Stadt Coburg sucht neue Jugendschöffen

Symbolbild Justiz

Am 31. Dezem­ber endet die fünf­jäh­ri­ge Amts­zeit der Jugend­schöf­fen des Jugend­schöf­fen­ge­richts am Amts­ge­richt Coburg und bei der Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Coburg. Der Prä­si­dent des Land­ge­richts Coburg hat die Stadt Coburg gebe­ten, eine Vor­schlags­li­ste für Jugend­schöf­fen für die Sit­zungs­zeit 2024 bis 2028 aufzustellen.

Daher ruft die Stadt Coburg inter­es­sier­te Frau­en und Män­ner mit Erst- oder Zweit­wohn­sitz in Coburg auf, sich für die­ses ver­ant­wor­tungs­vol­le Ehren­amt zu bewer­ben. Wer Inter­es­se an die­ser ehren­amt­li­chen Tätig­keit hat, muss die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen, über Erfah­run­gen in der Jugend­er­zie­hung ver­fü­gen und zu Beginn der Amts­pe­ri­ode am 1. Janu­ar 2024 min­de­stens 25, aber noch nicht 70 Jah­re alt sein.

Der Jugend­hilf­ese­nat der Stadt Coburg wird die Bewer­bun­gen prü­fen und über die Vor­schlags­li­ste in sei­ner näch­sten Sit­zung ent­schei­den. Bewer­bungs­en­de ist daher Frei­tag, 17. Februar.

Auf der Inter­net­sei­te der Stadt Coburg www​.coburg​.de/​j​u​g​e​n​d​s​c​h​o​e​f​f​e​n​w​ahl fin­den Inter­es­sier­te ein Bewer­bungs­for­mu­lar, das unter­schrie­ben ent­we­der per E‑Mail oder auf dem Post­weg an das Amt für Jugend und Fami­lie der Stadt Coburg gesen­det wer­den kann.