Land­rats­amt Wun­sie­del: Rep­ti­li­en aus ille­ga­ler Hal­tung im Land­kreis sichergestellt

Groß ange­leg­te Durchsuchungsaktion:
Land­rats­amt und Poli­zei stel­len rund 90 Schlan­gen aus ille­ga­ler Zucht und Hal­tung sicher

Bei Durch­su­chun­gen in drei Orten im Land­kreis hat ein Team aus Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern aus dem Bereich Öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung und dem Vete­ri­när­we­sen im Land­rats­amt in Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Wun­sie­del, den betrof­fe­nen Kom­mu­nen und Exper­ten der Rep­ti­li­en­auf­fang­sta­ti­on mehr als 90 Tie­re beschlag­nahmt und fort­ge­nom­men. Über­wie­gend han­delt es sich dabei um Python­schlan­gen, aber auch ein Leo­par­den-Gecko sowie ein Bril­len-Kai­man waren darunter.

Die Tie­re waren ohne Geneh­mi­gung und teil­wei­se auch nicht tier­schutz­ge­recht gehal­ten wor­den, dazu kam bei zwei Hal­tern ille­ga­le Zucht sowie ille­ga­ler Han­del mit Schlangen.

Die Per­so­nen, bei denen die Tie­re beschlag­nahmt bzw. fort­ge­nom­men wur­den, erwar­ten teils emp­find­li­che Stra­fen. Die Hal­tung von bestimm­ten Wür­ge­schlan­gen oder ande­ren Tie­ren, die als beson­ders gefähr­lich gel­ten ohne Geneh­mi­gung, stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit nach dem Lan­des­straf- und Ver­ord­nungs­ge­setz dar; die­se kann im Fal­le einer unge­neh­mig­ten Hal­tung mit einer Geld­bu­ße von bis zu 10.000 Euro geahn­det wer­den. Ver­stö­ße gegen das Tier­schutz­ge­setz auf­grund gra­vie­ren­der Hal­tungs­be­din­gun­gen oder auf­grund einer gewerbs­mä­ßi­ge Zucht ohne tier­schutz­recht­li­che Erlaub­nis kön­nen bei­spiels­wei­se eine Geld­bu­ße von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.

Die beschlag­nahm­ten und fort­ge­nom­me­nen Rep­ti­li­en wur­den nach Mün­chen zur Rep­ti­li­en­auf­fang­sta­ti­on gebracht. Die Hal­ter erwar­tet nun ein Verfahren.

Streng geschütz­te Arten die dem Washing­to­ner Arten­schutz­über­ein­kom­men unter­lie­gen sind bei der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de zu mel­den. Über den Schutz­sta­tus kann sich jeder auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­am­tes für Natur­schutz unter WISIA erkun­di­gen (https://​www​.wisia​.de/).