Land­kreis Lich­ten­fels: Kata­stro­phen­schutz-Füh­rungs­grup­pe noch bes­ser aufgestellt

Landrat Christian Meißner bestellte jüngst mit Kreisbrandinspektor Oliver Schardt eine weitere Führungskraft zum vorabbenannten Örtlichen Einsatzleiter, links im Bild Kreisbrandrat Timm Vogler. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer
Landrat Christian Meißner bestellte jüngst mit Kreisbrandinspektor Oliver Schardt eine weitere Führungskraft zum vorabbenannten Örtlichen Einsatzleiter, links im Bild Kreisbrandrat Timm Vogler. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer

Im Fal­le einer Kata­stro­phe hat das Land­rats­amt als Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de eine Viel­zahl von Auf­ga­ben bin­nen kür­ze­ster Zeit zu erle­di­gen. Das erfolgt durch die Füh­rungs­grup­pe Kata­stro­phen­schutz (FüGK).

Am Scha­dens­ort selbst nimmt bei Kata­stro­phen der Ört­li­che Ein­satz­lei­ter (ÖEL) die Auf­ga­ben des Land­rats­am­tes wahr und lei­tet im Rah­men des Auf­trags und den Wei­sun­gen der Füh­rungs­grup­pe Kata­stro­phen­schutz alle Ein­satz­maß­nah­men vor Ort und kann auch allen ein­ge­setz­ten Kräf­ten Wei­sun­gen ertei­len. Der Ört­li­che Ein­satz­lei­ter ist somit ver­län­ger­ter Arm der Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de und erle­digt die orts­be­zo­ge­nen Führungsaufgaben.

Das Baye­ri­sche Kata­stro­phen­schutz­ge­setz gibt vor, dass die Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de bereits vor­ab fach­lich geeig­ne­te Per­so­nen als Ört­li­che Ein­satz­lei­ter benennt. Bis­lang sind dies bereits Kreis­brand­rat Timm Vog­ler, Kreis­brand­in­spek­tor Thi­lo Kraus, Kreis­brand­mei­ster Chri­sti­an Schil­der sowie vom Tech­ni­schen Hilfs­werk der Orts­be­auf­trag­te Johan­nes Stich und vom Sani­täts­dienst Tobi­as Eismann.

Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner konn­te nun mit Kreis­brand­in­spek­tor Oli­ver Schardt eine wei­te­re Füh­rungs­kraft zum vor­ab­be­nann­ten Ört­li­chen Ein­satz­lei­ter bestel­len. Der Land­rat beton­te, dass es kei­nes­wegs eine Selbst­ver­ständ­lich­keit ist, wenn ehren­amt­lich Täti­ge, die in ihren Hilfs- und Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen bereits als Füh­rungs­kraft sehr stark ein­ge­bun­den sind, auch noch die­se ganz beson­de­re Auf­ga­be und Her­aus­for­de­rung annehmen.

Die fach­li­che Aus­bil­dung zum Ört­li­chen Ein­satz­lei­ter obliegt der Staat­li­chen Feu­er­wehr­schu­le Gerets­ried und umfasst neben dem Lehr­gang Stabs­ar­beit den Grund- und Abschluss­kurs zum Ört­li­chen Ein­satz­lei­ter, der mit einer Prü­fung abschließt. Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner zeig­te sich sehr erfreut, dass mit einer wei­te­ren Füh­rungs­kraft die Ört­li­che Ein­satz­lei­tung und somit der Kata­stro­phen­schutz im Land­kreis Lich­ten­fels noch bes­ser auf­ge­stellt ist.