Brand­stif­tung an Syn­ago­ge Erm­reuth –Tat­ver­däch­ti­ger gefasst

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

In der Sil­ve­ster­nacht hat­te ein zunächst Unbe­kann­ter eine Fen­ster­schei­be der Syn­ago­ge in Erm­reuth ein­ge­schla­gen und ver­sucht, dort einen Feu­er­werks­kör­per zu zün­den. Die Ermitt­lun­gen waren erfolg­reich. Ein 21-jäh­ri­ger Mann wur­de bereits am 05.01.2023 festgenommen.

Eine Video­über­wa­chung an der Syn­ago­ge und die Anga­ben von Zeu­gen führ­ten die Staats­an­walt­schaft Bam­berg und Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg zu einem 21-jäh­ri­gen Mann aus einem Nach­bar­ort. Der Mann wur­de am Abend des 5. Janu­ar festgenommen.

Dem Tat­ver­däch­tig­ten wird vor­ge­wor­fen, eine Fen­ster­schei­be der Syn­ago­ge ein­ge­schla­gen und anschlie­ßend ver­sucht zu haben, vor dem Fen­ster der Syn­ago­ge einen Feu­er­werks­kör­per zu zün­den, um die­sen durch die zer­stör­te Schei­be in die Syn­ago­ge zu wer­fen und so dort Feu­er zu legen. Hin­sicht­lich der genau­en Hin­ter­grün­de der Tat und etwa­iger poli­ti­scher Moti­va­tio­nen wer­den der­zeit wei­te­re Ermitt­lun­gen geführt. Ange­sichts der Tat­um­stän­de und nach ersten Erkennt­nis­sen han­delt es sich um eine anti­se­mi­tisch moti­vier­te Straf­tat mit einem rechts­extre­mi­sti­schen Hintergrund.

Die Staats­an­walt­schaft Bam­berg stell­te Antrag auf Erlass eines Haft­be­fehls wegen ver­such­ter schwe­rer Brand­stif­tung und gemein­schäd­li­cher Sach­be­schä­di­gung. Am Frei­tag, 6. Janu­ar, wur­de der Tat­ver­däch­tig­te einem Ermitt­lungs­rich­ter am Amts­ge­richt Bam­berg vor­ge­führt. Die­ser lehn­te den Erlass eines Haft­be­fehls wegen feh­len­der Flucht­ge­fahr ab. Der 21-Jäh­ri­ge wur­de dar­auf­hin auf frei­en Fuß gesetzt. Die Staats­an­walt­schaft Bam­berg zwi­schen­zeit­lich hat gegen die Ent­schei­dung Beschwer­de zum Land­ge­richt Bam­berg eingelegt.

Am 10. Janu­ar 2023 wur­de das Ermitt­lungs­ver­fah­ren von der Zen­tral­stel­le zur Bekämp­fung von Extre­mis­mus und Ter­ro­ris­mus (ZET) bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mün­chen über­nom­men. Dort wird es vom Zen­tra­len Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trag­ten der Baye­ri­schen Justiz geführt.

5 Antworten

  1. Hans Wurst sagt:

    Mich wür­de mal der Vor­na­me des Tat­ver­däch­ti­gen inter­es­sie­ren. Bekannt­lich wer­den ja alle anti­se­mi­ti­schen Straf­ta­ten grund­sätz­lich erst ein­mal als „rechts-moti­viert“ ein­ge­stuft, ohne die nähe­ren und wirk­li­chen Hin­ter­grün­de zu prüfen.

  2. Insider sagt:

    @Hans Wurst Der Täter war ein 19-jäh­ri­ger aus einer alt­ein­ge­ses­se­nen Fami­lie aus Dach­stadt. Bio-Deut­scher geht es nicht.

  3. Thomas Weichert sagt:

    @Insider Berich­tet die Poli­zei dann etwa falsch ? In dem Poli­zei­be­richt heißt es näm­lich: „Ange­sichts der Tat­um­stän­de und nach ersten Erkennt­nis­sen han­delt es sich um eine anti­se­mi­tisch moti­vier­te Straf­tat mit einem rechts­extre­mi­sti­schen Hintergrund.“

  4. Stef sagt:

    Die inter­es­san­te Fra­ge ist nicht der Vor­na­me des Täters. Die Fra­ge ist eher war er AfD-Mit­glied oder nur ein gewöhn­li­cher Nazi.

  5. Thomas Weichert sagt:

    @Stef sind AfD Mit­lie­der „unge­wöhn­li­che Nazis“ ? Also noch schlim­mer als Nazis ?