Stadt Kulm­bach: Wer will Schöf­fe wer­den? Bewer­bun­gen für beson­de­res Ehren­amt ab sofort möglich

In die­sem Jahr fin­det für die Geschäfts­jah­re 2024 bis 2028 wie­der eine Schöf­fen­wahl statt. Zur­zeit wer­den daher in allen Gemein­den Bay­erns Vor­schlags­li­sten erar­bei­tet. Ein beim jeweils zustän­di­gen Amts­ge­richt gebil­de­ter Schöf­fen­wahl­aus­schuss trifft dar­auf­hin eine Auswahl.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Bewer­bung als Schöf­fe gibt es für Kulm­ba­cher Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auch direkt bei der Stadt Kulmbach.

Wel­che Auf­ga­ben haben Schöffen?

Sie sind ehren­amt­li­che Rich­ter am Amts­ge­richt und bei den Straf­kam­mern des Land­ge­richts und ste­hen grund­sätz­lich gleich­be­rech­tigt neben den Berufsrichtern.

Wer kann Schöf­fe werden?

Ein Schöf­fe muss deut­scher Staats­bür­ger sein und eine Rei­he wei­te­rer Vor­aus­set­zun­gen mitbringen.

Wie wird man Schöffe?

Ab sofort besteht die Mög­lich­keit, sich selbst für das Schöf­fen­amt zu bewer­ben. Die­se Bewer­bung zur Auf­nah­me in die Vor­schlags­li­ste für Schöf­fen muss schrift­lich erfol­gen. Die hier­für ein­heit­lich zu ver­wen­den­den Bewer­bungs­bö­gen und nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Schöf­fen­amt sind für Kulm­ba­cher Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Bür­ger­bü­ro der Stadt Kulm­bach erhält­lich. Sie kön­nen aber auch im Inter­net auf der Web­site der Stadt Kulm­bach www​.kulm​bach​.de unter der Rubrik Poli­tik / Wah­len her­un­ter­ge­la­den werden.

Die Bewer­bun­gen müs­sen im Ori­gi­nal bis spä­te­stens Frei­tag, 17. März 2023 im Bür­ger­bü­ro der Stadt Kulm­bach, Rat­haus, Markt­platz 1, ein­ge­gan­gen sein. Ansprech­part­ner ist Tho­mas Besand, Tel. 09221 / 940–456.

Es wer­den dort auch Bewer­bun­gen zur Auf­nah­me in die Vor­schlags­li­ste für Jugend­schöf­fen ent­ge­gen­ge­nom­men. Die­se wer­den an den zustän­di­gen Jugend­hil­fe­aus­schuss des Land­krei­ses Kulm­bach wei­ter­ge­lei­tet. Die Bewer­bungs­frist hier­für endet aller­dings bereits am Mon­tag, 13. Febru­ar 2023.