Stadt Forch­heim sucht Wahlhelfer*innen

Die näch­ste Wahl, die baye­ri­sche Land­tags- und Bezirks­tags­wahl, fin­det am 08.10.2023 statt: Das Wahl­amt der Stadt Forch­heim weist dar­auf hin, dass die Durch­füh­rung von Wah­len eine auf­wän­di­ge und kosten- bzw. per­so­nal­in­ten­si­ve Groß­or­ga­ni­sa­ti­on bedeu­tet. Allein in der Stadt Forch­heim wer­den pro Wahl­tag ca. 270 wahl­be­rech­tig­te Helfer*innen benö­tigt. Selbst­ver­ständ­lich wird bei Wah­len das gesam­te Ver­wal­tungs­per­so­nal der Stadt Forch­heim zum Wahl­dienst her­an­ge­zo­gen – die­se Per­so­nen­zahl reicht jedoch nicht aus, um alle Wahl­lo­ka­le in Forch­heim aus­rei­chend zu besetzen.

Des­halb ruft Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Uwe Kirsch­stein die Bür­ger­schaft der Stadt Forch­heim zur Mit­hil­fe auf:

„Für Sie besteht die Mög­lich­keit Demo­kra­tie nicht nur „haut­nah“ zu erle­ben, son­dern die­se auch zu unterstützen.

Des­halb möch­te Sie die Stadt Forch­heim herz­lich ein­la­den und bit­ten, sich als Wahlhelfer*in frei­wil­lig zu melden.

Als Wahlhelfer*in sor­gen Sie für den rei­bungs­lo­sen Ablauf einer Wahl im Wahl­lo­kal und zäh­len am Ende der Wahl­hand­lung die Stim­men aus. Sie arbei­ten mit wei­te­ren erfah­re­nen Wahl­hel­fern im Team zusam­men und benö­ti­gen des­halb kei­ne beson­de­ren Vor­kennt­nis­se. Selbst­ver­ständ­lich wer­den jedoch alle Mit­glie­der eines Wahl­vor­stan­des vor jeder Wahl in einer gemein­sa­men Ver­an­stal­tung gründ­lich über ihre Auf­ga­ben unter­rich­tet, so dass ein ord­nungs­ge­mä­ßer Ablauf der Abstim­mung und der Ermitt­lung des Stim­men­er­geb­nis­ses gesi­chert ist. Die Wahlhelfer*innen wer­den von ihrem Wahl­vor­stand in eine Vor­mit­tags- und Nach­mit­tags­schicht ein­ge­teilt. Ledig­lich abends bei der Aus­zäh­lung der Stim­men ab 18.00 Uhr, sind dann alle Wahlhelfer*innen eines Wahl­lo­ka­les zusam­men anwe­send. Soweit mög­lich, wer­den wir ver­su­chen, Sie in einem Ihrem Wohn­sitz nah­ge­le­ge­nen Wahl­lo­kal einzusetzen.

Vor­aus­set­zung für die Mel­dung als ehren­amt­li­cher Wahlhelfer*in ist, dass Sie in Forch­heim stimm­be­rech­tigt sind (Vor­aus­set­zun­gen: das 18. Lebens­jahr voll­endet, deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit, seit mind. drei Mona­ten in Forch­heim wohn­haft, nicht durch Rich­ter­spruch vom Wahl­recht ausgeschlossen).

Alle Wahl­hel­fer erhal­ten in Forch­heim für den Wahl­sonn­tag eine Auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe von 50 Euro. Ansprech­part­ner für die Mel­dung als ehren­amt­li­cher Wahlhelfer*in ist beim Wahl­amt der Stadt Forch­heim Herr Dani­el Knorr, Tel.: 09191/714–230, wahlamt@​forchheim.​de.

Für Ihre frei­wil­li­ge Mel­dung als Mit­glied eines Wahl­vor­stan­des bedan­ke ich mich bereits im Voraus.“