Verhandlungen am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 50. Kalenderwoche 2022 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

I. Das Strafverfahren gegen den 22-jährigen A. wegen vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer Schusswaffe in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung, unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen Delikten am 12.12.2022, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 26 KLs 2101 Js 10998/22).

Dem Angeklagten liegt zur Last, Ende Mai 2022 im Stadtgebiet von Erlangen eine Schusswaffe ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mitgeführt zu haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte Anfang Juni 2022 in einer Wohnung in Bamberg im Rahmen einer mehrere Stunden andauernden Auseinandersetzung mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 19 cmwiederholt in Richtung einer Bekannten gestochen und diese mehrfach getroffen haben. Außerdem soll ihr der Angeklagte mindestens viermal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt haben. Die Geschädigte soll hierbei mehrere Verletzungen erlitten haben.

Zudem soll der Angeklagte Anfang Juni 2022 in einem Sicherungskasten im Treppenhaus vor einer anderen Wohnung in Bamberg rund 55 Gramm Marihuana zum späteren gewinnbringenden Weiterverkauf sowie eine geladene Schusswaffe ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis aufbewahrt haben.

Fortsetzungstermine:

  • 13.12.2022, 09:00 Uhr
  • 15.12.2022, 09:00 Uhr
  • 03.01.2023, 10:00 Uhr

II. Das Strafverfahren gegen den 58-jährigen L. und den 54-jährigen B. wegen bewaffnetem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderen Delikten am 13.12.2022, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 34 KLs 2101 Js 9119/22).

Dem Angeklagten L. liegt zur Last, Mitte Mai 2022 am Bahnhof in Ebelsbach mit einer anderen Person den Verkauf und die Übergabe von 50 Gramm Crack zum Grammpreis von 85,00 Euro vereinbart zu haben.

Im Anschluss soll der Angeklagte L. mit dem Angeklagten B. abgesprochen haben, die Betäubungsmittel gemeinsam von Frankfurt am Main nach Ebelsbach zum gewinnbringenden Weiterverkauf zu verbringen.

Etwa eine Woche später sollen die Angeklagten vereinbarungsgemäß nach Ebelsbach gekommen sein, wobei der Angeklagte L. über 10 Gramm Crack, 8,5 Gramm Heroin, knapp 7 Gramm Marihuana und circa 34 Gramm Haschisch und der Angeklagte B. knapp 1 Gramm Crack mit sich geführt haben sollen.

Der Angeklagte B. soll hierbei ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 3,5 cm in seiner Hosentasche sowie ein weiteres Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 7 cm in seinem Rucksack mit sich geführt haben, um im Falle einer ungewollten Inanspruchnahme durch Rauschgiftabnehmer oder Rauschgiftlieferanten im Rahmen der geplanten Rauschgiftübergaben in wenigen Sekunden bewaffnet zu sein.

Dem Angeklagten L. liegt darüber hinaus zur Last, Anfang Mai 2022 in Eltmann 6 Gramm Crack mit sich geführt zu haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen.

III. Das Strafverfahren gegen den 46-jährigen F. und den 46-jährigen R. wegen bandenmäßigem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderen Delikten am 14.12.2022, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 33 KLs 630 Js 5112/21).

Den Angeklagten liegt zur Last, sich spätestens seit Ende Juli 2019 mit weiteren, bislang noch nicht identifizierten Personen zusammengeschlossen zu haben, um Betäubungsmittel – unter anderem Speed und MDMA – selbst herzustellen und sodann diese selbst hergestellten oder angekaufte Betäubungsmittel, weltweit an verschiedene Abnehmer zu verkaufen und hierdurch Gewinn zu erzielen, um sich hierdurch ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Hierzu sollen sie spätestens ab Ende August 2019 einen Onlineshop im Darknet zum Vertrieb von Betäubungsmitteln eingerichtet und diesen ab September 2021 auch im frei zugänglichen Internet betrieben haben.

Der Angeklagte R. soll dabei überwiegend die Kommunikation mit den Abnehmern, die Organisation der Shops und die Finanzierung der Betäubungsmittelgeschäfte übernommen haben, während der Angeklagte F. zunächst für den Aufbau und die Organisation der Online-Shops zuständig gewesen sein soll und im weiteren Verlauf auch die Portionierung und den Versand der Betäubungsmittel an die Zwischenhändler und Endabnehmer weltweit übernommen haben.

Der Angeschuldigte R. soll zunächst aus den Niederlanden und der Angeschuldigte F. zunächst aus Südafrika gehandelt haben. Die Betäubungsmittel sollen über die Deutsche Post an verschiedene, bislang nicht identifizierte Verpacker in Deutschland versandt worden sein, durch welche die Betäubungsmittel portioniert und an die Käufer weitergeschickt worden sein sollen.

Ab Anfang März 2020 soll sich der Angeklagte F. in Berlin befunden haben, um ebenfalls das Verpacken und den Versand der Betäubungsmittel zu übernehmen. Hierbei soll er vom Angeklagten R. und den weiteren unbekannten Tätern die Betäubungsmittel über Packstationen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet zugesandt bekommen und diese anschließend über die Deutsche Post an zahlreiche Zwischenhändler und Endabnehmer weltweit versandt haben.

Die Angeklagten und ihre Mittäter sollen auf diese Weise von Juli 2019 bis Januar 2022 in mindestens 2.150 Fällen Betäubungsmittel sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel veräußert und hierdurch fast 900.000,- Euro erlangt haben. Dabei sollen die Bestellungen in mindestens 61 Länder versandt worden sein, davon mindestens 779Betäubungsmittellieferungen in Deutschland. Die Angeklagten sollen unter anderem über 7 kg Amphetamin, fast 1,5 kg Kokain, knapp 13 kg MDMA, über 24.000 LSD-Tabletten, über 156.000 Ecstasy-Tabletten sowie über 20 kg Ketamin vertrieben haben.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt.

Fortsetzungstermine:

  • 20.12.2022, 09:00 Uhr
  • 09.01.2023, 09:00 Uhr
  • 10.01.2023, 09:00 Uhr
  • 13.01.2023, 09:00 Uhr
  • 17.01.2023, 09:00 Uhr