Netz­werk Asyl Forch­heim: „Regie­rungs­hand­lung an Grau­sam­keit nicht mehr zu überbieten“

Pres­se­mit­tei­lung von Netz­werk Asyl Forchheim:

Als Netz­werk Asyl Forch­heim pro­te­stie­ren wir gegen eine Abschie­bung, die am Don­ners­tag in Forch­heim Nord in einer Asyl­un­ter­kunft statt­ge­fun­den hat. Am Don­ners­tag ver­schaff­ten sich kurz vor 7 Uhr 5 Poli­zei­be­am­te Zugang zu einem Zim­mer in einer Asyl­un­ter­kunft im Nor­den von Forch­heim. Die Akti­on galt einer jun­gen Wit­we mit ihren bei­den Kin­dern – einem Mäd­chen und einem krebs­kran­ken 7jährigen Jun­gen – bei­de Schü­ler an der Adal­bert-Stif­ter-Schu­le in Forch­heim. Die Beam­ten geben der jun­gen Fami­lie nur eini­ge Minu­ten, um die nötig­sten Din­ge ein­zu­packen, bevor sie sie zu einem Poli­zei­wa­gen brin­gen und direkt zum Flug­ha­fen fah­ren, um sie nach Geor­gi­en abzuschieben.

Zurück blei­ben ein Weih­nachts­baum im kärg­li­chen Zim­mer, die selbst­ge­ba­stel­te Fen­ster­de­ko­ra­ti­on, die von Ehren­amt­li­chen gebrach­ten Geschen­ke und fas­sungs­lo­se, wei­nen­de Mit­be­woh­ne­rin­nen der Gemein­schafts­un­ter­kunft sowie ent­setz­te Mit­schü­ler in den Klas­sen der Adalbert-Stifter-Schule.

Ent­setz­lich ist vor allem, dass damit ein grau­sa­mes Schick­sal für den 7Jährigen besie­gelt scheint:
Er lei­det unter einer sel­te­nen Krebs­er­kran­kung am Hals. Die von außen deut­lich sicht­ba­re Geschwulst ist zwi­schen die Wir­bel­kör­per in den Rücken­mark­ka­nal ein­ge­drun­gen und drückt auf die dort ver­lau­fen­den Ner­ven­bah­nen. Deut­li­che Aus­wir­kun­gen machen sich bemerk­bar: anfan­gen­de Läh­mungs­er­schei­nun­gen am lin­ken Arm. Auch beim Atmen tre­ten in der Nacht Stö­run­gen auf. Dies kann zu einer blei­ben­den Behin­de­rung mit Quer­schnitt­sym­pto­ma­tik bis hin zu einem lebens­be­droh­li­chen Atem­still­stand füh­ren, wie meh­re­re Ärz­te unab­hän­gig von­ein­an­der fest­stell­ten. Des­halb soll­te der Jun­ge aus medi­zi­ni­scher Sicht bis zu einer mög­li­chen Hei­lung sei­nen Auf­ent­halt wei­ter­hin in Deutsch­land haben.

Trotz die­ser Befun­de wur­de D zusam­men mit sei­ner Schwe­ster und der Mut­ter kurz vor Weih­nach­ten abge­holt, in ein Flug­zeug gesteckt und einem mehr als zwei­fel­haf­tem Schick­sal über­las­sen! Wie christ­lich und sozi­al ist es denn, wenn man einen klei­nen Jun­gen jeg­li­che Chan­ce nimmt, ein nor­ma­les Leben zu führen?

