Tipps & Tricks: „Jah­res­rück­blick: Die Auf­re­ger des Jah­res 2022“

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Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, im Interview

Fake­shops, Ärger mit Fit­ness­stu­di­os, Kün­di­gungs­but­ton und neue Kün­di­gungs­fri­sten: Für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher gab es im letz­ten Jahr vie­le Ärger­nis­se, aber auch eini­ge neue Rech­te. Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern blickt auf 2022 zurück und gibt einen Aus­blick auf das neue Jahr.

Im letz­ten Jahr ist viel pas­siert. Mit wel­chen Pro­ble­men hat­ten Ver­brau­cher beson­ders zu kämpfen?

2022 gab es ein paar Dau­er­bren­ner, aber auch neue Auf­re­ger. Die Pro­ble­me mit den Fake­shops ebben nicht ab. Nur die ange­bo­te­nen Waren wer­den dem aktu­el­len Gesche­hen ange­passt. Auf­grund der Ener­gie­kri­se waren daher Brenn­ma­te­ria­li­en wie Holz­pel­lets, Brenn­holz oder Gas ver­mehrt betrof­fen. Da die Betrü­ger immer pro­fes­sio­nel­le­re Sei­ten erstel­len, raten wir zu beson­de­rer Vor­sicht. Am besten ist es nicht per Vor­kas­se, son­dern nur auf Rech­nung zu bezah­len. Ver­brau­cher kön­nen Anbie­ter im Vor­feld auch auf unse­rem Fake­shop-Fin­der überprüfen.

Vie­le Beschwer­den hat­ten wir 2022 auch wie­der zu Fit­ness­stu­di­os. Dies­mal ver­lang­ten sie zusätz­li­che „Son­der­pau­scha­len“, um erhöh­te Ener­gie­prei­se abzu­decken. Ver­brau­cher hät­ten dem zuge­stimmt, indem sie beim näch­sten Besuch durch das Dreh­kreuz gin­gen. Die­se Vor­ge­hens­wei­se hal­ten wir für unzulässig.

Ein wei­te­rer Auf­re­ger waren die Post- und Paket­zu­stel­lun­gen. Hier neh­men die Beschwe­ren immer mehr zu. Wei­ter wer­den Pake­te ver­spä­tet oder an fal­scher Stel­le abge­ge­ben. Neu ist jetzt, dass nun min­der­wer­ti­ge­re Waren in den Pake­ten sind. Hier haben Ver­brau­cher gro­ße Schwie­rig­kei­ten nach­zu­wei­sen, dass etwas Fal­sches gelie­fert wurde.

Und was gab es Neu­es im Jahr 2022?

Im letz­ten Jahr wur­den neue Ver­brau­cher­rech­te ein­ge­führt. Ver­brau­cher pro­fi­tie­ren jetzt beson­ders davon, dass Ver­trä­ge etwa mit Fit­ness­stu­di­os, Zeit­schrif­ten­abos oder Strea­ming­dien­ste nach der ersten Lauf­zeit monat­lich gekün­digt wer­den kön­nen. Ver­passt man die Kün­di­gungs­frist, ist man nicht mehr für ein wei­te­res Jahr gebun­den, son­dern kommt frü­her aus dem Vertrag.

Außer­dem kön­nen Ver­brau­cher jetzt ein­fa­cher kün­di­gen. Mit dem Kün­di­gungs­but­ton ist es mög­lich, Ver­trä­ge die online abge­schlos­sen wer­den kön­nen auch online zu kün­di­gen. Damit ist es viel ein­fa­cher sich wie­der von einem Ver­trag zu lösen.

Wel­che Ände­run­gen kön­nen Ver­brau­cher in die­sem Jahr erwarten?

Das Jahr 2023 steht ganz im Sin­ne der Nach­hal­tig­keit. Unter dem Schlag­wort „Recht auf Repa­ra­tur“ sol­len gesetz­li­che Anrei­ze gesetzt wer­den, Waren und Pro­duk­te bes­ser repa­rie­ren las­sen zu kön­nen. Akkus oder Dis­plays sol­len etwa so ver­baut wer­den, dass sie aus­ge­tauscht wer­den kön­nen. Auch Ersatz­tei­le sol­len leich­ter und län­ger zugäng­lich sein und Gewähr­lei­stungs­rech­te wer­den even­tu­ell ver­län­gert. Wie die Rege­lun­gen genau aus­se­hen wer­den, wird sich aller­dings noch zei­gen. Wir erhof­fen uns davon eini­ge Ver­bes­se­run­gen für Ver­brau­cher, indem Res­sour­cen geschont und durch lang­le­bi­ge Pro­duk­te Kosten gespart wer­den können.

Eine wei­te­re Ände­rung, die wir mit Span­nung erwar­ten, ist die so genann­te Ver­bands­kla­ge. In Fäl­len, in denen vie­le Ver­brau­cher glei­cher­ma­ßen geschä­digt wur­den, soll es mög­lich wer­den, in einem ein­heit­li­chen Ver­fah­ren für deren Ent­schä­di­gung zu sor­gen. Damit wür­de es leich­ter wer­den, Ver­brau­chern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Noch mehr Hin­ter­grün­de gibt es in unse­rer neu­sten Pod­cast­fol­ge „Der Jah­res­rück­blick 2022“ unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​p​o​d​c​a​s​t​-by oder über­all dort, wo es Pod­casts gibt.