Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 23. Dezem­ber 2022

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Bür­ger­mei­ster Vol­leth bei Ver­ab­schie­dung / Amts­ein­füh­rung Polizeipräsident

Bay­erns Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann ver­ab­schie­det am Mitt­woch, 28. Dezem­ber, im Histo­ri­schen Rat­haus­saal Nürn­berg den Prä­si­den­ten des Poli­zei­prä­si­di­ums Mit­tel­fran­ken, Roman Fer­tin­ger. Zudem führt der Staats­mi­ni­ster des­sen Nach­fol­ger in das Amt ein. In Ver­tre­tung des Ober­bür­ger­mei­sters nimmt Bür­ger­mei­ster Jörg Vol­leth an der Fei­er teil.

Stadt­spit­ze und Innen­mi­ni­ster dan­ken wie­der Feu­er­wehr, Poli­zei und Rettungsdiensten

Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik und Bür­ger­mei­ster Jörg Vol­leth stat­ten an Sil­ve­ster einer lan­gen Tra­di­ti­on fol­gend der Poli­zei, den Ret­tungs­dien­sten Baye­ri­sches Rotes Kreuz und Arbei­ter-Sama­ri­ter-Bund sowie der Feu­er­wehr in der Huge­not­ten­stadt einen Besuch ab. Dabei wer­den sie den haupt- und ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­ten im Namen der Stadt und der Bevöl­ke­rung für den nicht sel­ten gefähr­li­chen, auf­op­fe­rungs­vol­len Ein­satz in die­sem Jahr dan­ken. Die Dele­ga­ti­on star­tet um 10:00 Uhr bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt (Schorn­baum­stra­ße 11). Wei­ter geht es um 10:45 Uhr beim Baye­ri­schen Roten Kreuz (Hen­ri-Dunant-Stra­ße 4) – hier stößt Bay­erns Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann dazu – und um 11:30 Uhr beim Arbei­ter-Sama­ri­ter-Bund (Gund­stra­ße 9). Letz­te Sta­ti­on ist um 12:15 Uhr die Haupt­feu­er­wa­che. Bei die­sem Ter­min wird Georg Hopp mit dem Ehren­zei­chen des Baye­ri­schen Mini­ster­prä­si­den­ten ausgezeichnet.

Das Erlan­ger Job­cen­ter star­tet am 1. Janu­ar als Eigenbetrieb

Mit der Ein­füh­rung des Bür­ger­gel­des soll im neu­en Jahr auch ein Kul­tur­wan­del kom­men. Das Erlan­ger Job­cen­ter star­tet in das neue Jahr in der neu­en Rechts­form als Eigen­be­trieb. Alle für die Umor­ga­ni­sa­ti­on erfor­der­li­chen Vor­ar­bei­ten sind in einem Pro­jekt erfolg­reich erar­bei­tet wor­den. Der Stadt­rat hat im Novem­ber und Dezem­ber alle für die Eigen­be­triebs­grün­dung not­wen­di­gen Beschlüs­se zur Sat­zung, zum Per­so­nal­über­gang und zum Wirt­schafts­plan getrof­fen. Damit kann das „Erlan­ger Job­cen­ter“ zum 1. Janu­ar 2023 sei­ne Arbeit auf­neh­men. Im Unter­ti­tel hat sich das Erlan­ger Job­cen­ter „Ori­en­tie­rung. Bil­dung. Zukunft.“ auf die Fah­ne geschrieben.

„Wir star­ten den Neu­an­fang mit dem Ziel, auch wei­ter­hin rechts­si­cher und zuver­läs­sig für die Erlan­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit Unter­stüt­zungs­be­darf auf dem Arbeits­markt han­deln zu kön­nen,“ so der zustän­di­ge Sozi­al­re­fe­rent Die­ter Ros­ner. „Das Erlan­ger Job­cen­ter bekommt als Orga­ni­sa­ti­on einen Neu­start. Alle Berei­che der bis­he­ri­gen GGFA und des bis­he­ri­gen Amtes sind neu geord­net und wer­den sich als Ein­heit unter neu­er Lei­tung gemein­sam, dau­er­haft sta­bil und rechts­si­cher wei­ter­ent­wickeln kön­nen“, so Rosner.

