Tipps & Tricks: Was ändert sich 2023 im Energiebereich?

Symbolbild Solaranlage

Vie­le Ent­la­stun­gen für Ver­brau­cher geplant

Vie­le neue Vor­schrif­ten sol­len Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ab dem Jah­res­wech­sel vor hohen Kosten für Wär­me und Strom schüt­zen. Im Fokus steht, den Ener­gie­ver­brauch zu ver­rin­gern und erneu­er­ba­re Ener­gien zu stär­ken. Wie das gelin­gen kann, dar­über infor­miert die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Zur Ent­la­stung von Haus­hal­ten ist geplant, die Prei­se für Strom, Gas und Fern­wär­me für 80 Pro­zent des pro­gno­sti­zier­ten Jah­res­ver­brauchs nach oben zu begren­zen. Der Preis für Erd­gas soll bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilo­watt­s­un­de (kWh) ein­ge­fro­ren wer­den, Fern­wär­me bei 9,5 Cent/​kWh und Strom bei 40 Cent/​kWh. Für den Rest des Ver­brauchs gel­ten Markt­prei­se. Wer Kosten spa­ren will, soll­te den Ver­brauch also um 20 Pro­zent reduzieren.

För­de­rung von Son­nen­strom wird deut­lich verbessert

Das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz, kurz EEG, wird zum Jah­res­wech­sel erneut geän­dert. Für neue und bestehen­de Anla­gen ent­fällt die Pflicht zur Begren­zung der Ein­spei­se­lei­stung auf 70 Pro­zent der Nenn­lei­stung. Die Anschaf­fung von neu­en Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen wird von der Mehr­wert­steu­er befreit. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträ­ge von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bis 30 Kilo­watt von der Ein­kom­mens­steu­er zu befreien.

Ener­gie­spar­in­ve­sti­tio­nen wer­den ziel­ge­nau­er gefördert

Hei­zun­gen wer­den ab 2023 vom Staat nur noch geför­dert, wenn das Gebäu­de zu min­de­stens 65 Pro­zent mit erneu­er­ba­rer Ener­gie beheizt wird. Bau­li­che Ener­gie­spar­maß­nah­men wer­den ab Janu­ar auch dann geför­dert, wenn sie in Eigen­lei­stung durch­ge­führt wer­den. Wer eine Bio­mas­se­hei­zung etwa für Holz­pel­lets wählt, muss auch die Solar­ther­mie nut­zen, um eine För­de­rung zu erhal­ten. Außer­dem müs­sen Bio­mas­se­hei­zun­gen höhe­re Anfor­de­run­gen bei den Schad­stoff­emis­sio­nen erfül­len. Der Bonus für die Sanie­rung ener­ge­tisch sehr schlech­ter Häu­ser soll dar­über hin­aus erhöht wer­den. Zusätz­lich kann auch die Mie­te pro­vi­so­ri­scher Hei­zun­gen geför­dert wer­den, wenn die Hei­zung im Zuge eines Defekts aus­ge­tauscht wird.

Ener­gie­ef­fi­zi­enz­vor­schrif­ten für Neubauten

Der Pri­mär­ener­gie­ver­brauch darf künf­tig maxi­mal beim Wert eines aktu­el­len Effi­zi­enz­haus 55 lie­gen. Strom aus Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen darf bei der Bilan­zie­rung eines Neu­baus auch dann ange­rech­net wer­den, wenn kein Eigen­ver­brauch des Solar­stroms im Gebäu­de vorliegt.

Bei Fra­gen zu den ver­än­der­ten Regeln in Bereich Ener­gie und Ener­gie­ef­fi­zi­enz hilft die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Die Bera­tung fin­det online, tele­fo­nisch oder per­sön­lich statt. Nütz­li­che Infor­ma­tio­nen erhal­ten Ver­brau­cher unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-ener​gie​be​ra​tung​.de. Online-Vor­trä­ge zu Ener­gie­the­men sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-ener​gie​be​ra​tung​.de/​v​e​r​a​n​s​t​a​l​t​u​n​gen zu fin­den. Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le wird geför­dert vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft und Klimaschutz.