RathausReport der Stadt Erlangen vom 23. Dezember 2022

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Bürgermeister Volleth bei Verabschiedung / Amtseinführung Polizeipräsident

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verabschiedet am Mittwoch, 28. Dezember, im Historischen Rathaussaal Nürnberg den Präsidenten des Polizeipräsidiums Mittelfranken, Roman Fertinger. Zudem führt der Staatsminister dessen Nachfolger in das Amt ein. In Vertretung des Oberbürgermeisters nimmt Bürgermeister Jörg Volleth an der Feier teil.

Stadtspitze und Innenminister danken wieder Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten

Oberbürgermeister Florian Janik und Bürgermeister Jörg Volleth statten an Silvester einer langen Tradition folgend der Polizei, den Rettungsdiensten Bayerisches Rotes Kreuz und Arbeiter-Samariter-Bund sowie der Feuerwehr in der Hugenottenstadt einen Besuch ab. Dabei werden sie den haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften im Namen der Stadt und der Bevölkerung für den nicht selten gefährlichen, aufopferungsvollen Einsatz in diesem Jahr danken. Die Delegation startet um 10:00 Uhr bei der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt (Schornbaumstraße 11). Weiter geht es um 10:45 Uhr beim Bayerischen Roten Kreuz (Henri-Dunant-Straße 4) – hier stößt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dazu – und um 11:30 Uhr beim Arbeiter-Samariter-Bund (Gundstraße 9). Letzte Station ist um 12:15 Uhr die Hauptfeuerwache. Bei diesem Termin wird Georg Hopp mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten ausgezeichnet.

Das Erlanger Jobcenter startet am 1. Januar als Eigenbetrieb

Mit der Einführung des Bürgergeldes soll im neuen Jahr auch ein Kulturwandel kommen. Das Erlanger Jobcenter startet in das neue Jahr in der neuen Rechtsform als Eigenbetrieb. Alle für die Umorganisation erforderlichen Vorarbeiten sind in einem Projekt erfolgreich erarbeitet worden. Der Stadtrat hat im November und Dezember alle für die Eigenbetriebsgründung notwendigen Beschlüsse zur Satzung, zum Personalübergang und zum Wirtschaftsplan getroffen. Damit kann das „Erlanger Jobcenter“ zum 1. Januar 2023 seine Arbeit aufnehmen. Im Untertitel hat sich das Erlanger Jobcenter „Orientierung. Bildung. Zukunft.“ auf die Fahne geschrieben.

„Wir starten den Neuanfang mit dem Ziel, auch weiterhin rechtssicher und zuverlässig für die Erlanger Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützungsbedarf auf dem Arbeitsmarkt handeln zu können,“ so der zuständige Sozialreferent Dieter Rosner. „Das Erlanger Jobcenter bekommt als Organisation einen Neustart. Alle Bereiche der bisherigen GGFA und des bisherigen Amtes sind neu geordnet und werden sich als Einheit unter neuer Leitung gemeinsam, dauerhaft stabil und rechtssicher weiterentwickeln können“, so Rosner.

Gleichzeitig zum 1. Januar tritt auch das neue Bürgergeld in Kraft. Es löst das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Mit dem Jahreswechsel erhöhen sich die sogenannten Regelbedarfe. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende (sog. Stufe 1) gibt es dann 502 Euro – also 53 Euro mehr als bisher, für volljährige Partner*innen (Stufe 2) sind es dann 451 Euro. „Das ist eine Steigerung um knapp zwölf Prozent und damit ein erster wichtiger Schritt, um die aktuelle Inflation auszugleichen. Das ist wichtig, da die steigenden Preise für Dinge des täglichen Lebens besonders die unter Druck setzen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind,“ so Rosner. Mit dem neuen Jahr erhöht sich auch das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind, der Betrag ist künftig für alle Kinder gleich.

Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Die Vermögensfreibeträge betragen im ersten Jahr des Leistungsbezugs 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person. Die Kosten der Unterkunft werden in dieser Zeit in voller Höhe als Bedarf anerkannt. Bis zum 31. Dezember 2023 gelten für die Übernahme einmaliger Heizkosten Vermögensfreigrenzen von 15.000 Euro pro Person. Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro wird künftig auf Rückforderungen verzichtet.

Mit dem neuen Bürgergeld wird ein Kulturwandel in der Grundsicherung geschaffen.

Künftig erhöhen sich die Chancen für Arbeitslose, erst eine Aus- oder Fortbildung zu bekommen, bevor sie erneut in Arbeit vermittelt werden. Der sogenannte Vermittlungsvorrang fällt weg. Der Gedanke des Förderns steht mehr im Vordergrund, als es bisher der Fall war. Es geht darum, in Menschen zu investieren, damit sie in Zeiten des Fachkräftemangels Chancen besser wahrnehmen können, um sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu positionieren. Sinnvolle Weiterbildung oder auch ein nachgeholter Schulabschluss sollen Vorrang haben vor einer überstürzten Vermittlung in Hilfsjobs.

