Kein Silvester-Feuerwerk in Bayreuths Innenstadt

Lageplan des Abbrennverbots von Silvesterfeuerwerk in Bayreuth ©Stadt Bayreuth
Lageplan des Abbrennverbots von Silvesterfeuerwerk in Bayreuth ©Stadt Bayreuth

Stadt erlässt ein Verbot für Silvester und Neujahr Schutz der historischen Bausubstanz vor Brandgefahr


Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahresende erneut ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Das Verbot, das der Haupt und Finanzausschuss des Stadtrats Anfang Dezember beschlossen hat, gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit einem entsprechend sensiblen Bestand an Gebäuden, so etwa für die Opernstraße mit dem UNESCOWelterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel und den Hofgarten.


Das Feuerwerksverbot gilt von Samstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die Regelung hingewiesen.


Die Beweggründe für das Böllerverbot liegen im Bereich des Brand und Gebäude sowie des Personenschutzes. Bei Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt entstehen erfahrungsgemäß schnell dicht gedrängte Menschenansammlungen. Die Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen ist dementsprechend hoch.
Die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen sind zudem besonders brandempfindlich. Aufgrund der dortigen geschlossenen Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausbreitet. Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer,  historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich in der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden zu schützen sind.

Ein weiterer Aspekt für das Verbot: Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird Feinstaub freigesetzt und es entsteht eine enorme Menge Müll.
Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Silvesterböllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder, Alten und Pflegeheimen ebenfalls verboten ist. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, auch in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof keine Feuerwerkskörper abzubrennen und Rücksicht auf den dortigen Tierbestand zu nehmen, der seit Jahren unter dem Lärm von Silvesterböllern zu leiden hat.

Wer sich informieren will, in welchen Straßenzügen der Innenstadt das Böllerverbot gilt, kann dies auf der Homepage der Stadt unter
www.bayreuth.de tun. Dort steht ein detaillierter Lageplan zur Verfügung.