Stadt Bay­reuth sucht Jugendschöffen

Symbolbild Justiz

Die Stadt Bay­reuth sucht geeig­ne­te Bürger/​innen, die sich zur Über­nah­me der ehren­amt­li­chen Tätig­keit als Haupt- und Ersatz­schöf­fen für die Jugend­kam­mern und das Jugend­schöf­fen­ge­richt beim Land­ge­richt und Amts­ge­richt Bay­reuth bereit erklä­ren.

Für die Über­nah­me die­ser Jugend­schöf­fen­tä­tig­keit sind eini­ge Kri­te­ri­en zu erfül­len. Bewerber/​innen müs­sen über die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit und aus­rei­chen­de Kennt­nis der deut­schen Spra­che ver­fü­gen. Bewer­ben kön­nen sich Per­so­nen der Geburts­jahr­gän­ge 1954 bis 1998 mit Haupt­wohn­sitz in der Stadt Bay­reuth. Sie müs­sen über die kör­per­li­che Eig­nung ver­fü­gen, um auch län­ge­ren Sit­zun­gen ohne Beein­träch­ti­gung fol­gen zu kön­nen, und sie soll­ten eine erzie­he­ri­sche Befä­hi­gung und Erfah­rung haben. Die Über­nah­me die­ses ver­ant­wor­tungs­vol­len Ehren­am­tes ver­langt in hohem Maße Unpar­tei­lich­keit, Selbst­stän­dig­keit und Urteils­rei­fe, aber auch gei­sti­ge Beweglichkeit.

Nach­dem es sich bei die­ser Tätig­keit um ein Ehren­amt han­delt, wer­den für die Schöf­fen­tä­tig­keit ledig­lich Ver­dienst­aus­fall und Auf­wands­ent­schä­di­gung gewährt. Eine Ver­gü­tung erfolgt nicht.

Per­so­nen, die bereit sind, sich für die­se Tätig­keit zur Ver­fü­gung zu stel­len, wer­den gebe­ten, dies bis spä­te­stens Frei­tag, 17. Febru­ar, dem Amt für Kin­der, Jugend und Fami­lie in Bay­reuth, Rat­haus II, Dr.-Franz-Str. 6, schrift­lich mit den dafür vor­ge­se­he­nen Form­blät­tern, die bei den Bür­ger­dien­sten in den bei­den Rat­häu­sern aus­lie­gen oder online unter www​.bay​reuth​.de oder www​.fami​li​en​-in​-bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den kön­nen, mit­zu­tei­len. Die voll­stän­di­ge Anga­be aller gefor­der­ten Daten ist dabei unerlässlich.