Die Fami­lie stammt aus Abcha­si­en, einer sich als eigen­stän­dig erklär­ten geor­gi­schen Pro­vinz, einem von den mei­sten Län­dern der Welt nicht aner­kann­ten Staat. Die jun­ge Mut­ter, eine Wit­we, die bei einem tra­gi­schen Auto­un­fall ihren Mann ver­lo­ren hat­te, ver­sucht ver­zwei­felt, ihrem Sohn zu hel­fen. Sie ver­kauf­te ihr gesam­tes Hab und Gut und such­te zunächst in Mos­kau und in der Tür­kei medi­zi­ni­sche Hil­fe. Dort konn­te man ihr nicht hel­fen, ver­wies sie aber auf even­tu­el­le Chan­cen in Deutsch­land. Hier ange­kom­men mach­te man ihr tat­säch­lich Hoff­nung: Es gibt tat­säch­lich eine Chan­ce für den Jun­gen! Um hier blei­ben und Hil­fe für ihren Sohn bekom­men zu kön­nen stell­te sie zunächst einen Asyl­an­trag aus huma­ni­tä­ren Grün­den. Als die­ser abge­lehnt wur­de, hoff­te sie wei­ter­hin auf ein vom Gesetz garan­tier­tes Blei­be­recht, bis ihr Sohn medi­zi­nisch behan­delt wer­den kann: Nach § 60 Abs. 7 Satz 1 des Auf­ent­halts­ge­set­zes soll von einer Abschie­bung in einen ande­ren Staat abge­se­hen wer­den, wenn für den Aus­län­der eine erheb­li­che und kon­kre­te Gefahr für Leib, Leben oder Frei­heit besteht. Die­se muss nach der Recht­spre­chung die Schwel­le der all­ge­mei­nen Gefähr­dung deut­lich über­stei­gen. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt sieht dies als gege­ben an bei schwer­wie­gen­den Erkran­kun­gen, die sich durch die Abschie­bung wesent­lich ver­schlech­tern würden.

Genau dies trifft aber auf den 7jährigen Jun­gen zu: Erhält er kei­ne ent­spre­chen­de medi­zi­ni­sche Behand­lung, wird er kurz über lang nicht nur quer­schnitt­ge­lähmt sein, son­dern auch noch eine künst­li­che Beatmung benötigen!

Grau­sam­keit gegen­über hil­fe­su­chen­den kran­ken Men­schen kein Einzelfall?

Dass die­ser Fall kein Ein­zel­fall ist, zeigt eine wei­te­re tra­gi­sche Geschich­te, die sich eben­falls der­zeit in Forch­heim abspielt: Eine Fami­lie mit zwei hier in Deutsch­land gebo­re­nen Kin­dern (5 und 6 Jah­re alt) lebt seit 11 Jah­ren in Deutsch­land. Die Mut­ter hat eine Aus­bil­dung zur Sozi­al­pfle­ge­rin erfolg­reich absol­viert und wird drin­gend hier in der Alten­pfle­ge gebraucht. Der Vater hat einen Aus­bil­dungs­platz als Metz­ger, darf die­sen aber nicht antre­ten. Bei­de haben Man­gel­be­ru­fe, die bei uns drin­gend gebraucht und gesucht wer­den, und die­ses bestens inte­grier­te Ehe­paar steht kurz vor der Abschie­bung. Als Grund nen­nen die Behör­den, dass die Fami­lie bei der Ein­rei­se zunächst auf fal­schen Rat hin unwah­re Anga­ben über ihre Iden­ti­tät gemacht hat. Sie hat das aber schon lan­ge bereut, eigen­stän­dig die wah­re Iden­ti­tät ange­ge­ben und mit ent­spre­chen­den amt­li­chen Doku­men­ten belegt. Trotz­dem soll der Fami­lie wegen des frü­he­ren Feh­lers nun der Boden voll­kom­men ent­zo­gen wer­den. Wenn sie nicht bis Jah­res­en­de „frei­wil­lig“ aus­reist, droht ihr die sofor­ti­ge Abschiebung!

Das wäre „halb so schlimm“, wenn nicht auch hier ein beson­de­rer Fall vor­liegt: Der Vater ist seit vie­len Jah­ren schwe­rer Epi­lep­ti­ker. In der Uni­ver­si­täts­kli­nik konn­te er erfolg­reich the­ra­piert und medi­ka­men­tös mit­tels zwei­er Spe­zi­al­prä­pa­ra­te so ein­ge­stellt wer­den, dass seit­dem kei­ne Anfäl­le mehr erfolgen.

