Grenz­po­li­zei Selb wegen Radon-Bela­stung nach Schirn­ding verlegt

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SELB, LKR. WUN­SIE­DEL. Die im Land­kreis Wun­sie­del fest­ge­stell­ten Radon-Wer­te beein­flus­sen auch den Dienst­be­trieb der Grenz­po­li­zei­in­spek­ti­on Selb. Auf­grund der erfor­der­li­chen bau­li­chen Maß­nah­men an dem mit Radon bela­ste­ten Sel­ber Poli­zei­ge­bäu­de ver­rich­ten die Grenz­po­li­zi­sten ab Mit­te Janu­ar 2023 ihren Dienst vor­über­ge­hend in Schirn­ding und sor­gen von dort aus für unein­ge­schränk­te Sicher­heit in der Grenzregion.

Nach­dem das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz den Land­kreis Wun­sie­del Anfang 2021 zum Radon-Vor­sor­ge­ge­biet erklärt hat­te, erfolg­ten auch am Dienst­ge­bäu­de der Grenz­po­li­zei­in­spek­ti­on Selb in der Först­erstra­ße ent­spre­chen­de Mes­sun­gen. Dabei zeig­ten die Radon-Mess­ge­rä­te in eini­gen Dienst­räu­men über­höh­te Wer­te und machen des­halb eine Sanie­rung des Gebäu­des erfor­der­lich. Unter vor­he­ri­ger Ein­bin­dung der Beleg­schaft und nach Abschluss der Pla­nun­gen für die bau­li­chen Maß­nah­men steht für die über 50 Beschäf­tig­ten nun zum 16. Janu­ar 2023 der zeit­wei­se Umzug in das ehe­ma­li­ge Dienst­ge­bäu­de am Grenz­über­gang Schirn­ding bevor. Die Dienst­räu­me in Schirn­ding wur­den hier­für bereits im Vor­feld ertüch­tigt und ste­hen den Grenz­po­li­zi­stin­nen und ‑poli­zi­sten unein­ge­schränkt zur Verfügung.

Wei­ter­hin aus­ge­zeich­ne­te Sicherheitsarchitektur

Die Schlei­er­fahn­der rücken des­halb ab Mit­te Janu­ar, wäh­rend der etwa ein­jäh­ri­gen Sanie­rungs­pha­se, vom Poli­zei­ge­bäu­de in Schirn­ding aus und sind wie bis­her im Grenz­ge­biet prä­sent. Nach Abschluss der Sanie­rungs­ar­bei­ten kehrt die Grenz­po­li­zei­in­spek­ti­on dann wie­der zu ihren Dienst­sitz nach Selb zurück. Unab­hän­gig davon ste­hen den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern nach wie vor die Ansprech­part­ne­rin­nen und ‑part­ner in der nicht mit Radon bela­ste­ten Poli­zei­wa­che, die sich in einem Nach­bar­ge­bäu­de in der Först­erstra­ße in Selb befin­det, zur Ver­fü­gung. Ergänzt mit den orts­na­hen Ein­hei­ten der Bun­des­po­li­zei und des Zolls bleibt die her­vor­ra­gen­de Sicher­heits­ar­chi­tek­tur in der Grenz­re­gi­on auch wäh­rend der vor­über­ge­hen­den Aus­la­ge­rung der Grenz­po­li­zei somit unein­ge­schränkt erhalten.