Gleich­zei­tig zum 1. Janu­ar tritt auch das neue Bür­ger­geld in Kraft. Es löst das bis­he­ri­ge Arbeits­lo­sen­geld II (Hartz IV) ab. Mit dem Jah­res­wech­sel erhö­hen sich die soge­nann­ten Regel­be­dar­fe. Für Allein­ste­hen­de oder Allein­er­zie­hen­de (sog. Stu­fe 1) gibt es dann 502 Euro – also 53 Euro mehr als bis­her, für voll­jäh­ri­ge Partner*innen (Stu­fe 2) sind es dann 451 Euro. „Das ist eine Stei­ge­rung um knapp zwölf Pro­zent und damit ein erster wich­ti­ger Schritt, um die aktu­el­le Infla­ti­on aus­zu­glei­chen. Das ist wich­tig, da die stei­gen­den Prei­se für Din­ge des täg­li­chen Lebens beson­ders die unter Druck set­zen, die auf das Bür­ger­geld ange­wie­sen sind,“ so Ros­ner. Mit dem neu­en Jahr erhöht sich auch das Kin­der­geld auf 250 Euro pro Kind, der Betrag ist künf­tig für alle Kin­der gleich.

Lei­stungs­be­rech­tig­te sol­len sich zu Beginn des Bür­ger­geld­be­zugs ganz auf die Arbeit­su­che kon­zen­trie­ren kön­nen. Des­we­gen gel­ten im ersten Jahr Karenz­zei­ten für Woh­nung und Ver­mö­gen. Die Ver­mö­gens­frei­be­trä­ge betra­gen im ersten Jahr des Lei­stungs­be­zugs 40.000 Euro für die erste Per­son und 15.000 Euro für jede wei­te­re Per­son. Die Kosten der Unter­kunft wer­den in die­ser Zeit in vol­ler Höhe als Bedarf aner­kannt. Bis zum 31. Dezem­ber 2023 gel­ten für die Über­nah­me ein­ma­li­ger Heiz­ko­sten Ver­mö­gens­frei­gren­zen von 15.000 Euro pro Per­son. Bis zu einer Baga­tell­gren­ze von 50 Euro wird künf­tig auf Rück­for­de­run­gen verzichtet.

Mit dem neu­en Bür­ger­geld wird ein Kul­tur­wan­del in der Grund­si­che­rung geschaffen.

Künf­tig erhö­hen sich die Chan­cen für Arbeits­lo­se, erst eine Aus- oder Fort­bil­dung zu bekom­men, bevor sie erneut in Arbeit ver­mit­telt wer­den. Der soge­nann­te Ver­mitt­lungs­vor­rang fällt weg. Der Gedan­ke des För­derns steht mehr im Vor­der­grund, als es bis­her der Fall war. Es geht dar­um, in Men­schen zu inve­stie­ren, damit sie in Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels Chan­cen bes­ser wahr­neh­men kön­nen, um sich auf dem Arbeits­markt neu zu posi­tio­nie­ren. Sinn­vol­le Wei­ter­bil­dung oder auch ein nach­ge­hol­ter Schul­ab­schluss sol­len Vor­rang haben vor einer über­stürz­ten Ver­mitt­lung in Hilfsjobs.

Für die digi­ta­le Erreich­bar­keit gibt es eine neue E‑Mail-Adres­se: Die Lei­stungs­ab­tei­lung des Job­cen­ters ist künf­tig unter jobcenter-​leistung@​stadt.​erlangen.​de erreich­bar. Link: www​.erlan​gen​.de/​j​o​b​c​e​n​ter.

2023: Das ändert sich für die Erlan­ge­rin­nen und Erlanger

Auch für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Erlan­gens gel­ten ab dem Jahr 2023 wie­der gesetz­li­che oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen. Die wich­tig­sten Infor­ma­tio­nen hat die Stadt­ver­wal­tung zusammengetragen.

