den, da er sei­nen Antrag an den gesam­ten Markt­ge­mein­de­rat gerich­tet hat­te. Des­halb sei sein Antrag nicht rich­tig behan­delt worden.

Geschäfts­stel­len­lei­ter Peter Thiem beton­te dazu, dass nicht jeder Bür­ger das Recht habe, dass sein Antrag im Gemein­de­rat behan­delt wird. Intern sei bereits ver­ein­bart, dass Hasel­mei­er nach der Gemein­de­rats­sit­zung eine schrift­li­che Ant­wort zu sei­nem Antrag bekom­men wer­de. Wie Hasel­mei­er beton­te, hät­te er jedoch vor­her dar­über infor­miert wer­den müs­sen, dass sein Antrag nicht behan­delt wer­de. Zim­mer­mann brach die wei­te­re Dis­kus­si­on ab und frag­te, ob es wei­te­re Fra­gen aus dem Zuhö­rer­be­reich gebe. Dies war nicht der Fall.

Wie Hasel­mei­er gegen­über unse­rer Online-Zei­tung nach der Sit­zung erklär­te, wer­de offen­bar mit zwei­er­lei Maß gemes­sen. So wur­de in der Sit­zung am 15. Dezem­ber über einen Antrag eines Bür­gers zu Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen in Leutz­dorf bera­ten und beschlos­sen, sein Antrag wur­de jedoch nicht ein­mal auf die Tages­ord­nung gesetzt, ohne ihn über Hin­de­rungs­grün­de zu infor­mie­ren. Im Übri­gen sei sein Schrei­ben vom 4. Janu­ar nicht als „Bür­ger­an­trag“ gedacht gewe­sen, son­dern als Erin­ne­rung an den noch nicht voll­zo­ge­nen Antrag aus der Bür­ger­ver­samm­lung aus dem Jahr 2021. Obwohl der Gemein­de­rat mit 8:7 Stim­men bereits 2021 beschlos­sen hat­te, dass über den Aus­bau des Fin­ster­wegs im Zuge der Bera­tun­gen zum Ver­mö­gens­haus­halt 2022 bera­ten wer­den soll­te, erfolg­te dies nicht. „Auf mei­ne Nach­fra­ge erklär­te Bür­ger­mei­ster Zim­mer­mann am 28. Juli 2022 jedoch, dass ein ent­spre­chen­der Gemein­de­rats­be­schluss zum Aus­bau des Fin­ster­wegs vor­lie­ge, was jedoch nicht zutref­fend ist“, so Haselmeier.

Auch wenn der Finanz­aus­schuss emp­foh­len hat­te, Pla­nungs­ko­sten für ein Inge­nieur­bü­ro in Höhe von 15.000 Euro in den Haus­halt 2023 auf­zu­neh­men, ist mit einer kurz­fri­sti­gen Lösung und Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­ver­hält­nis­se am Fin­ster­weg nicht zu rech­nen“, sagt Hael­mei­er Eine Alter­na­ti­ve als Orts­um­lei­tung im Zuge der Kanal­bau­maß­nah­me sei nun damit nicht gege­ben. Hasel­mei­er über­legt nun, sich an die Rechts­auf­sicht am Land­rats­amt zu wen­den oder gar ein Bür­ger­be­geh­ren zum Aus­bau des Fin­ster­wegs zu starten.