Land­kreis Kro­nach sucht Jugendschöffen

Symbolbild Justiz

Auf­for­de­rung zur Benen­nung von Per­so­nen für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste

Im näch­sten Jahr fin­det für die Geschäfts­jah­re 2024 – 2028 wie­der die Wahl der Jugend­schöf­fen statt. Zustän­dig für die Auf­stel­lung der Vor­schlags­li­sten ist der Jugend­hil­fe­aus­schuss. Der Prä­si­dent des Land­ge­richts Coburg hat das Jugend­amt auf­ge­for­dert, Per­so­nen vor­zu­schla­gen, aus denen dann – nach Bera­tung im Jugend­hil­fe­aus­schuss – durch einen beim jeweils zustän­di­gen Amts­ge­richt gebil­de­ten Wahl­aus­schuss eine Aus­wahl erfol­gen wird.

Jugend­schöf­fen sind ehren­amt­li­che Rich­ter am Amts­ge­richt und bei den Straf­kam­mern des Land­ge­richts und ste­hen grund­sätz­lich gleich­be­rech­tigt neben den Berufs­rich­tern. Das ver­ant­wor­tungs­vol­le Amt eines Jugend­schöf­fen ver­langt in hohem Maße Unpar­tei­lich­keit, Selbst­stän­dig­keit und Rei­fe des Urteils, aber auch gei­sti­ge Beweg­lich­keit und – wegen des anstren­gen­den Sit­zungs­dien­stes – kör­per­li­che Eig­nung. Es kann nur von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern mit der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit aus­ge­übt wer­den, wel­che die deut­sche Spra­che aus­rei­chend beherr­schen. Es besteht die Mög­lich­keit, sich selbst für das Amt des Jugend­schöf­fen zu bewer­ben oder ande­re geeig­ne­te Per­so­nen vor­zu­schla­gen. Gesucht wer­den Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, die im Land­kreis Kro­nach woh­nen und am 1. Janu­ar des Wahl­jah­res zwi­schen 25 und 69 Jah­re alt sein wer­den. Haupt­amt­lich in oder für die Justiz Täti­ge (Rich­te­rin­nen / Rich­ter, Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te, Poli­zei­voll­zugs­be­am­tin­nen / Poli­zei­voll­zugs­be­am­te, Bewäh­rungs­hel­fe­rin­nen / Bewäh­rungs­hel­fer etc.) und Reli­gi­ons­die­ne­rin­nen und Reli­gi­ons­die­ner sol­len nicht zu Jugend­schöf­fin­nen oder Jugend­schöf­fen gewählt werden.

Jugend­schöf­fin­nen und Jugend­schöf­fen sol­len über sozia­le Kom­pe­tenz ver­fü­gen. Von ihnen wer­den Lebens­er­fah­rung und Men­schen­kennt­nis erwar­tet. Die Lebens­er­fah­rung kann sich aus beruf­li­cher Erfah­rung und / oder gesell­schaft­li­chem Enga­ge­ment rekru­tie­ren. In der Bera­tung mit den Berufs­rich­tern müs­sen Jugend­schöf­fin­nen und Jugend­schöf­fen ihren Urteils­vor­schlag stand­haft ver­tre­ten kön­nen, ohne bes­ser­wis­se­risch zu sein.

Inter­es­sen­ten am Schöf­fen­amt fin­den Infor­ma­tio­nen auf den Web­sei­ten der Lan­des­ver­bän­de der Deut­schen Ver­ei­ni­gung für Schöf­fin­nen und Schöf­fen bzw. auf den Sei­ten des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums der Justiz unter Schöf­fen – Baye­ri­sches Staats­mi­ni­ste­ri­um der Justiz (bay​ern​.de)

Vor­schlä­ge kön­nen bis zum 30.01.2023 schrift­lich im Land­rats­amt Kro­nach, Kreis­ju­gend­amt Kro­nach, Güter­stra­ße 18, 96317 Kro­nach abge­ge­ben oder per Email an fol­gen­de Adres­se ein­ge­reicht wer­den: stefan.​schramm@​lra-​kc.​bayern.​de

Die not­wen­di­gen Bewer­bungs­for­mu­la­re fin­den Sie hier:
https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/meldungen/aufforderung-zur-benennung-von-personen-fuer-die-jugendschoeffen-vorschlagsliste‑2/