„Eber­mann­stadts Erhe­bung zur Stadt: Sta­tus und Rechts­ent­wick­lung“: Vor­trag des Kul­tur­krei­ses Ebermannstadt

ehemaliger Stadtplan Ebermannstadt © Toni Eckert

ehe­ma­li­ger Stadt­plan Eber­mann­stadt © Toni Eckert

Der Kul­tur­kreis Eber­mann­stadt lädt am Don­ners­tag, den 26.Januar um 19:30 Uhr zum Eröff­nungs­vor­trag des Stadt­ju­bi­lä­ums über „Eber­mann­stadts Erhe­bung zur Stadt: Sta­tus und Rechts­ent­wick­lung“ ein.

Im Vor­trag „Erhe­bung zur Stadt: Sta­tus, funk­tio­na­le und sozia­le Ent­wick­lung“ unter­sucht Toni Eckert die Bedeu­tung der Stadt­er­he­bung für Eber­mann­stadts Ent­wick­lung zum Ort zen­tra­ler Funktionen.

Ent­schei­dend ist die Funk­ti­on Kon­rads II. und sei­ne Ver­dien­ste aber auch Vor­tei­le der Pri­vi­le­gie­rung sei­nes Dorfs. Zum einen konn­te er jetzt das Vor­feld zu sei­nem wich­ti­gen Amts­sitz auf Burg Nei­deck mit einer befe­stig­ten und wehr­haf­ten Stadt mili­tä­risch absi­chern. Zum ande­ren brach­te ihm die Kon­trol­le über die Geleit­stra­ße, die mit­ten durch den Ort führ­te, Gewin­ne an Gebüh­ren und Zöl­len ein. Aber auch der König, dem das Recht zustand, Orte zur Stadt zu erhe­ben, zog Nut­zen aus der Sta­tus­auf­wer­tung Eber­mann­stadts. Sie koste­te Lud­wig nichts und war nur eine von 37 Stadt­er­he­bun­gen, die der Wit­tels­ba­cher in Fran­ken zur Sta­bi­li­sie­rung sei­ner Regent­schaft vornahm.

Bei­de Adli­ge, der könig­li­che Lan­des­herr und sein treu­er Gefolgs­mann, mach­ten also ihren Gewinn, was aber hat­ten die­je­ni­gen davon, die in Eber­mann­stadt hei­misch waren? Das ein­fa­che Volk? Die Stadt­er­he­bung von Eber­mann­stadt und Aspek­te der Geschich­te des Stadtrechts.

Der Ein­tritt im Hasen­berg­zen­trum, Feu­er­stein­str. 11 ist frei.