Durch dro­hen­de Abschie­bung ech­te Lebensgefahr

Auf die­se Medi­ka­men­te ist der Mann nun lebens­lang drin­gend ange­wie­sen! Zumin­dest eines die­ser Medi­ka­men­te ist in sei­ner Hei­mat aber nicht ver­füg­bar: Wie ein­deu­tig aus einem offi­zi­el­len und beglau­big­ten Schrei­ben des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums sei­nes Lan­des her­vor­geht (Schrei­ben liegt vor), ist das wich­tig­ste Medi­ka­ment in die­sem Land nicht zuge­las­sen und darf des­halb auch nicht impor­tiert wer­den. Auch das zwei­te Medi­ka­ment ist nicht in der ein­ge­stell­ten Dar­rei­chungs­form ver­füg­bar. Muss der Mann die BRD ver­las­sen, ist das mit einem Arz­nei­mit­tel­ent­zug ver­bun­den, der lebens­ge­fähr­lich für ihn ist. Ein Schrei­ben der Uni­ver­si­täts­kli­nik vom Mai die­sen Jah­res besagt ein­deu­tig, dass die gefun­de­ne, erfolg­reich wir­ken­de Medi­ka­ti­on unbe­dingt unver­än­dert bei­be­hal­ten wer­den soll­te, da anson­sten die Gesund­heit des Pati­en­ten gefähr­det ist. Expli­zit nennt der Lei­ten­de Ober­arzt der Uni­kli­nik als dro­hen­de Gefahr Ver­let­zun­gen, blei­ben­de Schä­den mit dar­aus resul­tie­ren­dem Ver­lust der Unab­hän­gig­keit sowie dem mög­li­chen Tod im Rah­men eines „sud­den unex­pec­ted death in epi­le­psy“ SUDEP.

Wie unmensch­lich ist es denn, kurz vor Weih­nach­ten auch die­se Fami­lie des Lan­des zu ver­wei­sen und einem unge­wis­sen Schick­sal, dem dro­hen­den Tod des Fami­li­en­va­ters, aus­zu­set­zen? Hat uns die Geschich­te der Her­bergs­su­che denn nichts gelehrt?

Wir als als Ehren­amt­li­che des Netz­werks Asyl Forch­heim erhe­ben unse­re Stim­me dage­gen. Der klei­ne Bub braucht ärzt­li­che Hil­fe, Deutsch­land war für die Mut­ter die Hoff­nung auf das Über­le­ben des Jungen.

Und wir pro­te­stie­ren gegen die geplan­te Abschie­bung der ande­ren Fami­lie mit ihren hier in Forch­heim gebo­re­nen Kin­dern. Jetzt sol­len sie samt ihren Eltern kurz vor Weih­nach­ten nach Arme­ni­en abge­scho­ben wer­den. Und dabei wird eben­so die von den Ärz­ten pro­gno­sti­zier­te dra­ma­ti­sche Ver­schlech­te­rung des Gesund­heits­zu­stan­des des Vaters bis hin zum Tod bil­li­gend in Kauf genommen!

Fro­he Weihnachten!!

Netz­werk Asyl Forchheim
info@​netzwerkasyl-​forchheim.​org

4 Antworten

  1. Marita Weissig sagt:

    Men­schen aus Geor­gi­en und Arme­ni­en erhal­ten nur sehr sel­ten Asyl. Das hat sei­nen Grund. Die­se Län­der sind arm, aber ver­folgt in Sin­ne der Asyl­ge­set­ze wer­den nur sehr weni­ge. Aber genau die­se Armuts­ein­wan­de­rung, sehr oft ver­bun­den mit dem Wunsch nach medi­zi­ni­scher Behand­lung ist es, die die Ange­le­gen­heit so schwie­rig machen. Natür­lich kann jeder ver­ste­hen, dass man für sein Kind die beste Behand­lung möch­te und auch dass der Fami­li­en­va­ter sei­ne jetzt sta­bi­le Gesund­heit nicht gefähr­den möch­te. Ande­rer­seits i st es einem Land, in die­sem Fal­le Deutsch­land, nicht zuzu­mu­ten, Men­schen aus ande­ren Län­dern dau­er­haft zu ali­en­tie­ren und auf­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen zu zah­len. Wir, das Land Deutsch­land, tun es trotz­dem, aller­dings nur dann, wenn sich bei Rück­kehr ins Hei­mat­land die Erkran­kung so sehr ver­schlech­tern wür­de, dass Lebens­ge­fahr besteht. Die­ses wird, auch mit Hil­fe von ärzt­li­chen Stel­lung­nah­men, im Asyl­ver­fah­ren und beson­ders vor einer Abschie­bung geprüft und es wird nie­mand abge­scho­ben, wenn eine Behand­lung im Hei­mat­land nicht mögl­cih ist. Ein Unter­schied machen die Gerich­te aller­dings bei der Qua­li­tät der Behand­lun­gen: die abge­lehn­ten Asyl­be­wer­ber haben grund­sätz­lich kei­nen Anspruch auf die hohe Qua­li­tat hier zu Lan­de, auch wenn sich das man­che wün­schen wür­den. Die Fami­lie aus Arme­ni­en wäre mit Sicher­heit längst abge­scho­ben wor­den, hät­ten sie nicht bei Ein­rei­se einen fal­schen Namen ange­ge­ben um eine Abschie­bung zu ver­hin­dern. Auch wenn sie spä­ter die­sen Betrug selbst auf­ge­deckt haben, hilft ihnen das ver­mut­lich wenig. Selbst der sog. Chan­cen­auf­ent­halt kommt für sie nicht in Fra­ge. Und neben­bei, mit Asyl,Schutz vor staat­li­cher Ver­fol­gung oder Krieg haben bei­de Fami­li­en nichts zu tun. War­um also soll­ten sie hier­blei­ben? Die Flücht­lings­hel­fer sind mit Sicher­heit nicht bes­ser infor­miert, als die Gerich­te, die eine Abschie­bung zulas­sen und.….es kann nun mal nicht jeder blei­ben, obwohl fast jeder den Wunsch und auch einen Grund hat, nur, dass der Grund nicht aus­reicht und das müs­sen letzt­lich auch die Flücht­lings­hel­fer ein­se­hen und viel­leicht hel­fen sie den Fami­li­en dabei, im Hei­mat­land wie­der Fuss zu fassen…