Für die digitale Erreichbarkeit gibt es eine neue E-Mail-Adresse: Die Leistungsabteilung des Jobcenters ist künftig unter jobcenter-leistung@stadt.erlangen.de erreichbar. Link: www.erlangen.de/jobcenter.

2023: Das ändert sich für die Erlangerinnen und Erlanger

Auch für die Bürgerinnen und Bürger Erlangens gelten ab dem Jahr 2023 wieder gesetzliche oder organisatorische Änderungen. Die wichtigsten Informationen hat die Stadtverwaltung zusammengetragen.

Mit dem Jahreswechsel erhöhen sich die städtischen Straßenreinigungsgebühren. Sie steigen von 4,68 Euro auf 4,80 Euro, das entspricht 2,6 Prozent. Für sogenannte Mehraufwandsgebiete – das ist überwiegend die Innenstadt – steigen die Gebühren um durchschnittlich 28 Prozent. Die Erhöhung liegt unter anderem an den stark gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Konflikts. Ab Januar werden zudem einige Straßen neu in das Reinigungsgebiet aufgenommen. Sie finden sich in Bruck und im Bereich des Uni-Südgeländes. Durch die Neuanschlüsse bzw. Änderungen kommen etwa 15.000 „Straßenfrontmeter“ neu hinzu.

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Stadt Erlangen aufgrund der Vorgaben des EU-Rechts auf die Leistungen Umsatzsteuer erheben, die sie im Wettbewerb zu privaten Unternehmen am Markt erbringt. Dies betrifft zum Beispiel Bürgerreisen in die Partnerstadt Jena, Entgelte für das Parken auf selbstständigen Parkflächen, Vermietung von Sportanlagen, Verkauf von Angelkarten am Dechsendorfer Weiher – diese Leistungen und noch weitere werden ab dem neuen Jahr umsatzsteuerpflichtig. Für die Bürgerinnen und Bürger werden sich die Leistungen jedoch nicht verteuern. Die Stadt Erlangen ist nämlich berechtigt, den sogenannten Vorsteuerabzug anzuwenden. Kommunale Leistungen der Stadt Erlangen wie der Betrieb von Kindertagesstätten, Kurse der Jugendkunstschule und Musikschule, Eintritte in städtische Museen, Benutzungsgebühren der Stadtbibliothek, Vermietungen und Verpachtungen unterliegen auch weiterhin keiner Umsatzsteuerpflicht.

Mit dem neuen Jahr tritt die bisher größte Wohngeldreform in Kraft. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (auch Untermieter oder Heimbewohner) einer Wohnung oder ein Zuschuss durch Aufbringung der Belastungen für selbst genutztes Wohneigentum. Durch die Erhöhung der CO2-Pauschale, der Heizkostenpauschale und durch die Anpassung der Bemessungsgrenzen sollen wesentlich mehr Menschen zielgerichtet unterstützt werden und mehr Haushalte die Möglichkeit haben, Wohngeld zu beziehen, deren Einkommen bislang zu hoch war.

Den Anspruch auf Wohngeld zu prüfen, lohnt sich insbesondere für Rentner, Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen, Familien und Alleinerziehende, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für das Wohnen stemmen zu können. Ebenso für Studierende und Auszubildende, die beispielsweise keinen Anspruch auf Bafög haben, und für Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld kann das Wohngeld in Frage kommen. Haushalte, die derzeit bereits Wohngeld erhalten, bekommen das reformierte Wohngeld im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums automatisch ohne gesonderten Antrag.

Personen, die bereits sogenannte Transferleistungen erhalten, können kein Wohngeld beantragen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld II (zukünftiges Bürgergeld), Grundsicherung im Alter, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen oder weitere Formen der Sozialhilfe, bei denen die Förderung der Unterkunft bereits enthalten ist. Einen ersten Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern (Link https://www.bmwsb.bund.de).

Da die Bundesregierung die Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 sehr kurzfristig auf den Weg gebracht hat, kommt es aufgrund des äußerst großen Antragsaufkommens leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Aufgrund der Vielzahl potenzieller Antragsteller rechnet auch die Wohngeldstelle der Stadt Erlangen mit einer großen Zahl an Anträgen auf Wohngeld.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden alles tun, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Antragsteller*innen können jedoch dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen: Der Antrag sollte vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden, zudem sollte von nicht zwingend notwendigen Nachfragen wie z.B. zum Bearbeitungsstand abgesehen werden. Die Sozialverwaltung bittet daher um Verständnis und die erforderliche Geduld. Den entsprechenden Antrag findet man im Internet unter: www.erlangen.de/wohngeld oder im Rathaus ausgedruckt am Infotresen.