Mit dem Jah­res­wech­sel erhö­hen sich die städ­ti­schen Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren. Sie stei­gen von 4,68 Euro auf 4,80 Euro, das ent­spricht 2,6 Pro­zent. Für soge­nann­te Mehr­auf­wands­ge­bie­te – das ist über­wie­gend die Innen­stadt – stei­gen die Gebüh­ren um durch­schnitt­lich 28 Pro­zent. Die Erhö­hung liegt unter ande­rem an den stark gestie­ge­nen Ener­gie­ko­sten infol­ge des Ukrai­ne-Kon­flikts. Ab Janu­ar wer­den zudem eini­ge Stra­ßen neu in das Rei­ni­gungs­ge­biet auf­ge­nom­men. Sie fin­den sich in Bruck und im Bereich des Uni-Süd­ge­län­des. Durch die Neu­an­schlüs­se bzw. Ände­run­gen kom­men etwa 15.000 „Stra­ßen­front­me­ter“ neu hinzu.

Ab dem 1. Janu­ar 2023 wird die Stadt Erlan­gen auf­grund der Vor­ga­ben des EU-Rechts auf die Lei­stun­gen Umsatz­steu­er erhe­ben, die sie im Wett­be­werb zu pri­va­ten Unter­neh­men am Markt erbringt. Dies betrifft zum Bei­spiel Bür­ger­rei­sen in die Part­ner­stadt Jena, Ent­gel­te für das Par­ken auf selbst­stän­di­gen Park­flä­chen, Ver­mie­tung von Sport­an­la­gen, Ver­kauf von Angel­kar­ten am Dechs­endor­fer Wei­her – die­se Lei­stun­gen und noch wei­te­re wer­den ab dem neu­en Jahr umsatz­steu­er­pflich­tig. Für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den sich die Lei­stun­gen jedoch nicht ver­teu­ern. Die Stadt Erlan­gen ist näm­lich berech­tigt, den soge­nann­ten Vor­steu­er­ab­zug anzu­wen­den. Kom­mu­na­le Lei­stun­gen der Stadt Erlan­gen wie der Betrieb von Kin­der­ta­ges­stät­ten, Kur­se der Jugend­kunst­schu­le und Musik­schu­le, Ein­trit­te in städ­ti­sche Muse­en, Benut­zungs­ge­büh­ren der Stadt­bi­blio­thek, Ver­mie­tun­gen und Ver­pach­tun­gen unter­lie­gen auch wei­ter­hin kei­ner Umsatzsteuerpflicht.

Mit dem neu­en Jahr tritt die bis­her größ­te Wohn­geld­re­form in Kraft. Wohn­geld ist ein staat­li­cher Zuschuss zur Mie­te (auch Unter­mie­ter oder Heim­be­woh­ner) einer Woh­nung oder ein Zuschuss durch Auf­brin­gung der Bela­stun­gen für selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum. Durch die Erhö­hung der CO2-Pau­scha­le, der Heiz­ko­sten­pau­scha­le und durch die Anpas­sung der Bemes­sungs­gren­zen sol­len wesent­lich mehr Men­schen ziel­ge­rich­tet unter­stützt wer­den und mehr Haus­hal­te die Mög­lich­keit haben, Wohn­geld zu bezie­hen, deren Ein­kom­men bis­lang zu hoch war.

Den Anspruch auf Wohn­geld zu prü­fen, lohnt sich ins­be­son­de­re für Rent­ner, Bewoh­ner von Alten- oder Pfle­ge­hei­men, Fami­li­en und Allein­er­zie­hen­de, deren Ein­kom­men nicht aus­reicht, um die Kosten für das Woh­nen stem­men zu kön­nen. Eben­so für Stu­die­ren­de und Aus­zu­bil­den­de, die bei­spiels­wei­se kei­nen Anspruch auf Bafög haben, und für Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld I oder Kurz­ar­bei­ter­geld kann das Wohn­geld in Fra­ge kom­men. Haus­hal­te, die der­zeit bereits Wohn­geld erhal­ten, bekom­men das refor­mier­te Wohn­geld im Rah­men des lau­fen­den Bewil­li­gungs­zeit­raums auto­ma­tisch ohne geson­der­ten Antrag.

