Elt­mann: Wegen Oster­ha­sen das Sonn­tags­fahr­ver­bot missachtet.

symbolfoto polizei

Gegen Sonn­tag­mit­tag wur­de auf der A70 in Rich­tung Würz­burg, kurz vor Unter­fran­ken, ein bela­rus­si­scher Sat­tel­zug kon­trol­liert. Hier­bei wur­de neben dau­er­haf­ten Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen des 42-jäh­ri­gen Fah­rers noch fest­ge­stellt, dass kei­ne Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für das Sonn­tags­fahr­ver­bot vor­lag. Die Fra­ge, was denn an der Ladung so eilig sei konn­te nie­mand beant­wor­ten, da es sich um Oster­ha­sen für das zukünf­ti­ge Oster­fest 2023 han­delt, wel­che nun wirk­lich noch Zeit gehabt hät­ten. Die Wei­ter­fahrt wur­de auf einem geeig­ne­ten Park­platz been­det. Eine Sicher­heits­lei­stung wur­de erho­ben, da ein Buß­geld­ver­fah­ren die unmit­tel­ba­re Fol­ge für den Fah­rer ist. Wei­ter­hin wird beim Unter­neh­men ein Gewinn­ab­schöp­fungs­ver­fah­ren angestrebt