Bericht aus der Baye­ri­schen Kabi­netts­sit­zung vom 10. Janu­ar 2023 (mit Video)

Pres­se­kon­fe­renz nach der Kabi­netts­sit­zung am 10. Janu­ar 2023: Staats­kanz­lei­mi­ni­ster Dr. Flo­ri­an Herr­mann, Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann und Umwelt­mi­ni­ster Thor­sten Glau­ber (Freie Wäh­ler, Pinz­berg) infor­mie­ren über die wesent­li­chen Ergeb­nis­se der Beratung.

  1. Frei­staat legt Grund­stein zur Fort­füh­rung der Stif­tung Wer­te­bünd­nis Bay­ern / Nach­hal­ti­ge Bil­dungs­ar­beit für Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Gesellschaft
  2. Frei­staat for­dert Erleich­te­run­gen für Pri­vat­hei­zun­gen / Bun­des­rats­in­itia­ti­ve zur Ände­rung der Bun­des­ver­ord­nung über klei­ne und mitt­le­re Feuerungsanlagen
  3. Bay­ern star­tet Bun­des­rats­in­itia­ti­ve für Ver­bot von Einweg-Elektro-Zigaretten

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1. Frei­staat legt Grund­stein zur Fort­füh­rung der Stif­tung Wer­te­bünd­nis Bay­ern / Nach­hal­ti­ge Bil­dungs­ar­beit für Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Gesellschaft

Wer­te sind das Fun­da­ment unse­rer Gesell­schaft. Dafür lei­stet das Wer­te­bünd­nis Bay­ern wert­vol­le Bil­dungs­ar­beit. Mit sei­nem gro­ßen Netz­werk aus staat­li­chen und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen wid­met es sich kom­ple­xen gesell­schafts­po­li­ti­schen Fra­gen. Die Staats­re­gie­rung hat heu­te beschlos­sen, die­se Arbeit lang­fri­stig fort­zu­set­zen und zukünf­tig mit 1,1 Mil­lio­nen Euro jähr­lich zu unter­stüt­zen. Damit ermög­licht Bay­ern der Stif­tung und ihren Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen eine kon­ti­nu­ier­li­che Stiftungsarbeit.

Ziel des 2010 gestar­te­ten Wer­te­bünd­nis­ses ist die Wer­te­bil­dung von Kin­dern, Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen sowie bei Erzie­hungs- und Bil­dungs­ver­ant­wort­li­chen. Dazu wer­den Erzie­hung, Volks- und Berufs­bil­dung geför­dert. Das Wer­te­bünd­nis Bay­ern hat sich höchst dyna­misch ent­wickelt. Aktu­ell sind 207 Orga­ni­sa­tio­nen, Ver­bän­de und Stif­tun­gen (z. B. Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft, Deut­scher Gewerk­schafts­bund Bay­ern, Baye­ri­scher Rund­funk) im Wer­te­bünd­nis Bay­ern vertreten.

Das Wer­te­bünd­nis wur­de 2015 in eine auf zehn Jah­re ange­leg­te öffent­lich-recht­li­che (Verbrauchs-)Stiftung über­führt. Auf­grund des gro­ßen Erfol­ges der Stif­tung wur­den die jähr­li­chen Mit­tel immer wie­der erhöht. Mit dem heu­ti­gen Kabi­netts­be­schluss wird der Grund­stein für eine lang­fri­sti­ge Fort­füh­rung der Stif­tung gelegt. Die Staats­re­gie­rung wird noch in den Haus­halt für 2023 die für die Fort­set­zung der Stif­tung erfor­der­li­chen Mit­tel ein­brin­gen und den Haus­halts­an­satz für die Forst­set­zung von der­zeit 809.000 Euro auf 1,1 Mil­lio­nen Euro pro Jahr erhöhen.

2. Frei­staat for­dert Erleich­te­run­gen für Pri­vat­hei­zun­gen / Bun­des­rats­in­itia­ti­ve zur Ände­rung der Bun­des­ver­ord­nung über klei­ne und mitt­le­re Feuerungsanlagen

Der Frei­staat will wei­te­re Erleich­te­run­gen für den Betrieb von klei­nen und mitt­le­ren Öfen und Heiz­kes­seln in Pri­vat­haus­hal­ten auf den Weg brin­gen. In der der­zeit ange­spann­ten Ener­gie­ver­sor­gungs­si­tua­ti­on müs­sen alle Mög­lich­kei­ten für schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Lösun­gen bei der Wär­me­ver­sor­gung genutzt wer­den. Des­halb soll­ten auch vor­han­de­ne Ölhei­zun­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen künf­tig ganz oder teil­wei­se mit einer den Vor­ga­ben der 1. Bun­des-Immis­si­ons­schutz­ver­ord­nung (1. BImSchV) nicht mehr ent­spre­chen­den Holz­feue­rungs­an­la­ge ersetzt wer­den dür­fen, ins­be­son­de­re wenn schäd­li­che Umwelt­ein­wir­kun­gen nicht zu befürch­ten sind.