Per­so­nen, die bereits soge­nann­te Trans­fer­lei­stun­gen erhal­ten, kön­nen kein Wohn­geld bean­tra­gen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Arbeits­lo­sen­geld II (zukünf­ti­ges Bür­ger­geld), Grund­si­che­rung im Alter, Grund­lei­stun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­ge­setz oder Aus­bil­dungs­för­de­rungs­hil­fen oder wei­te­re For­men der Sozi­al­hil­fe, bei denen die För­de­rung der Unter­kunft bereits ent­hal­ten ist. Einen ersten Anhalts­punkt, ob und in wel­cher Höhe ein Anspruch auf Wohn­geld besteht, kann der Wohn­geld­rech­ner des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen lie­fern (Link https://​www​.bmwsb​.bund​.de).

Da die Bun­des­re­gie­rung die Ver­bes­se­run­gen der Wohn­geld­lei­stun­gen zum 1. Janu­ar 2023 sehr kurz­fri­stig auf den Weg gebracht hat, kommt es auf­grund des äußerst gro­ßen Antrags­auf­kom­mens lei­der zu ver­län­ger­ten Bear­bei­tungs­zei­ten. Auf­grund der Viel­zahl poten­zi­el­ler Antrag­stel­ler rech­net auch die Wohn­geld­stel­le der Stadt Erlan­gen mit einer gro­ßen Zahl an Anträ­gen auf Wohngeld.

Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wer­den alles tun, die Bear­bei­tungs­zei­ten so kurz wie mög­lich zu hal­ten. Antragsteller*innen kön­nen jedoch dazu bei­tra­gen, die Bear­bei­tung zu beschleu­ni­gen: Der Antrag soll­te voll­stän­dig und mit den erfor­der­li­chen Nach­wei­sen ein­ge­reicht wer­den, zudem soll­te von nicht zwin­gend not­wen­di­gen Nach­fra­gen wie z.B. zum Bear­bei­tungs­stand abge­se­hen wer­den. Die Sozi­al­ver­wal­tung bit­tet daher um Ver­ständ­nis und die erfor­der­li­che Geduld. Den ent­spre­chen­den Antrag fin­det man im Inter­net unter: www​.erlan​gen​.de/​w​o​h​n​g​eld oder im Rat­haus aus­ge­druckt am Infotresen.

Zum 1. Janu­ar tritt das neue Bür­ger­geld in Kraft. Es löst das bis­he­ri­ge Arbeits­lo­sen­geld II (Hartz IV) ab. Mit dem Jah­res­wech­sel erhö­hen sich die soge­nann­ten Regel­be­dar­fe. Für Allein­ste­hen­de oder Allein­er­zie­hen­de (sog. Stu­fe 1) gibt es dann 502 Euro – also 53 Euro mehr als bis­her, für voll­jäh­ri­ge Partner/​innen (Stu­fe 2) sind es dann 451 Euro. „Das ist eine Stei­ge­rung um knapp 12 Pro­zent und damit ein erster wich­ti­ger Schritt, um die aktu­el­le Infla­ti­on aus­zu­glei­chen. Das ist wich­tig, da die stei­gen­den Prei­se für Din­ge des täg­li­chen Lebens beson­ders die unter Druck set­zen, die auf das Bür­ger­geld ange­wie­sen sind,“ so Ros­ner. Mit dem neu­en Jahr erhöht sich auch das Kin­der­geld auf 250 Euro pro Kind, der Betrag ist künf­tig für alle Kin­der gleich.

Lei­stungs­be­rech­tig­te sol­len sich zu Beginn des Bür­ger­geld­be­zugs ganz auf die Arbeit­su­che kon­zen­trie­ren kön­nen. Des­we­gen gel­ten im ersten Jahr Karenz­zei­ten für Woh­nung und Ver­mö­gen. Die Ver­mö­gens­frei­be­trä­ge betra­gen im ersten Jahr des Lei­stungs­be­zugs 40.000 Euro für die erste Per­son und 15.000 Euro für jede wei­te­re Per­son. Für die Kosten der Unter­kunft wer­den in die­ser Zeit in vol­ler Höhe als Bedarf aner­kannt wer­den. Bis zum 31. Dezem­ber 2023 gel­ten für die Über­nah­me ein­ma­li­ger Heiz­ko­sten Ver­mö­gens­frei­gren­zen von 15.000 Euro pro Per­son. Bis zu einer Baga­tell­gren­ze von 50 Euro wird künf­tig auf Rück­for­de­run­gen verzichtet.

