Trinkwasserversorgung Pegnitz: Abkochanordnung wegen Keimbelastung

Weite Bereiche des Landkreises Bayreuth betroffen

Im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz wurden Keime nachgewiesen. Das Gesundheitamt Bayreuth hat in Rücksprache mit dem Wasserversorger, dem Zweckverband Juragruppe, die Chlorung des belasteten Trinkwassers angeordnet. Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger vorsorglich aufgefordert, das Wasser bis auf Weiteres zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll.

Das Abkochgebot gilt für folgende Bereiche:

  • das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf;
  • das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau;
  • das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll II (bei Elbersberg) und Weidenloh;
  • das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach;
  • das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg;
  • das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf;
  • das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle;
  • das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth;
  • den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein.

Sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime und Arztpraxen werden zusätzlich gesondert informiert.

Zur Körperpflege und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.

Der Wasserversorger informiert die Bürger laufend über den Fortschritt zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität.