IHK für Ober­fran­ken will erneu­er­ba­re Ener­gien voranbringen

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Voll­ver­samm­lung der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth ver­ab­schie­det Resolution

Mit dem „IHK-Akti­ons­pro­gramm Ener­gie­wen­de Ober­fran­ken“ ver­ab­schie­det die Voll­ver­samm­lung der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth ein­stim­mig eine Reso­lu­ti­on zum zeit­na­hen Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien in Oberfranken.

In einer ersten Reso­lu­ti­on „Not­fall­plan Ener­gie­ver­sor­gung“ im Juli 2022 stan­den kurz­fri­sti­ge Maß­nah­men auf Bun­des­ebe­ne für die kom­men­den zwei Jah­re im Mit­tel­punkt, um das Ange­bot an ver­füg­ba­rer Ener­gie auszuweiten.

Dr. Michael Waasner

Dr. Micha­el Waas­ner. © och​sen​fo​to​.de

Aus Sicht der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth müs­sen in einem zwei­ten Schritt die Wei­chen für mit­tel- und lang­fri­sti­ge Maß­nah­men zur Sicher­stel­lung einer zuver­läs­si­gen und bezahl­ba­ren Ener­gie­ver­sor­gung gestellt wer­den. Nur dann kann die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Wirt­schafts­stand­orts Deutsch­land gewahrt und somit auch die schlei­chen­de Deindu­stria­li­sie­rung Ober­fran­kens ver­hin­dert wer­den. „Die Regi­on braucht des­halb drin­gend ein Akti­ons­pro­gramm Ener­gie­wen­de Ober­fran­ken!“, so Dr. Micha­el Waas­ner, Prä­si­dent der IHK für Ober­fran­ken Bayreuth.

Ener­gie­wen­de: Regi­on muss auch selbst aktiv werden

In die­ser zwei­ten Reso­lu­ti­on ste­hen Maß­nah­men in Ober­fran­ken im Mit­tel­punkt. In die­se ist das Know How der IHK-Fach­leu­te ein­ge­flos­sen wie auch das aus dem Ehren­amt. „Uns war es wich­tig, bei einer so bedeu­ten­den Fra­ge­stel­lung ins­be­son­de­re das geball­te Wis­sen aus unse­ren Mit­glieds­un­ter­neh­men mit ein­zu­be­zie­hen“, macht Dr. Waas­ner deut­lich. Mit­tel- und lang­fri­stig kann die Ener­gie­ver­sor­gung in Ober­fran­ken nur durch den mas­si­ven Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien sicher­ge­stellt wer­den. In der Reso­lu­ti­on geht es daher um die kon­kre­te Rea­li­sie­rung der Ener­gie­wen­de in Ober­fran­ken. Dr. Waas­ner: „Ein all­ge­mei­nes ‚Man muss!‘ genügt eben nicht, viel­mehr geht es um ein kon­kre­tes ‚Wir müs­sen!‘. Poli­tik, Ver­wal­tung und Wirt­schaft sind glei­cher­ma­ßen gefordert.“

Neben einem ent­spre­chend schnel­lem Aus­bau von Erzeu­gungs­ka­pa­zi­tä­ten in der Regi­on Ober­fran­ken muss eine deut­li­che Erwei­te­rung der regio­na­len Strom­ver­teil­net­ze sowie deren Anbin­dung an die über­ge­ord­ne­ten Net­ze erfol­gen. Zudem sind lei­stungs­fä­hi­ge loka­le Strom­spei­cher, etwa über Was­ser­stoff oder Bio­me­than, zu ent­wickeln und zu etablieren.

„Die Reso­lu­ti­on teilt sich in drei Blöcke auf“, erläu­tert stell­ver­tre­ten­der IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Wolf­ram Brehm. „So geht es um die Fra­ge, wie die zustän­di­gen Behör­den eine schnel­le und ziel­ge­rich­te­te Umset­zung der Ener­gie­wen­de vor Ort flan­kie­ren kön­nen. Auch im Ver­ant­wor­tungs­be­reich der Unter­neh­men steckt noch ein enor­mes Poten­ti­al, das es zu heben gilt. Dazu müs­sen aber die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen werden.“

For­de­run­gen an die Verwaltung

Die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth macht sich stark für einen run­den Tisch „Ener­gie­wen­de Ober­fran­ken“ unter Betei­li­gung von Wirt­schaft und Wis­sen­schaft. Die Regi­on benö­tigt dar­über hin­aus eine Spei­cher­stra­te­gie zur regio­na­len Puf­fe­rung erneu­er­ba­rer Ener­gien. Auch müs­sen ent­spre­chen­de per­so­nel­le Kapa­zi­tä­ten bei Geneh­mi­gungs­be­hör­den und betei­lig­ten Ver­wal­tungs­ein­hei­ten bereit­ge­stellt wer­den. Dr. Waas­ner: „Dar­über hin­aus müs­sen Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren bei Pro­jek­ten der Erneu­er­ba­ren Ener­gien spür­bar ent­bü­ro­kra­ti­siert und beschleu­nigt werden.“

Maß­nah­men der Wirtschaft

Die ober­frän­ki­schen Unter­neh­men erklä­ren sich bereit, die Ener­gie­wen­de vor­an­zu­trei­ben. So sol­len Neu­in­ve­sti­tio­nen auf die Nut­zung von erneu­er­ba­ren Ener­gien aus­ge­legt wer­den und eige­ne Lie­gen­schaf­ten ener­ge­tisch saniert wer­den. Auch will sich die Wirt­schaft durch eige­ne Anla­gen oder Direkt­ver­trä­ge („Power Purcha­se Agree­ments“ / PPA) an regio­na­len Ener­gie­parks beteiligen.

Rechts­rah­men setzen

Um die­se und ande­re Maß­nah­men vor Ort rea­li­sie­ren zu kön­nen, muss der ent­spre­chen­de Rechts­rah­men durch Land, Bund und EU gesetzt wer­den. Dazu gehö­ren pla­nungs­si­che­re und schnell umsetz­ba­re För­der­me­cha­nis­men, beson­ders zins­gün­sti­ge Dar­le­hen der För­der­ban­ken für Inve­sti­tio­nen in rege­ne­ra­ti­ve Erzeu­gungs­an­la­gen, Spei­cher und Net­ze oder die ver­ein­fach­te und ver­gün­stig­te Durch­lei­tung von Eigen­strom durch das öffent­li­che Netz.

„Wir haben nur die­se eine Erde. Des­we­gen müs­sen sich alle Maß­nah­men am Ziel der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis zum Jahr 2040 ori­en­tie­ren“, macht Dr. Waas­ner deut­lich. „Vor die­sem Hin­ter­grund wird die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth alle in der Reso­lu­ti­on genann­ten Maß­nah­men unter­stüt­zen, die auf die Umset­zung der Ener­gie­wen­de vor Ort aus­ge­rich­tet sind und dabei ihren Sach­ver­stand und die Pra­xis­er­fah­run­gen aus ober­frän­ki­schen Unter­neh­men einbeziehen.“

Posi­ti­ons­pa­pier „Ener­gie­wen­de Ober­fran­ken“ zum Her­un­ter­la­den (PDF, 500KB)