Ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 50. Kalen­der­wo­che 2022 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

I. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 22-jäh­ri­gen A. wegen vor­sätz­li­chem uner­laub­tem Füh­ren einer Schuss­waf­fe in zwei Fäl­len, gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung, uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln und ande­ren Delik­ten am 12.12.2022, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 26 KLs 2101 Js 10998/22).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, Ende Mai 2022 im Stadt­ge­biet von Erlan­gen eine Schuss­waf­fe ohne die erfor­der­li­che waf­fen­recht­li­che Erlaub­nis mit­ge­führt zu haben.

Dar­über hin­aus soll der Ange­klag­te Anfang Juni 2022 in einer Woh­nung in Bam­berg im Rah­men einer meh­re­re Stun­den andau­ern­den Aus­ein­an­der­set­zung mit einem Mes­ser mit einer Klin­gen­län­ge von 19 cmwie­der­holt in Rich­tung einer Bekann­ten gesto­chen und die­se mehr­fach getrof­fen haben. Außer­dem soll ihr der Ange­klag­te min­de­stens vier­mal mit der Faust ins Gesicht geschla­gen und sie gewürgt haben. Die Geschä­dig­te soll hier­bei meh­re­re Ver­let­zun­gen erlit­ten haben.

Zudem soll der Ange­klag­te Anfang Juni 2022 in einem Siche­rungs­ka­sten im Trep­pen­haus vor einer ande­ren Woh­nung in Bam­berg rund 55 Gramm Mari­hua­na zum spä­te­ren gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf sowie eine gela­de­ne Schuss­waf­fe ohne die erfor­der­li­che waf­fen­recht­li­che Erlaub­nis auf­be­wahrt haben.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne:

  • 13.12.2022, 09:00 Uhr
  • 15.12.2022, 09:00 Uhr
  • 03.01.2023, 10:00 Uhr

II. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 58-jäh­ri­gen L. und den 54-jäh­ri­gen B. wegen bewaff­ne­tem uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­ten am 13.12.2022, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 34 KLs 2101 Js 9119/22).

Dem Ange­klag­ten L. liegt zur Last, Mit­te Mai 2022 am Bahn­hof in Ebels­bach mit einer ande­ren Per­son den Ver­kauf und die Über­ga­be von 50 Gramm Crack zum Gramm­preis von 85,00 Euro ver­ein­bart zu haben.

Im Anschluss soll der Ange­klag­te L. mit dem Ange­klag­ten B. abge­spro­chen haben, die Betäu­bungs­mit­tel gemein­sam von Frank­furt am Main nach Ebels­bach zum gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf zu verbringen.

Etwa eine Woche spä­ter sol­len die Ange­klag­ten ver­ein­ba­rungs­ge­mäß nach Ebels­bach gekom­men sein, wobei der Ange­klag­te L. über 10 Gramm Crack, 8,5 Gramm Hero­in, knapp 7 Gramm Mari­hua­na und cir­ca 34 Gramm Haschisch und der Ange­klag­te B. knapp 1 Gramm Crack mit sich geführt haben sollen.

Der Ange­klag­te B. soll hier­bei ein Taschen­mes­ser mit einer Klin­gen­län­ge von 3,5 cm in sei­ner Hosen­ta­sche sowie ein wei­te­res Taschen­mes­ser mit einer Klin­gen­län­ge von 7 cm in sei­nem Ruck­sack mit sich geführt haben, um im Fal­le einer unge­woll­ten Inan­spruch­nah­me durch Rausch­gift­ab­neh­mer oder Rausch­gift­lie­fe­ran­ten im Rah­men der geplan­ten Rausch­gift­über­ga­ben in weni­gen Sekun­den bewaff­net zu sein.

Dem Ange­klag­ten L. liegt dar­über hin­aus zur Last, Anfang Mai 2022 in Elt­mann 6 Gramm Crack mit sich geführt zu haben, um die­ses gewinn­brin­gend weiterzuverkaufen.

III. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 46-jäh­ri­gen F. und den 46-jäh­ri­gen R. wegen ban­den­mä­ßi­gem uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­ten am 14.12.2022, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 33 KLs 630 Js 5112/21).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, sich spä­te­stens seit Ende Juli 2019 mit wei­te­ren, bis­lang noch nicht iden­ti­fi­zier­ten Per­so­nen zusam­men­ge­schlos­sen zu haben, um Betäu­bungs­mit­tel – unter ande­rem Speed und MDMA – selbst her­zu­stel­len und sodann die­se selbst her­ge­stell­ten oder ange­kauf­te Betäu­bungs­mit­tel, welt­weit an ver­schie­de­ne Abneh­mer zu ver­kau­fen und hier­durch Gewinn zu erzie­len, um sich hier­durch ihren Lebens­un­ter­halt zu finanzieren.

Hier­zu sol­len sie spä­te­stens ab Ende August 2019 einen Online­shop im Dark­net zum Ver­trieb von Betäu­bungs­mit­teln ein­ge­rich­tet und die­sen ab Sep­tem­ber 2021 auch im frei zugäng­li­chen Inter­net betrie­ben haben.

Der Ange­klag­te R. soll dabei über­wie­gend die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Abneh­mern, die Orga­ni­sa­ti­on der Shops und die Finan­zie­rung der Betäu­bungs­mit­tel­ge­schäf­te über­nom­men haben, wäh­rend der Ange­klag­te F. zunächst für den Auf­bau und die Orga­ni­sa­ti­on der Online-Shops zustän­dig gewe­sen sein soll und im wei­te­ren Ver­lauf auch die Por­tio­nie­rung und den Ver­sand der Betäu­bungs­mit­tel an die Zwi­schen­händ­ler und End­ab­neh­mer welt­weit über­nom­men haben.

Der Ange­schul­dig­te R. soll zunächst aus den Nie­der­lan­den und der Ange­schul­dig­te F. zunächst aus Süd­afri­ka gehan­delt haben. Die Betäu­bungs­mit­tel sol­len über die Deut­sche Post an ver­schie­de­ne, bis­lang nicht iden­ti­fi­zier­te Ver­packer in Deutsch­land ver­sandt wor­den sein, durch wel­che die Betäu­bungs­mit­tel por­tio­niert und an die Käu­fer wei­ter­ge­schickt wor­den sein sollen.

Ab Anfang März 2020 soll sich der Ange­klag­te F. in Ber­lin befun­den haben, um eben­falls das Ver­packen und den Ver­sand der Betäu­bungs­mit­tel zu über­neh­men. Hier­bei soll er vom Ange­klag­ten R. und den wei­te­ren unbe­kann­ten Tätern die Betäu­bungs­mit­tel über Pack­sta­tio­nen im deutsch-nie­der­län­di­schen Grenz­ge­biet zuge­sandt bekom­men und die­se anschlie­ßend über die Deut­sche Post an zahl­rei­che Zwi­schen­händ­ler und End­ab­neh­mer welt­weit ver­sandt haben.

Die Ange­klag­ten und ihre Mit­tä­ter sol­len auf die­se Wei­se von Juli 2019 bis Janu­ar 2022 in min­de­stens 2.150 Fäl­len Betäu­bungs­mit­tel sowie ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Arz­nei­mit­tel ver­äu­ßert und hier­durch fast 900.000,- Euro erlangt haben. Dabei sol­len die Bestel­lun­gen in min­de­stens 61 Län­der ver­sandt wor­den sein, davon min­de­stens 779Betäubungsmittellieferungen in Deutsch­land. Die Ange­klag­ten sol­len unter ande­rem über 7 kg Amphet­amin, fast 1,5 kg Koka­in, knapp 13 kg MDMA, über 24.000 LSD-Tablet­ten, über 156.000 Ecsta­sy-Tablet­ten sowie über 20 kg Ket­amin ver­trie­ben haben.

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern geführt.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne:

  • 20.12.2022, 09:00 Uhr
  • 09.01.2023, 09:00 Uhr
  • 10.01.2023, 09:00 Uhr
  • 13.01.2023, 09:00 Uhr
  • 17.01.2023, 09:00 Uhr