Die Bun­des­re­gie­rung wird dazu mit einer Bun­des­rats­in­itia­ti­ve auf­ge­for­dert, die bereits bestehen­de Aus­nah­me­re­ge­lung in der 1. BImSchV ent­spre­chend zu erwei­tern. Vor­aus­set­zung ist, dass schäd­li­che Umwelt­ein­wir­kun­gen nicht zu befürch­ten sind und in der Feue­rungs­an­la­ge nur bestimm­te feste Brenn­stof­fe – natur­be­las­se­nes Scheit­holz und Hack­schnit­zel, Press­lin­ge und Pel­lets – ein­ge­setzt wer­den. Bis­her ist die Wie­der­in­be­trieb­nah­me still­ge­leg­ter Öfen und Heiz­kes­sel nur mög­lich, wenn damit gleich­zei­tig Erd­gas ein­ge­spart wird. Die­se Mög­lich­keit hat­te der Frei­staat bereits im Juli 2022 für Feue­rungs­an­la­gen geschaf­fen, die nach § 25 oder § 26 der 1. BImSchV außer Betrieb zu neh­men waren. Ange­sichts einer mög­li­chen Gas­man­gel­la­ge konn­ten per All­ge­mein­ver­fü­gun­gen durch die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den still­ge­leg­te pri­va­te Holz­feue­run­gen in Bay­ern so im Not­fall wie­der in Betrieb genom­men werden.

3. Bay­ern star­tet Bun­des­rats­in­itia­ti­ve für Ver­bot von Einweg-Elektro-Zigaretten

Mit einer neu­en Bun­des­rats­in­itia­ti­ve soll die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert wer­den, sich für ein Ver­bot von Ein­weg-E-Ziga­ret­ten auf EU-Ebe­ne ein­zu­set­zen. Ein­weg-E-Ziga­ret­ten fin­den in Deutsch­land immer mehr Zuspruch. Der Gesamt­um­satz mit E‑Zigaretten in Deutsch­land wird für das Jahr 2022 auf rund 575 Mil­lio­nen Euro geschätzt. Das sind rund 40 Pro­zent mehr als im Jahr zuvor. Schät­zun­gen zufol­ge ist die Stei­ge­rung ins­be­son­de­re auf Weg­werf­pro­duk­te zurückzuführen.

Ein­weg-E-Ziga­ret­ten sind mit einer nicht wie­der auf­füll­ba­ren aro­ma­ti­sier­ten Flüs­sig­keit gefüllt und mit einer nicht wie­der auf­lad­ba­ren Bat­te­rie ver­se­hen. Nach voll­stän­di­gem Gebrauch sind sie des­halb Elek­tro­schrott und grund­sätz­lich in vor­ge­se­he­nen Sam­mel­stel­len oder beim jewei­li­gen Ver­käu­fer ord­nungs­ge­mäß zu ent­sor­gen. Den­noch wer­den erheb­li­che Men­gen der Ein­weg-E-Ziga­ret­ten über den Rest­müll ent­sorgt. Dies führt zum einen zu einem Roh­stoff­ver­lust, zum ande­ren besteht die Gefahr von Brän­den durch die ent­hal­te­nen Batterien.

Bay­ern setzt sich seit lan­gem für eine deut­li­che Redu­zie­rung von Pla­stik­müll und ein erwei­ter­tes Ver­bot von Ein­we­ger­zeug­nis­sen ein. Aller­dings fehlt den Län­dern bis­her eine Rechts­grund­la­ge, um den Ver­kauf von Ein­weg-E-Ziga­ret­ten zu beschrän­ken. Von der EU-Ein­weg­pla­stik-Richt­li­nie und der Ein­weg­kunst­stoff­ver­bots­ver­ord­nung des Bun­des sind nur bestimm­te Ein­we­ger­zeug­nis­se aus Kunst­stoff erfasst, wie bei­spiels­wei­se Wat­te­stäb­chen, Besteck, Tel­ler oder Trink­hal­me. Mit der vor­lie­gen­den Bun­des­rats­in­itia­ti­ve soll die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert wer­den, sich auf EU-Ebe­ne für eine Ände­rung der EU-Ein­weg­kunst­stoff­richt­li­nie ein­zu­set­zen, ein spä­te­res Ver­bot könn­te dann durch Ver­an­ke­rung in der Ein­weg­kunst­stoff­ver­bots­ver­ord­nung erfolgen.