Kro­na­cher Füh­rer­schein- und Kfz-Zulas­sungs­stel­le nur ein­ge­schränkt erreichbar

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Eine Umstel­lung von EDV-Syste­men im Bereich Füh­rer­schein- und Kfz-Zulas­sungs­stel­le ist der Grund, dass am Land­rats­amt Kro­nach die­se Dien­ste Anfang bezie­hungs­wei­se Mit­te Febru­ar nur ein­ge­schränkt erreich­bar sind.

Für die Umstel­lung des IT-Systems ist es not­wen­dig, die Füh­rer­schein­stel­le am Mon­tag, 6. Febru­ar, für den Publi­kums­ver­kehr zu schlie­ßen. An die­sem Tag ist die­ser Fach­be­reich auch tele­fo­nisch nicht zu errei­chen. Mit Ein­schrän­kun­gen bei der Ter­min­ver­ga­be und der tele­fo­ni­schen Erreich­bar­keit der Füh­rer­schein­stel­le ist auch am Frei­tag, 3. Febru­ar, und Diens­tag, 7. Febru­ar, zu rechnen.

Ana­log dazu erfolgt die not­wen­di­ge Soft­ware­um­stel­lung in der Kfz-Zulas­sungs­stel­le eine Woche spä­ter. Folg­lich muss die­se am Mon­tag, 13. Febru­ar, ganz­tä­gig geschlos­sen blei­ben, was auch die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit mit ein­schließt. Zudem kommt es von Frei­tag, 10. Febru­ar, bis ein­schließ­lich Diens­tag, 14. Febru­ar, zu Ein­schrän­kun­gen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bei der Nut­zung der rei­nen Online-Vor­gän­ge Neu­zu­las­sung, Umschrei­bung, Wie­der­zu­las­sung und Adress­än­de­rung von Pri­vat­per­so­nen sowie die Außer­be­trieb­set­zung und der The­men­be­reich Wunsch­kenn­zei­chen. Mit Ein­schrän­kun­gen bei der Ter­min­ver­ga­be und der tele­fo­ni­schen Erreich­bar­keit der Kfz-Zulas­sungs­stel­le muss aus genann­ten Grün­den auch am Frei­tag, 10. Febru­ar, und Diens­tag, 14. Febru­ar, gerech­net werden.

Das Land­rats­amt bit­tet die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Beach­tung und Verständnis.