Land­kreis Lich­ten­fels: Umwelt­tipp – Ent­sor­gung von aus­ge­dien­ten Elektrogeräten

Elektrogeräte dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll. Für Großgeräte gibt es vierteljährlich Sammlungen, Kleingeräte können auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Foto: Landratsamt Lichtenfels / Abfallwirtschaft
Elektrogeräte dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll. Für Großgeräte gibt es vierteljährlich Sammlungen, Kleingeräte können auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden. Foto: Landratsamt Lichtenfels / Abfallwirtschaft

Eine defek­te Wasch­ma­schi­ne, ein aus­ge­dien­ter Kühl­schrank, ein nicht mehr funk­tio­nie­ren­der Föhn – egal, ob es sich um ein Elek­tro­groß- oder um ein Elek­tro­klein­ge­rät han­delt, nach dem Elek­tro- und Elek­tronik­ge­setz (Elek­troG) müs­sen alle aus­ge­dien­ten Gerä­te gesam­melt und erfasst wer­den. Auf kei­nen Fall dür­fen Elek­tro­ge­rä­te in den Haus­müll – unab­hän­gig von ihrer Grö­ße. Dar­auf weist das Team der Abfall­wirt­schaft am Land­rats­amt Lich­ten­fels hin.

Nut­zen Sie die Ange­bo­te im Land­kreis Lich­ten­fels zur Abga­be und lei­sten Sie so Ihren Bei­trag zum Umwelt­schutz. Die Kosten für die Rück­nah­me und Ver­wer­tung wur­den bereits auf den Ver­kaufs­preis umge­legt. Daher ist es wich­tig, dass die­se Gerä­te auch tat­säch­lich zurück­ge­ge­ben werden.

Elek­tro­klein­ge­rä­te sind Elek­tro­ge­rä­te mit einer Kan­ten­län­ge von maxi­mal 50 cm und kön­nen auf allen Wert­stoff­hö­fen, sowie im Wert­stoff­zen­trum Lich­ten­fels, kosten­frei abge­ge­ben wer­den. Akkus und Bat­te­rien sind unbe­dingt vor­her zu ent­fer­nen und in die hier­für vor­han­de­nen Behäl­ter zu geben. Zu den Elek­tro­klein­ge­rä­ten zäh­len zum Bei­spiel Anruf­be­ant­wor­ter, Bügel­eisen, Com­pu­ter, Drucker, Fön, Frit­teu­se, Han­dy, Kaf­fee­ma­schi­ne, Mixer, Note­book, Rasier­ap­pa­rat, Was­ser­ko­cher etc.

Elek­tro­groß­ge­rä­te kön­nen im Wert­stoff­zen­trum Lich­ten­fels zu den regel­mä­ßi­gen Öff­nungs­zei­ten kosten­frei abge­ge­ben wer­den. Soll­te kei­ne Trans­port­mög­lich­keit bestehen, fin­den auch vier­tel­jähr­lich Samm­lun­gen statt. Die näch­sten Sam­mel­tou­ren star­ten im Febru­ar 2023. Nach vor­he­ri­ger Anmel­dung unter der Abfall­hot­line 09571/189030 wer­den die­se Gerä­te dann direkt an der Grund­stücks­gren­ze abgeholt.

Unter Elek­tro­groß­ge­rä­te fal­len zum Bei­spiel Bügel­ma­schi­ne, Elek­tro­herd, Fern­se­her, Geschirr­spül­ma­schi­ne, Gefrier­schrank, Kühl­schrank, Wäsche­trock­ner, Wasch­ma­schi­ne etc.

Bei Fra­gen hier­zu oder auch bei Fra­gen zur rich­ti­gen Ent­sor­gung ande­rer Abfäl­le aus pri­va­ten Haus­hal­ten steht das Team der Abfall­wirt­schaft unter der Tele­fon­num­mer 09571/18–9030 ger­ne zur Verfügung.