  2. Ferenc sagt:

    Zwar kann ich den Wahr­heits­ge­halt der Schil­de­run­gen des Netz­werks Asyl Forch­heim selbst nicht über­prü­fen. Frau Wei­ssigs Argu­men­ta­ti­on aber wirft dem Netz­werk nicht vor zu lügen, son­dern igno­riert des­sen Argu­men­ta­ti­on voll­stän­dig: Den getä­tig­ten Aus­sa­gen zu Fol­ge droht eini­gen der Abge­scho­be­nen / Abzu­schie­ben­den Lebens­ge­fahr – und dies wird von Behör­den und offen­sicht­lich Gerich­ten schlicht­weg nicht zur Kennt­nis genommen.

    Eine der Fami­li­en hät­te, dürf­ten sie arbei­ten, ihren Lebens­un­ter­halt selbst bestrei­ten kön­nen – in Beru­fen, für die sich nicht genü­gend Bewer­ber fin­den. Hier kann von Ali­men­tie­rung kei­ne Rede sein. Auch das läßt Frau Wei­ssig kom­plett außer acht.

    Schon seit vie­len Jah­ren fällt zudem auf: Bekann­te Gefähr­der und Straf­tä­ter mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund blei­ben jah­re­lang, teils unter (kosten­auf­wän­di­ger) Über­wa­chung, die sie so man­ches Mal mit­nich­ten hin­der­te, schwe­re Straf­ta­ten mit Fol­gen für Leib und Leben ande­rer zu bege­hen, unbe­hel­ligt im Land. Gut inte­grier­te Fami­li­en aber, deren Kin­der teils hier gebo­ren wur­den, die ihren Unter­halt selbst ver­die­nen, und Men­schen mit drin­gen­dem medi­zi­ni­schem Behand­lungs­be­darf, der in ihrer Hei­mat nicht gewähr­lei­stet wer­den kann, wer­den in Nacht- und Nebel-Aktio­nen abge­scho­ben – unge­ach­tet der Tat­sa­che, daß ihre Wur­zeln auf Grund lan­ger Abwe­sen­heit oder bru­ta­ler Erleb­nis­se (Krieg, Gewalt, Natur­ka­ta­stro­phen) längst gekappt sind.

    Zwangs­läu­fig ent­steht der Ein­druck, die Behör­den ver­folg­ten im Ein­klang mit der ver­ant­wort­li­chen Poli­tik, die weder als christ­lich noch als sozi­al ein­ge­stuft wer­den kann, mit die­sem Vor­ge­hen drei Zie­le: die Stim­mung gegen zuge­wan­der­te Men­schen anhei­zen, jeg­li­chen Ein­druck, Inte­gra­ti­on kön­ne gelin­gen, im Keim ersticken, und Kosten auf Kosten von Men­schen­le­ben einsparen.

    Mir als gläu­bi­gem Chri­sten ver­geht ange­sichts des­sen jeg­li­che Nei­gung, auf mein „Deutsch­sein“ stolz zu sein.

