Die Cobur­ger Grü­nen bean­tra­gen, dass die Stadt Coburg am Vor­ha­ben „Kin­der­freund­li­che Kom­mu­nen e.V.“ teilnimmt

Antrag: „Bei­tritt zum Vor­ha­ben Kin­der­freund­li­che Kom­mu­nen e.V.“

Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Sauerteig,
sehr geehr­te Kol­le­gin­nen des Stadt­ra­tes zu Coburg,

die Stadt­rats­frak­ti­on von Bünd­nis 90/​Die Grü­nen stellt fol­gen­den Antrag: Die Stadt Coburg stellt den Antrag auf Teil­nah­me am Vor­ha­ben Kin­der­freund­li­che Kom­mu­nen e.V. und erfüllt die Vor­aus­set­zun­gen für den Bei­tritt bis zum 31.03.2023. Das Vor­ha­ben ist eine Initia­ti­ve des Deut­schen Kin­der­hilfs­wer­kes und Unicef und wir geför­dert und unter­stützt vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend.

Begrün­dung: Die Stadt Coburg hat in Sachen Kin­der­freund­lich­keit bereits sehr vie­les auf den Weg gebracht. Um die­sen Pro­zess auch wei­ter­hin vor­an­zu­trei­ben und nach­hal­tig zu eta­blie­ren, ist ein offi­zi­el­les Bekennt­nis und ein Bei­tritt zum Vor­ha­ben Kin­der­freund­li­che Kom­mu­nen e.V. ein star­kes Zei­chen, wel­ches sich auch in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung der Men­schen festi­gen kann.

Neben den offen­sicht­li­chen Vor­tei­len einer Ver­pflich­tung zur Ein­hal­tung und Wei­ter­ent­wick­lung der Bedin­gun­gen für Coburgs Kin­der und Jugend­li­che, ist es auch ein wei­te­rer Fak­tor für einen star­ken Stand­ort für Wirt­schaft und Leben.

Gera­de jetzt zur Eröff­nung des Kin­der­bü­ros und der Wahl der neu­en Kin­der­be­auf­trag­ten für Coburg soll­te ein öffent­li­ches Bekennt­nis in die­se Rich­tung ein wei­te­rer und rich­ti­ger Schritt für die Kin­der und Jugend­li­chen in unse­rer Stadt sein.

Infos unter: https://​www​.kin​der​freund​li​che​-kom​mu​nen​.de/​d​e​u​t​s​c​h​/​s​t​a​r​t​s​e​i​te/

Die finan­zi­el­len Mit­tel hier­für sind im Haus­halts­plan ein­zu­stel­len. Die jähr­li­chen Kosten belau­fen sich auf 6.000 Euro.

Im Namen der Fraktion

Mela­nie Becker
Kevin Klüglein

Wir wei­sen aus­drück­lich dar­auf hin, dass auf­grund der Gen­der­ge­rech­tig­keit in Ver­wen­dung der weib­li­chen Form per­so­nen­be­zo­ge­ner Nomen alle ande­ren Geschlechts­for­men gleich­wer­tig impli­ziert und nur zur bes­se­ren Les­bar­keit und Ver­ständ­lich­keit nicht aus­ge­schrie­ben sind.