Nach dem Ver­packungs­ge­setz müs­sen ab 1. Janu­ar 2023 Restau­rants, Kan­ti­nen, hei­ße The­ken, Bäcke­rei­en den Kund*innen wahl­wei­se auch Mehr­weg­ver­packun­gen für Spei­sen zum Mit­neh­men anbie­ten. Die Mehr­weg­ver­packun­gen sol­len Ein­weg­ver­packun­gen aus Kunst­stoff erset­zen. Für Ein­weg­be­cher für Geträn­ke gilt eine Son­der­re­ge­lung: Hier muss der Betrieb grund­sätz­lich eine Mehr­weg­al­ter­na­ti­ve anbie­ten, auch wenn der Ein­weg­be­cher nicht aus Kunst­stoff ist. Von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men sind klei­ne­re Geschäf­te wie Imbis­se oder Kios­ke mit weni­ger als fünf Beschäf­ti­gen und maxi­mal 80 Qua­drat­me­tern Laden­flä­che. Hier dür­fen Kun­din­nen und Kun­den jedoch mit­ge­brach­te Behält­nis­se nutzen.

Zum 1. Janu­ar tritt das Gesetz zur Reform des Vor­mund­schafts- und Betreu­ungs­rechts in Kraft. Die Selbst­be­stim­mung des betreu­ten Men­schen steht künf­tig im Mit­tel­punkt allen behörd­li­chen Han­delns. Im Bereich Vor­mund­schaf­ten soll ab dem neu­en Jahr bei der Aus­wahl des Vor­munds vor­ran­gig ein ehren­amt­li­cher Vor­mund aus­ge­wählt wer­den. Zudem wer­den Posi­ti­on und Rech­te von Pfle­ge­el­tern, die fami­li­en­frem­de Kin­der bzw. Jugend­li­che bei sich auf­neh­men, gestärkt, zum Bei­spiel durch das Ein­räu­men eines Mit­ent­schei­dungs­rechts im Bereich der Gesund­heits­sor­ge. Und bei den Bei­stand­schaf­ten sind unter ande­rem ab 1. Janu­ar auch ehren­amt­li­che Vor­mün­der berech­tigt, eine Bei­stand­schaft zur Klä­rung der Vater­schaft eines Kin­des und zur Mit­hil­fe bei der Ermitt­lung und Gel­tend­ma­chung der Unter­halts­an­sprü­che des Kin­des einzurichten.

Ab 2. Janu­ar wird das Han­dy­par­ken für gebüh­ren­pflich­ten Park­plät­ze auf das gesam­te Stadt­ge­biet aus­ge­wei­tet. Mit die­ser Erwei­te­rung ist erst­ma­lig auf sämt­li­chen gebüh­ren­pflich­ten Stell­plät­zen der Stadt Erlan­gen eine bar­geld­lo­se Zah­lung der Park­ge­bühr mög­lich. An den jewei­li­gen Stand­or­ten bzw. Auto­ma­ten wer­den zusätz­lich Hin­wei­se zur Nut­zung ange­bracht. Am Groß­park­platz und am Thea­ter­park­platz stand die­se Funk­ti­on bereits in der Ver­gan­gen­heit zur Ver­fü­gung. Gleich­zei­tig hat sich auch der Anbie­ter für das Han­dy­par­ken geän­dert. Ab Janu­ar arbei­tet die Stadt Erlan­gen mit dem Han­dy­park-Anbie­ter „mobi­let“ zusam­men. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen auch auf der Home­page des Anbie­ters unter www​.mobi​let​.de abge­ru­fen werden.

Rege­lun­gen für das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern zum Jahreswechsel

Zum Jah­res­wech­sel weist die Ord­nungs­be­hör­de auf eini­ge recht­li­che Vor­schrif­ten zum Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern hin:

Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie F2 dür­fen nur am 31. Dezem­ber und 1. Janu­ar und nur von voll­jäh­ri­gen Per­so­nen abge­brannt wer­den. Kin­der und Jugend­li­che dür­fen nur unge­fähr­li­che Arti­kel – unter Auf­sicht – abbren­nen. In unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alters­hei­men sowie Reet- und Fach­werk­häu­sern ist das Zün­den von Feu­er­werk nicht erlaubt. Ein Ver­stoß stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar und kann ent­spre­chend mit Geld­bu­ße belegt werden.