  3. Marita Weissig sagt:

    Lie­ber Ferenc, bevor jemand mit gesund­heit­li­chen Pro­ble­men abge­scho­ben wird, prü­fen die Gerich­te sehr genau, ob die­se Erkran­kung im Hei­mat­land behan­del­bar ist. Die Behand­lung muss zwar nicht dem Stan­dard in Deutsch­land ent­spre­chen, aber es muss eine rea­le Chan­ce der Behand­lung vor­han­den sein. Die von den Asyl­be­wer­bern bei Gericht ein­ge­reich­ten Atte­ste bzw. ärzt­li­che Stel­lung­nah­men müs­sen lt. Gesetz gewis­se Bedin­gun­gen erfül­len, da sie andern­falls nicht als Nach­weis zuge­las­sen wer­den. Oft­mals erfül­len die ein­ge­reich­ten Doku­men­te die­se Anfor­de­run­gen nicht und wer­den des­halb nicht berück­sich­tigt. Es ist nun frag­lich, ob die Flücht­lings­hel­fer und ‑unter­stüt­zer mit ihren Rufen nach einer Bleib­e­mög­lich­keit oder die Gerich­te, die ein Blei­ben ver­nei­nen, weil eine Gefahr durch eine Erkran­kung nicht aus­rei­chend nach­ge­wie­sen oder im Hei­mat­land grund­sätz­lich behan­delt wer­den kann, im Recht sind. Für mich sind die Gerich­te im Recht, denn sie spre­chen Recht. Wer wegen sei­ner christ­li­chen Über­zeu­gung eine ande­re Mei­nung hat, kann die­se gern haben, mit Recht hat das aller­dings nichts zu tun. Und.…die Fami­lie, die ihre Her­kunft bzw. ihren Namen ver­schlei­ert hat, befand sich 11 (!) Jah­re in Deutsch­land und woll­ten jetzt gern arbei­ten. Hier auf ver­lo­re­ne Fach­kräf­te hin­zu­wei­sen, ist lächer­lich, der Vater hat kei­ne Aus­bil­dung son­dern möch­te erst eine begin­nen und die Mut­ter hat wohl eine Aus­bil­dung als Sozi­al­pfle­ge­rin abge­schlos­sen, aber nicht in die­sem Beruf gear­bei­tet. Die Fami­lie wur­de somit seit 11 Jah­ren von unser aller Steu­er­geld ali­men­tiert und durf­ten nicht arbei­ten, weil ihre Iden­ti­tät nicht geklärt war, was dar­an lag, dass die­se von der Fami­lie falsch ange­ge­ben und nicht beleg­bar war. Fakt ist, dass eine Ali­men­tie­rung all die Jah­re erfolgt ist und Vor­schuss­lor­bern bzgl. eines Arbeits­wun­sches lächer­lich sind. Bit­te die Fak­ten anschau­en und nicht auf Even­tua­li­tä­ten in der Zukunft hin­wei­sen, das wür­de hel­fen, die Fäl­le als nor­ma­ler Bür­ger bewer­ten zu kön­nen. Und.…bei den immer wie­der ange­führ­ten Straf­tä­tern, die man nicht abschiebt, han­delt es sich ent­we­der um aner­kann­te Flücht­l­lin­ge oder um Men­schen, die kei­nen Pass haben und man sie des­halb nicht abschie­ben kann. Die Fami­li­en in Forch­heim sind bei­des ABGE­LEHN­TE Asyl­be­wer­ber und haben somit kein Blei­be­recht und für die Fami­lie aus Arme­ni­en hät­te auf­grund der Täu­schung noch nicht ein­mal der groß­zü­gi­ge neue Chan­cen­auf­ent­halt gegrif­fen. Die von Ihnen dar­ge­stell­ten Nacht-und Nebel­ak­tio­nen fin­den in der Pra­xis nicht statt. Die Men­schen wis­sen zwar nicht, wann sie abge­scho­ben wer­den, sie wis­sen aber alle, dass sie kein Blei­be­recht haben und wur­den alle zur frei­wil­li­gen Aus­rei­se auf­ge­for­dert. Erst wenn die­se ver­wei­gert wird, ergeht die Abschie­be­an­ord­nung. Hier von Gefahr für Men­schen­le­ben zu spre­chen, ist doch etwas überzogen.…meinen Sie nicht?

  4. Schorsch sagt:

    ..Recht muss recht blei­ben und nicht anders!!!..