Zum 1. Januar tritt das neue Bürgergeld in Kraft. Es löst das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Mit dem Jahreswechsel erhöhen sich die sogenannten Regelbedarfe. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende (sog. Stufe 1) gibt es dann 502 Euro – also 53 Euro mehr als bisher, für volljährige Partner/innen (Stufe 2) sind es dann 451 Euro. „Das ist eine Steigerung um knapp 12 Prozent und damit ein erster wichtiger Schritt, um die aktuelle Inflation auszugleichen. Das ist wichtig, da die steigenden Preise für Dinge des täglichen Lebens besonders die unter Druck setzen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind,“ so Rosner. Mit dem neuen Jahr erhöht sich auch das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind, der Betrag ist künftig für alle Kinder gleich.

Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Die Vermögensfreibeträge betragen im ersten Jahr des Leistungsbezugs 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person. Für die Kosten der Unterkunft werden in dieser Zeit in voller Höhe als Bedarf anerkannt werden. Bis zum 31. Dezember 2023 gelten für die Übernahme einmaliger Heizkosten Vermögensfreigrenzen von 15.000 Euro pro Person. Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro wird künftig auf Rückforderungen verzichtet.

Nach dem Verpackungsgesetz müssen ab 1. Januar 2023 Restaurants, Kantinen, heiße Theken, Bäckereien den Kund*innen wahlweise auch Mehrwegverpackungen für Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Mehrwegverpackungen sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzen. Für Einwegbecher für Getränke gilt eine Sonderregelung: Hier muss der Betrieb grundsätzlich eine Mehrwegalternative anbieten, auch wenn der Einwegbecher nicht aus Kunststoff ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse oder Kioske mit weniger als fünf Beschäftigen und maximal 80 Quadratmetern Ladenfläche. Hier dürfen Kundinnen und Kunden jedoch mitgebrachte Behältnisse nutzen.

Zum 1. Januar tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Die Selbstbestimmung des betreuten Menschen steht künftig im Mittelpunkt allen behördlichen Handelns. Im Bereich Vormundschaften soll ab dem neuen Jahr bei der Auswahl des Vormunds vorrangig ein ehrenamtlicher Vormund ausgewählt werden. Zudem werden Position und Rechte von Pflegeeltern, die familienfremde Kinder bzw. Jugendliche bei sich aufnehmen, gestärkt, zum Beispiel durch das Einräumen eines Mitentscheidungsrechts im Bereich der Gesundheitssorge. Und bei den Beistandschaften sind unter anderem ab 1. Januar auch ehrenamtliche Vormünder berechtigt, eine Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft eines Kindes und zur Mithilfe bei der Ermittlung und Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes einzurichten.

Ab 2. Januar wird das Handyparken für gebührenpflichten Parkplätze auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Mit dieser Erweiterung ist erstmalig auf sämtlichen gebührenpflichten Stellplätzen der Stadt Erlangen eine bargeldlose Zahlung der Parkgebühr möglich. An den jeweiligen Standorten bzw. Automaten werden zusätzlich Hinweise zur Nutzung angebracht. Am Großparkplatz und am Theaterparkplatz stand diese Funktion bereits in der Vergangenheit zur Verfügung. Gleichzeitig hat sich auch der Anbieter für das Handyparken geändert. Ab Januar arbeitet die Stadt Erlangen mit dem Handypark-Anbieter „mobilet“ zusammen. Weitere Informationen können auch auf der Homepage des Anbieters unter www.mobilet.de abgerufen werden.

Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel weist die Ordnungsbehörde auf einige rechtliche Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin:

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Kinder und Jugendliche dürfen nur ungefährliche Artikel – unter Aufsicht – abbrennen. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Zünden von Feuerwerk nicht erlaubt. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend mit Geldbuße belegt werden.

Unabhängig von diesem rechtlichen Rahmen fühlen sich zahlreiche Menschen durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper belästigt und weisen auch auf die Beunruhigung von wildlebenden Tieren und Haustieren hin. Auch die Belastung der Innenstädte mit Feinstaub stellt eine zunehmend kontrovers diskutierte Thematik dar. Die Stadt Erlangen bittet daher um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Die Feuerwehr gibt zudem folgende Sicherheitstipps: Die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper muss sorgfältig beachtet werden, an den Böllern nicht selbst herumbasteln. Bitte nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. Knallkörper und Feuerwerk dürfen nur im Freien abgebrannt werden, niemals nach Menschen werfen oder zielen. Silvesterraketen und Feuerwerkskörper zudem nie in der Nähe von Gebäuden wie zum Beispiel Scheunen oder in der Nähe von Dachstühlen anzünden. Alkoholisierte Personen sollten auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden oder sie daran hindern, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden anzuzünden. Die „Abschussrampe“ (leere Flaschen) gehört so ausgerichtet, dass die Flugbahn der Raketen nicht in die Nähe von Gebäuden führt. Angezündete Knallkörper sollten sofort weggeworfen werden. „Mutproben“ wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers unbedingt unterlassen. Besonders auf „Blindgänger“ achten, glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen. Brennbare Gegenstände sollten vom Balkon und der Terrasse geräumt werden. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und -luken, sollten sorgfältig verschlossen werden.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, ist die Feuerwehr unter dem Notruf 112 zu verständigen.

