Uehl­fel­der MdL Gabi Schmidt: Jetzt für Bür­ger­preis 2023 bewerben

Gabi Schmidt
Gabi Schmidt © www.schmidtgabi.de

Aus­ge­zeich­net wird in die­sem Jahr ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment für psy­chi­sche Gesundheit

Der Baye­ri­sche Land­tag wür­digt all­jähr­lich her­aus­ra­gen­des ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment im Frei­staat. Das The­ma 2023: „Licht­blick­ma­cher – Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment für die psy­chi­sche Gesund­heit“. Bewer­ben kön­nen sich bis zum 05. März ehren­amt­li­che Initia­ti­ven, die Betrof­fe­nen in Bay­ern dabei hel­fen, mit ihrer Krank­heit umzu­ge­hen und den All­tag zu bewäl­ti­gen, oder die Men­schen aus deren Umfeld unter­stüt­zen, sowie Enga­gier­te, die Prä­ven­ti­on zum Erhalt psy­chi­scher Gesund­heit betreiben.

Depres­sio­nen, Angst- und Ver­hal­tens­stö­run­gen – die Anfor­de­run­gen der Lei­stungs­ge­sell­schaft und die Ein­schrän­kun­gen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie haben zu einer Zunah­me psy­chi­scher Bela­stun­gen geführt. Gleich­zei­tig ist psy­chi­sche Gesund­heit aber eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung für Lebens­qua­li­tät, Lei­stungs­fä­hig­keit und sozia­le Teil­ha­be. „Wir Abge­ord­ne­te des Baye­ri­schen Land­tags dan­ken des­halb allen Ehren­amt­li­chen, die sich für Prä­ven­ti­on und das Wohl von Men­schen mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen sowie deren Umfeld ein­set­zen“, sag­te Gabi Schmidt, Land­tags­ab­ge­ord­ne­te der Frei­en Wäh­ler aus Uehl­feld. Auf die­se Wei­se erfüh­ren psy­chisch Erkrank­te wich­ti­ge Unter­stüt­zung und psy­chi­sche Erkran­kun­gen wür­den enttabuisiert.

Die Bewer­bungs­un­ter­la­gen und wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich im Inter­net unter www​.buer​ger​preis​-bay​ern​.de . Seit mehr als 20 Jah­ren zeich­net der Baye­ri­sche Land­tag mit sei­nem Bür­ger­preis jähr­lich vor­bild­li­ches bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment aus. Ein Bei­rat unter dem Vor­sitz von Land­tags­prä­si­den­tin Ilse Aigner wählt unter den Ein­sen­dun­gen die Preis­trä­ger aus. Der Bür­ger­preis 2023 ist mit ins­ge­samt 50.000 Euro dotiert. Das Preis­geld ist zweck­ge­bun­den und muss für die För­de­rung des prä­mier­ten Pro­jekts oder des­sen Fort­ent­wick­lung ein­ge­setzt werden.

Über die Preis­ver­ga­be wird vor­aus­sicht­lich im April 2023 entschieden.