Gewerk­schaft rät Beschäf­tig­ten in Kulm­bach zum Weihnachtsgeld-Check

Jeder „Weihnachts-Euro“ ist willkommen: Wenn die Preise steigen, wird ein dickeres Portemonnaie gebraucht. Das Weihnachtsgeld kommt da gerade recht – wenn es kommt. Die Gewerkschaft NGG unterstützt Beschäftigte in der Lebensmittel- und Gastro-Branche, damit sich beim Lohn-Bonus was tut. Foto: NGG | Alireza Khalili
Jeder „Weihnachts-Euro“ ist willkommen: Wenn die Preise steigen, wird ein dickeres Portemonnaie gebraucht. Das Weihnachtsgeld kommt da gerade recht – wenn es kommt. Die Gewerkschaft NGG unterstützt Beschäftigte in der Lebensmittel- und Gastro-Branche, damit sich beim Lohn-Bonus was tut. Foto: NGG | Alireza Khalili

Der Count­down zum Jah­res­en­de läuft – und damit auch der End­spurt fürs Weih­nachts­geld: Beschäf­tig­te im Kreis Kulm­bach sol­len prü­fen, ob sie zu Weih­nach­ten Anspruch auf die Son­der­zah­lung haben. Dazu rät die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG). „Ob den Mit­ar­bei­tern ein Weih­nachts­geld zusteht, ist in den mei­sten Tarif­ver­trä­gen gere­gelt – zum Bei­spiel in der Gastro-Bran­che und im Bäcker­hand­werk. Und trotz­dem las­sen vie­le Gastro­no­men, Hote­liers und Bäcker­mei­ster ihr Per­so­nal leer aus­ge­hen“, sagt Micha­el Grundl von der NGG-Regi­on Ober­fran­ken. Das Weih­nachts­geld kom­me in der Regel mit der Novem­ber-Lohn­ab­rech­nung aufs Kon­to. Ins­be­son­de­re für die rund 2.990 Men­schen, die im Land­kreis Kulm­bach laut Arbeits­agen­tur ledig­lich einen Mini­job haben, loh­ne sich ein genau­er Check. „Wenn der Chef sei­nen Mit­ar­bei­tern ein Weih­nachts­geld zahlt, dann haben auch die Mini­job­ber im sel­ben Unter­neh­men Anspruch auf die Extra-Zah­lung“, erklärt Grundl. Die Höhe des Weih­nachts­gel­des rich­te sich nach der jewei­li­gen Arbeits­zeit. Auch Aus­zu­bil­den­de wür­den häu­fig um das Weih­nachts­geld gebracht – gera­de dort, wo es kei­nen Betriebs­rat gebe.

Im Zwei­fels­fall loh­ne sich ein Anruf bei der zustän­di­gen Gewerk­schaft, rät Micha­el Grundl. Die NGG-Regi­on Ober­fran­ken infor­miert Beschäf­tig­te der Lebens­mit­tel­her­stel­lung und der Gastro­no­mie über das Weih­nachts­geld: (0921) 84 44 80 oder region.​oberfranken@​ngg.​net. Wer nach Tarif­ver­trag arbei­te, habe beim Weih­nachts­geld grund­sätz­lich die bes­se­ren Kar­ten, betont Grundl. Er ver­weist dabei auf die neue­sten Zah­len der Hans-Böck­ler-Stif­tung. Danach erhal­ten 79 Pro­zent der Beschäf­tig­ten, die in einem tarif­ge­bun­de­nen Unter­neh­men arbei­ten, die Extra-Zah­lung. Zum Ver­gleich: Dort, wo kein Tarif­ver­trag gilt, sind es nur 42 Prozent.