Land­kreis Wun­sie­del sucht Jugendschöffen

Symbolbild Justiz

Jetzt bewer­ben für die Jugend­schöf­fen-Wahl 2023: Das Kreis­ju­gend­amt sucht ehren­amt­li­che Rich­ter für die kom­men­den fünf Jahre

Wenn ein jun­ger Mensch straf­fäl­lig wird, dann kann sich das Straf­maß auf sei­ne oder ihre Zukunft ent­schei­dend aus­wir­ken. Im Zuge eines Pro­zes­ses – gemein­sam mit dem zustän­di­gen Rich­ter – das rich­ti­ge und ange­mes­se­ne Straf­maß zu fin­den, ist Auf­ga­be der soge­nann­ten Jugend­schöf­fen. Jugend­schöf­fen sind ehren­amt­li­che Rich­ter in Jugend­straf­sa­chen, denen in unse­rem Rechts­sy­stem somit eine wich­ti­ge Bedeu­tung zukommt.

Aktu­ell sucht das Kreis­ju­gend­amt wie­der Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber für das Amt als Jugend­schöf­fin oder Jugend­schöf­fen. Die Wah­len fin­den in die­sem Jahr statt, die Dau­er der fünf­jäh­ri­gen Amts­pe­ri­ode der Schöf­fen dau­ert dann von 2024 bis 2028. Jähr­lich wer­den die Schöf­fen vor­aus­sicht­lich zu maxi­mal zwölf Sit­zungs­ta­gen herangezogen.

Für das Amt bewer­ben kann sich jeder zwi­schen 25 und 70 Jah­ren, der die deut­sche Staats­bür­ger­schaft besitzt und sei­nen oder ihren Wohn­sitz im Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge hat. Juri­sti­sche Vor­kennt­nis­se sind nicht nötig. Viel­mehr soll­ten die Inter­es­sen­ten über ein hohes Rechts­emp­fin­den ver­fü­gen und mit ihrer ehren­amt­li­chen Tätig­keit die Pfle­ge des Straf­rechts im Bereich der jun­gen Men­schen sinn­voll unter­stüt­zen wollen.

Schöf­fin­nen und Schöf­fen erhal­ten für Ihre Tätig­keit eine finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung nach dem Justiz-Ver­gü­tungs- und ‑Ent­schä­di­gungs­ge­setz (z. B. Ent­schä­di­gung für den Zeit­auf­wand, Fahrt­ko­sten­er­satz, ggf. Ent­schä­di­gung für Ver­dienst­aus­fall, ggf. Ent­schä­di­gung für Nach­tei­le bei der Haushaltsführung).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Inter­es­sier­te unter https://​www​.land​kreis​-wun​sie​del​.de/​b​u​e​r​g​e​r​s​e​r​v​i​c​e​/​n​e​w​s​/​2​0​2​3​/​j​u​g​e​n​d​s​c​h​o​e​f​f​e​n​w​a​h​l​-​2​023 dort kann auch das Bewer­bungs­for­mu­lar her­un­ter­ge­la­den werden.

Mög­lich ist aber auch, die­ses per Mail unter jugendamt@​landkreis-​wunsiedel.​de oder tele­fo­nisch unter 09232 80–340 anzufordern.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Inter­net unter https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​s​c​h​o​e​f​f​en/, www​.schoef​fen​-bay​ern​.de oder www​.schoef​fen​wahl​.de.

Die Bewer­bungs­frist endet am 10. März 2023 (Post­ein­gang).