AOK Bam­berg-Forch­heim infor­miert: Digi­ta­le Krank­mel­dung auf Knopfdruck

Die Krankmeldung auf Papier -umgangs- sprachlich der „Gelbe Schein“- wird ersetzt durch die eAU. Urhebervermerk: © PantherMedia / Bernd Leitner

Die Krank­mel­dung auf Papier ‑umgangs-
sprach­lich der „Gel­be Schein“- wird ersetzt durch die eAU. © Pan­ther­Me­dia / Bernd Leitner

Der „Gel­be Schein“ für gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te hat aus­ge­dient. Seit Janu­ar ersetzt die elek­tro­ni­sche Krank­schrei­bung (eAU) voll­stän­dig die bis­he­ri­ge Krank­mel­dung auf Papier. Damit ent­fällt jetzt auch die Zustell­pflicht an den Arbeit­ge­ber. „Bis­lang bestand die Krank­mel­dung aus meh­re­ren Durch­schlä­gen – jeweils für den Arbeit­ge­ber, den Ver­si­cher­ten und die Kran­ken­kas­se“, so Klaus Knorr, Direk­tor von der AOK in Bam­berg. Mit der eAU wird die Mel­dung direkt von der Arzt­pra­xis ver­schlüs­selt an die Kran­ken­kas­se gesen­det. Dadurch erüb­rigt sich für die Ver­si­cher­ten die Zustell­pflicht an die Kas­se und eben­so die Zustell­pflicht an den Arbeit­ge­ber. Die­ser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Kran­ken­kas­se ab. „Die Über­mitt­lung per Knopf­druck ent­la­stet die Pati­en­ten, die sich so voll auf ihre Gene­sung kon­zen­trie­ren kön­nen“, so Klaus Knorr. Zudem ver­ein­facht und beschleu­nigt der digi­ta­le Weg die Ver­ar­bei­tung bei der Kran­ken­kas­se, so dass bei­spiels­wei­se das Kran­ken­geld an die Ver­si­cher­ten schnel­ler aus­ge­zahlt wer­den kann. Soll­te die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung aus der ärzt­li­chen Pra­xis an die Kran­ken­kas­se ein­mal aus tech­ni­schen Grün­den nicht mög­lich sein, kann man dort auch eine Papier­be­schei­ni­gung aus­stel­len. Die­se rei­chen die Ver­si­cher­ten dann bei ihrer Kran­ken­kas­se ein. Auf Wunsch der Ver­si­cher­ten kann für die eige­nen Unter­la­gen wei­ter­hin ein Papier­aus­druck erstellt werden.

Trotz eAU wei­ter­hin Mitteilungspflicht

Die Mit­tei­lungs­pflicht gegen­über dem Arbeit­ge­ber gilt nach wie vor: Alle Arbeit­neh­men­den, die arbeits­un­fä­hig sind, müs­sen dies ihrer Fir­ma unver­züg­lich mit­tei­len und auch die vor­aus­sicht­li­che Krank­heits­dau­er ange­ben. „Am besten ist es, gleich nach dem Auf­ste­hen und zusätz­lich nach dem Arzt­be­such in der Fir­ma anzu­ru­fen und sich krank zu mel­den. Beschäf­tig­te sind jedoch nicht ver­pflich­tet, die Art der Erkran­kung und die Krank­heits­sym­pto­me anzu­ge­ben“, so so Klaus Knorr. Dau­ert die Arbeits­un­fä­hig­keit (AU) län­ger als drei Kalen­der­ta­ge, sind die Erkrank­ten ver­pflich­tet, die AU ärzt­lich fest­stel­len zu las­sen sofern es kei­ne ande­re betrieb­li­che Rege­lung gibt. Der Arbeit­ge­ber kann ein ärzt­li­ches Attest aller­dings auch schon frü­her ver­lan­gen. Dau­ert die Erkran­kung län­ger an, als im Attest ange­ge­ben, muss dies erneut ein Arzt oder eine Ärz­tin bestätigen.

Erlaubt ist, was die Gene­sung fördert

Wer krank­ge­schrie­ben ist, muss nicht die gan­ze Zeit das Bett hüten – es sei denn auf ärzt­li­che Anord­nung. „Grund­sätz­lich ist wäh­rend einer Arbeits­un­fä­hig­keit alles erlaubt, was den Hei­lungs­pro­zess nicht beein­träch­tigt, gefähr­det oder ver­zö­gert“, so so Klaus Knorr. Es ist zum Bei­spiel in Ord­nung, Not­wen­di­ges ein­zu­kau­fen oder spa­zie­ren zu gehen, wenn dies der Gene­sung för­der­lich ist. „Gene­rell ist es sinn­voll, die behan­deln­de Ärz­tin oder den Arzt zu fra­gen, was emp­feh­lens­wert oder zuläs­sig ist“, rät so Klaus Knorr. Bei star­kem Fie­ber ist es bei­spiels­wei­se nicht rat­sam, sich hin­ters Steu­er des Autos zu set­zen oder Sport zu trei­ben. Bei man­chen Erkran­kun­gen kann maß­vol­le Bewe­gung dage­gen sogar dazu bei­tra­gen, dass man schnel­ler gesund wird. Aller­dings soll­te man sich dabei nicht überanstrengen.

Wei­te­re Infos zur digi­ta­len Krank­schrei­bung gibt es im Inter­net unter www​.aok​.de/​b​a​y​e​r​n​/​eau.