Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um den Bay­reu­ther Lichtmessmarkt

Von Don­ners­tag, 2. Febru­ar, bis Sonn­tag, 5. Febru­ar, fin­det auf dem Stadt­parkett der dies­jäh­ri­ge Licht­mess­markt statt. Dazu wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße bereits ab Mitt­woch, 1. Febru­ar, ab 10.30 Uhr, zwi­schen der Stra­ße „Am Mühl­tür­lein“ und der Kirch­gas­se gesperrt. Die Zufahrt zu den pri­va­ten Stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se ist frei. Im Zeit­raum der Sper­re ist Lie­fer­ver­kehr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Er muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­ne abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit, werk­tags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanz­lei­stra­ße und Maxi­mi­li­an­stra­ße anzu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gebe­ten. Fahr­gas­sen müs­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­kei­ten dür­fen nicht zuge­parkt wer­den. Rad­ver­kehr im abge­sperr­ten Bereich ist nicht erlaubt.

Der Licht­mess­markt ist zu fol­gen­den Zei­ten geöff­net: Don­ners­tag und Frei­tag von 10 bis 19 Uhr, sowie Sams­tag und Sonn­tag von 11 bis 18 Uhr.