Der Markt Ecken­tal sucht neue Schöffen

Symbolbild Justiz

Zehn Per­so­nen muss die Gemein­de für Amts- und Land­ge­richt vor­schla­gen. Die Bewer­bungs­frist läuft.

Recht spre­chen in Deutsch­land etwa 20.000 Berufs­rich­ter – Juri­sten mit zwei Staats­examen, erkenn­bar an ihrer Robe. Doch bei vie­len Ver­hand­lun­gen, etwa von Straf- oder Jugend­kam­mern, sit­zen auf der Rich­ter­bank auch Men­schen in ganz nor­ma­ler All­tags­klei­dung. Sie sind Schöf­fen, also ehren­amt­li­che Rich­ter, von denen es etwa 60.000 in Deutsch­land gibt. Von 2024 bis 2028 dau­ert die neue Schöf­fen­amts­zeit, für die der Markt Ecken­tal geeig­ne­te Bewer­ber sucht. Zehn Per­so­nen muss die Gemein­de dem Gericht vor­schla­gen, das dann eine Aus­wahl trifft. Gesucht wer­den sowohl Jugend­schöf­fen als auch Schöf­fen für Ver­fah­ren gegen Erwachsene.

Was ist die Auf­ga­be von Schöffen?

Schöf­fe ist ein ver­pflich­ten­des Ehren­amt. Wer sich als Kan­di­dat mel­det, muss bereit sein, alle ihm zuge­teil­ten Ver­hand­lungs­ta­ge zu absol­vie­ren. Die Schöf­fen sind den haupt­amt­li­chen Rich­tern in ihrem Stimm­recht gleich­ge­stellt – sowohl bei der Urteils­fin­dung als auch beim Straf­maß. Sie haben das Recht auf Akten­ein­sicht und kön­nen wäh­rend der Ver­hand­lung Fra­gen an Zeu­gen und Ange­klag­te rich­ten. Damit tra­gen sie aber auch die Ver­ant­wor­tung für jedes Urteil mit.

Wer kann Schöf­fe werden?

Bür­ger kön­nen sowohl sich selbst als auch ande­re Men­schen vor­schla­gen. Kan­di­da­ten müs­sen deut­sche Staats­bür­ger und zwi­schen 25 und 69 Jah­re alt sein sowie län­ger als ein Jahr in Ecken­tal woh­nen. Sie dür­fen nicht in Ver­mö­gens­fall gera­ten oder zu einer Frei­heits­stra­fe von mehr als sechs Mona­ten ver­ur­teilt wor­den sein. Auch darf gegen sie kein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen einer schwe­ren Straf­tat lau­fen. Gebre­chen, die gegen den Schöf­fen­dienst spre­chen, dür­fen nicht vor­lie­gen. Über juri­sti­sche Vor­kennt­nis­se müs­sen Schöf­fen nicht ver­fü­gen. Aus­ge­schlos­sen von einer Bewer­bung sind fol­gen­de Berufs­grup­pen: Poli­zei­be­am­te, gericht­li­che Voll­streckungs­be­am­te, Anwäl­te, Rich­ter, Nota­re, Beam­te der Staats­an­walt­schaft, Mit­glie­der der Bun­des- oder Lan­des­re­gie­rung. Jugend­schöf­fen sol­len außer­dem erzie­he­risch befä­higt und in der Jugend­er­zie­hung erfah­ren sein. Für Berufs­tä­ti­ge außer­dem wich­tig: Der Arbeit­ge­ber muss Schöf­fen für Ver­hand­lun­gen frei­stel­len, aller­dings für den ent­spre­chen­den Zeit­raum kei­nen Lohn fortzahlen.

Wo kann ich einen Kan­di­da­ten vorschlagen?

Vor­schlä­ge und Bewer­bun­gen müs­sen zwin­gend auf den dafür vor­ge­se­he­nen For­mu­la­ren erfol­gen. Es gibt sie als Vor­drucke im Ord­nungs­amt oder unter www​.ecken​tal​-mfr​.de. Die Unter­la­gen müs­sen für Erwach­se­nen­schöf­fen bis spä­te­stens 31. März 2023 im Rat­haus ein­tref­fen, für Jugend­schöf­fen bis zum 23. Febru­ar 2023. Sie kön­nen per Post ver­sen­det (Markt Ecken­tal, Rat­haus­platz 1, 90542 Ecken­tal) oder per­sön­lich im Ord­nungs­amt, Zim­mer OG1.06, abge­ge­ben wer­den. Bei Rück­fra­gen steht Herr Schmidt, (09126) 903–277, zur Verfügung.

Wel­che Anga­ben brau­che ich für einen Vorschlag?

Wich­tig sind Familien‑, Geburts- und Vor­na­me, Fami­li­en­stand, Geburts­da­tum, Geburts­ort, Beruf, Anschrift, Staats­an­ge­hö­rig­keit, gege­be­nen­falls bis­he­ri­ge Schöf­fen­tä­tig­keit und beson­de­re Qua­li­fi­ka­ti­on für das Schöffenamt.