Unab­hän­gig von die­sem recht­li­chen Rah­men füh­len sich zahl­rei­che Men­schen durch das Abbren­nen der Feu­er­werks­kör­per belä­stigt und wei­sen auch auf die Beun­ru­hi­gung von wild­le­ben­den Tie­ren und Haus­tie­ren hin. Auch die Bela­stung der Innen­städ­te mit Fein­staub stellt eine zuneh­mend kon­tro­vers dis­ku­tier­te The­ma­tik dar. Die Stadt Erlan­gen bit­tet daher um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me und um Beach­tung der gesetz­li­chen Vorschriften.

Die Feu­er­wehr gibt zudem fol­gen­de Sicher­heits­tipps: Die Gebrauchs­an­wei­sung der Feu­er­werks­kör­per muss sorg­fäl­tig beach­tet wer­den, an den Böl­lern nicht selbst her­um­ba­steln. Bit­te nur Feu­er­werks­kör­per mit behörd­li­cher Zulas­sung der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM) ver­wen­den. Knall­kör­per und Feu­er­werk dür­fen nur im Frei­en abge­brannt wer­den, nie­mals nach Men­schen wer­fen oder zie­len. Sil­ve­ster­ra­ke­ten und Feu­er­werks­kör­per zudem nie in der Nähe von Gebäu­den wie zum Bei­spiel Scheu­nen oder in der Nähe von Dach­stüh­len anzün­den. Alko­ho­li­sier­te Per­so­nen soll­ten auf die Gefah­ren auf­merk­sam gemacht wer­den oder sie dar­an hin­dern, Feu­er­werks­kör­per in gefähr­li­cher Nähe zu brenn­ba­ren Stof­fen bzw. zu Gebäu­den anzu­zün­den. Die „Abschuss­ram­pe“ (lee­re Fla­schen) gehört so aus­ge­rich­tet, dass die Flug­bahn der Rake­ten nicht in die Nähe von Gebäu­den führt. Ange­zün­de­te Knall­kör­per soll­ten sofort weg­ge­wor­fen wer­den. „Mut­pro­ben“ wie zu lan­ges Hal­ten des ange­zün­de­ten Knall­kör­pers unbe­dingt unter­las­sen. Beson­ders auf „Blind­gän­ger“ ach­ten, glü­hen­de Reste ablö­schen und sicher besei­ti­gen. Brenn­ba­re Gegen­stän­de soll­ten vom Bal­kon und der Ter­ras­se geräumt wer­den. Türen und Fen­ster, beson­ders Dach­fen­ster und ‑luken, soll­ten sorg­fäl­tig ver­schlos­sen werden.

Soll­te es trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men zu einem Brand kom­men, ist die Feu­er­wehr unter dem Not­ruf 112 zu verständigen.

Aus­bau Geh- und Rad­weg ver­zö­gert sich

Seit April wird zur Ver­voll­stän­di­gung der geplan­ten Rad­weg­ver­bin­dung zwi­schen Bruck und Frau­en­au­rach der Geh- und Rad­weg die­ser Nord-Süd-Ver­bin­dung aus­ge­baut. Wie das Refe­rat Pla­nen und Bau­en mit­teilt, ver­zö­gert sich die Fer­tig­stel­lung der Maß­nah­me bis in das Früh­jahr des kom­men­den Jah­res. Grund sind unter ande­rem die ein­ge­schränk­te Ver­füg­bar­keit von not­wen­di­gen zusätz­li­chen Spe­zi­al­tief­bau­ma­schi­nen sowie eine jah­res­zeit­be­ding­te Unter­bre­chung der Arbei­ten. Da die Maß­nah­me im Über­schwem­mungs­ge­biet der Mitt­le­ren Aurach liegt, muss die Bau­stel­len­ein­rich­tung außer­halb des Wie­sen­grun­des, am Park­platz in der Kraft­werk­stra­ße, ein­ge­rich­tet wer­den. Wäh­rend der Bau­zeit ist der Park­platz des­halb für den moto­ri­sier­ten Ver­kehr nur ein­ge­schränkt nutz­bar. Die vor­han­de­ne Ost-West-Ver­bin­dung bleibt auch wäh­rend der Bau­zeit auf­recht­erhal­ten. Mehr Infor­ma­tio­nen zur Maß­nah­me sowie eine Über­sicht über wei­te­re Bau­stel­len und Sper­run­gen im Stadt­ge­biet gibt es online unter www​.erlan​gen​.de/​v​e​r​k​ehr.

