Kreis­ju­gend­ring Forch­heim: Auf­sichts­pflicht in der Kin­der- und Jugendarbeit

Von Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen, die sich in der Jugend­ar­beit enga­gie­ren, wird viel ver­langt: metho­di­sche Fit­ness, päd­ago­gi­sches Geschick, recht­li­che Kennt­nis­se sowie Durch­set­zungs- und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen im Umgang mit Kin­dern und Jugendlichen.

Gemein­sam mit einem Rechts­an­walt als Refe­ren­ten ver­mit­telt der Kreis­ju­gend­ring Forch­heim mit Hil­fe anschau­li­cher Bei­spie­le recht­li­che Grund­la­gen in der Kin­der- und Jugendarbeit.

Schwer­punk­te sind dabei Rech­te und Pflich­ten von Lei­tungs­per­so­nen in der Jugend­ar­beit, Wis­sens­wer­tes zum The­ma „Auf­sichts­pflicht“, Haf­tungs­fra­gen, Sexu­al­straf­recht und natür­lich per­sön­li­che Fra­ge­stel­lun­gen der Teilnehmenden.

Das Semi­nar fin­det am Sams­tag, den 04.03.2023 von 09.30 – 17.30 Uhr im Land­rats­amt Forch­heim statt. Das Semi­nar ist unter ande­rem Bestand­teil der Julei­ca-Aus­bil­dung, kann aber auch für die Ver­län­ge­rung der Julei­ca absol­viert werden.

Die Teil­nah­me­ge­bühr beträgt 22,00 € pro Per­son inkl. Mit­tag­essen und Mate­ri­al. Anmel­de­schluss ist am 19.02.2023.

Die Online-Anmel­dung sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www​.kjr​-forch​heim​.de.