E‑S­coo­ter-Flucht durch die Erlan­ger Innen­stadt ende­te mit Polizeigewahrsam

Symbolbild Polizei

Einer Kon­trol­le durch die Poli­zei ent­zie­hen woll­ten sich zwei jun­ge Erlan­ger, als sie in der Innen­stadt mit einem gemie­te­ten E‑Scooter unter­wegs waren. Auf das Anhal­te­zei­chen durch die Beam­ten reagier­ten die bei­den 20- und 21-jäh­ri­gen, die gemein­sam auf dem Scoo­ter unter­wegs waren, nicht. Statt­des­sen flüch­te­ten sie durch die Innen­stadt und lie­ßen sich auch durch Blau­licht und laut­star­ke Anspra­chen über den Außen­laut­spre­cher nicht beein­drucken. Im Bereich der Wei­ßen Hertz­stra­ße konn­ten sie letzt­lich durch die Poli­zei gestoppt wer­den, vor­her ent­le­dig­ten sie sich jedoch noch diver­ser Gegenstände.

Letzt­lich stell­te sich her­aus, dass bei­de nicht uner­heb­lich betrun­ken waren und es auf Alko­hol­wer­te von 1,02 bzw. 1,34 Pro­mil­le brach­ten, zudem stan­den bei­de ver­mut­lich unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln. Bei den Gegen­stän­den, die sie vor­her weg­ge­wor­fen hat­ten, han­del­te es sich um meh­re­re Joints, die durch die Poli­zei sicher­ge­stellt wer­den konn­ten. Den jün­ge­ren der bei­den erwar­tet nun eine Straf­an­zei­ge nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz und eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge wegen des Fah­rens unter Dro­gen-/Al­ko­hol­ein­fluss. Der etwas Älte­re muss sich wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr verantworten