Der Leu­ten­ba­cher Gemein­de­rat stritt über das Rumpler-Anwesen

Der Leutenbacher Gemeinderat stritt über das Rumpler-Anwesen
Die Gemeinderäte Reinhardt Weber (l.) und Raimund Dörfler vor dem ehemailgem Gasthof Rumpler. Foto: Thomas Weichert

Gemein­de­rat Leu­ten­bach: Wei­ter Streit um Rumpler-Anwesen

von Tho­mas Weichert

Groß war das Inter­es­se bei der öffent­li­chen Gemein­de­rats­sit­zung am Mon­tag­abend, 30. Janu­ar 2023, die erst­mals nach Coro­na wie­der im Sit­zungs­saal des Rat­hau­ses statt­fand. 14 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger waren gekom­men, die eine Aus­spra­che zur kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Stel­lung­nah­me von Bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Kraft (FW) bezüg­lich des beab­sich­tig­ten Kaufs des Gast­ho­fes Rump­ler erwarteten.

Denn Gemein­de­rat Rai­mund Dörf­ler (WVE) hat­te bereits am 23. Janu­ar 2023 per E‑Mail an den Rat­haus­chef bean­tragt, dass eine öffent­li­che Dis­kus­si­on wäh­rend der näch­sten Gemein­de­rats­sit­zung zur Stel­lung­nah­me statt­fin­den soll. Zu Beginn der Sit­zung wun­der­te sich Dörf­ler nun aber, war­um sein Antrag nicht auf der Tages­ord­nung stand. Dem ent­geg­ne­te Kraft, dass Dörf­lers Antrag zu spät ein­ge­gan­gen sei und des­halb erst bei der näch­sten öffent­li­chen Gemein­de­rats­sit­zung behan­delt wer­den könne.

Rein­hardt Weber monier­te anschlie­ßend, dass in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung der Tages­ord­nungs­punkt „Kauf des Anwe­sens Dorf­stra­ße 11 bis 13“ zur Bera­tung anstand. Wie Weber zunächst mein­te, brau­che man dar­über nicht mehr bera­ten, weil die Gemein­de schließ­lich nichts gekauft habe. Wäh­rend des letz­ten Tages­ord­nungs­punk­tes „Anfra­gen“ kri­ti­sier­te Weber dann Kraft scharf. „War­um machst du denn so einen Krampf“, so Weber unge­hal­ten in Rich­tung Kraft in Bezug auf des­sen Stel­lung­nah­me. Denn Kraft schrieb dar­in nun von Flücht­lin­gen, sprach aber in besag­ter nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung laut Weber ein­deu­tig von „Asy­lan­ten“. Dann hät­te Kraft in die­ser Sit­zung auch noch gesagt, dass die Gemein­de selbst Asy­lan­ten im Gast­hof Rump­ler unter­brin­gen kön­ne. „Dar­über kön­nen wir uns dann in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung unter­hal­ten“, unter­brach Kraft Weber. Der mach­te aber wei­ter: Nach­dem Igor Lam­precht (FWG) dann die Ein­nah­men für die Gemein­de hoch­ge­rech­net hat­te, sei dies für eini­ge Gemein­de­rä­te der Grund gewe­sen, dem Kauf zuzu­stim­men. Obwohl dies laut Land­rats­amt für die Gemein­de „ver­bo­ten“ war, so Weber, der Kraft vor­warf, den Gemein­de­rat nicht ent­spre­chend infor­miert zu haben.

Wei­ter­hin frag­te sich Weber, wie­so der Bür­ger­mei­ster das Grund­buch­amt beim Amts­ge­richt und Finanz­amt infor­mie­ren muss­te, dass der Notar­ver­trag nicht zustan­de kam. Denn der Gemein­de­rat habe zu kei­nem Zeit­punkt der Notar­sur­kun­de und somit dem Kauf zuge­stimmt. „Wer nichts gekauft hat, muss des­halb auch kein Amt infor­mie­ren, dass er nichts gekauft hat“, so Weber.

Dörf­ler wand­te ein, dass der Rat laut Pro­to­koll und Amts­blatt am 20. Okto­ber 2022 beschlos­sen habe, das Anwe­sen Dorf­stra­ße 16 zu kau­fen. Also das so genann­te „Krä­mers­haus“, das schon längst der Gemein­de gehö­re. Kraft sprach hier von einem redak­tio­nel­len Feh­ler. Dörf­ler for­der­te dar­auf­hin, die­sen in den Pro­to­kol­len und im Amts­blatt zu berich­ti­gen. Er sprach von einem Ver­stoß gegen die Gemein­de­ord­nung. Wei­ter kam Dörf­ler nicht mehr, weil Kraft, mit dem Hin­weis, die­ses The­ma spä­ter zu behan­deln, die Dis­kus­si­on abbrach und die öffent­li­che Sit­zung schloss. Sei­ne vor­be­rei­te­te Erklä­rung konn­te Dörf­ler somit nicht mehr vortragen.