Ausbau Geh- und Radweg verzögert sich

Seit April wird zur Vervollständigung der geplanten Radwegverbindung zwischen Bruck und Frauenaurach der Geh- und Radweg dieser Nord-Süd-Verbindung ausgebaut. Wie das Referat Planen und Bauen mitteilt, verzögert sich die Fertigstellung der Maßnahme bis in das Frühjahr des kommenden Jahres. Grund sind unter anderem die eingeschränkte Verfügbarkeit von notwendigen zusätzlichen Spezialtiefbaumaschinen sowie eine jahreszeitbedingte Unterbrechung der Arbeiten. Da die Maßnahme im Überschwemmungsgebiet der Mittleren Aurach liegt, muss die Baustelleneinrichtung außerhalb des Wiesengrundes, am Parkplatz in der Kraftwerkstraße, eingerichtet werden. Während der Bauzeit ist der Parkplatz deshalb für den motorisierten Verkehr nur eingeschränkt nutzbar. Die vorhandene Ost-West-Verbindung bleibt auch während der Bauzeit aufrechterhalten. Mehr Informationen zur Maßnahme sowie eine Übersicht über weitere Baustellen und Sperrungen im Stadtgebiet gibt es online unter www.erlangen.de/verkehr.

Vorweihnachtliche Geschenke für klimabewusstes Leben

Klimaschutz im Alltag? Wie das gelingen kann, zeigen Fotos von Erlangerinnen und Erlangern bei ihrem alltäglichen Bemühen für ein besseres Klima. Ob mit dem Rad zur Arbeit, die vegetarische Falafel zur Mittagspause oder der Einkauf beim Bauernhof um die Ecke, all diese kleinen Schritte entfalten große Wirkkraft. Mit 500 Euro und weiteren kleinen Überraschungspaketen wurde dieses Engagement von Oberbürgermeister Florian Janik, der Umwelt- und Klimaschutzreferentin Sabine Bock und dem Bereichsleiter Vorstandsstab der Sparkasse Erlangen, Benjamin Mair, am 20. Dezember im Rathaus honoriert.

In einer Social-Media-Aktion, die bis 15. Dezember lief, rief die Stadt Erlangen die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den „Stadtvertrag Klima“ zu unterzeichnen und ein Foto von ihrem persönlichen Beitrag zum Klima-Aufbruch einzureichen. Gemeinsam mit dem Fahrplan Klima-Aufbruch, dem Maßnahmenkatalog zur Klimaneutralität, hatte der Stadtrat den Stadtvertrag Klima im Oktober beschlossen. Seither sind Unternehmen, Vereine, Initiativen genauso wie alle Bürgerinnen und Bürger Erlangens eingeladen, sich dem Stadtvertrag unter www.erlangen.de/mein-beitrag anzuschließen und ein Zeichen für das gemeinsame Bestreben für eine bessere Zukunft zu setzen. „Klimaschutz passiert nicht einfach so. Es ist eine bewusste Entscheidung jedes und jeder Einzelnen, das eigene Leben auf den Prüfstand zu stellen und liebgewonnene Rituale zu verändern. Es freut mich daher, dass diese Aktion das Licht auch auf die kleinen Veränderungen wirft, die sicherlich nicht immer leichtfallen“, so die Klima- und Umweltschutzreferentin Sabine Bock.

Der Hauptgewinn in Höhe von 500 Euro, der von der Sparkasse Erlangen gesponsert wurde, ging an ein Geschwisterpaar aus Erlangen und ihrer Idee für einen nachhaltigen Weihnachtsbaum. Indem sie jedes Jahr einen Ast ihrer Tanne hochbinden, erhalten sie am Ende des Jahres einen kleinen Weihnachtsbaum für ihr Wohnzimmer. Reichlich geschmückt ist er ein richtiger Hingucker, für den kein Baum gefällt werden musste. Vielleicht eine Idee zum Nachmachen?

Wer ebenfalls Teil des Stadtvertrags werden möchte, kann seinen Beitrag unter www.erlangen.de/mein-beitrag einreichen. Bei Fragen steht das Klima-Team des Amts für Umweltschutz und Energiefrage unter klima@stadt.erlangen.de gerne zur Verfügung.