Vor­weih­nacht­li­che Geschen­ke für kli­ma­be­wuss­tes Leben

Kli­ma­schutz im All­tag? Wie das gelin­gen kann, zei­gen Fotos von Erlan­ge­rin­nen und Erlan­gern bei ihrem all­täg­li­chen Bemü­hen für ein bes­se­res Kli­ma. Ob mit dem Rad zur Arbeit, die vege­ta­ri­sche Fal­a­fel zur Mit­tags­pau­se oder der Ein­kauf beim Bau­ern­hof um die Ecke, all die­se klei­nen Schrit­te ent­fal­ten gro­ße Wirk­kraft. Mit 500 Euro und wei­te­ren klei­nen Über­ra­schungs­pa­ke­ten wur­de die­ses Enga­ge­ment von Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik, der Umwelt- und Kli­ma­schutz­re­fe­ren­tin Sabi­ne Bock und dem Bereichs­lei­ter Vor­stands­stab der Spar­kas­se Erlan­gen, Ben­ja­min Mair, am 20. Dezem­ber im Rat­haus honoriert.

In einer Social-Media-Akti­on, die bis 15. Dezem­ber lief, rief die Stadt Erlan­gen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dazu auf, den „Stadt­ver­trag Kli­ma“ zu unter­zeich­nen und ein Foto von ihrem per­sön­li­chen Bei­trag zum Kli­ma-Auf­bruch ein­zu­rei­chen. Gemein­sam mit dem Fahr­plan Kli­ma-Auf­bruch, dem Maß­nah­men­ka­ta­log zur Kli­ma­neu­tra­li­tät, hat­te der Stadt­rat den Stadt­ver­trag Kli­ma im Okto­ber beschlos­sen. Seit­her sind Unter­neh­men, Ver­ei­ne, Initia­ti­ven genau­so wie alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Erlan­gens ein­ge­la­den, sich dem Stadt­ver­trag unter www​.erlan​gen​.de/​m​e​i​n​-​b​e​i​t​rag anzu­schlie­ßen und ein Zei­chen für das gemein­sa­me Bestre­ben für eine bes­se­re Zukunft zu set­zen. „Kli­ma­schutz pas­siert nicht ein­fach so. Es ist eine bewuss­te Ent­schei­dung jedes und jeder Ein­zel­nen, das eige­ne Leben auf den Prüf­stand zu stel­len und lieb­ge­won­ne­ne Ritua­le zu ver­än­dern. Es freut mich daher, dass die­se Akti­on das Licht auch auf die klei­nen Ver­än­de­run­gen wirft, die sicher­lich nicht immer leicht­fal­len“, so die Kli­ma- und Umwelt­schutz­re­fe­ren­tin Sabi­ne Bock.

Der Haupt­ge­winn in Höhe von 500 Euro, der von der Spar­kas­se Erlan­gen gespon­sert wur­de, ging an ein Geschwi­ster­paar aus Erlan­gen und ihrer Idee für einen nach­hal­ti­gen Weih­nachts­baum. Indem sie jedes Jahr einen Ast ihrer Tan­ne hoch­bin­den, erhal­ten sie am Ende des Jah­res einen klei­nen Weih­nachts­baum für ihr Wohn­zim­mer. Reich­lich geschmückt ist er ein rich­ti­ger Hin­gucker, für den kein Baum gefällt wer­den muss­te. Viel­leicht eine Idee zum Nachmachen?

Wer eben­falls Teil des Stadt­ver­trags wer­den möch­te, kann sei­nen Bei­trag unter www​.erlan​gen​.de/​m​e​i​n​-​b​e​i​t​rag ein­rei­chen. Bei Fra­gen steht das Kli­ma-Team des Amts für Umwelt­schutz und Ener­gie­fra­ge unter klima@​stadt.​erlangen.​de ger­ne zur Verfügung.