Bam­ber­ger Geschäf­te dür­fen Weih­nachts­bäu­me ohne zusätz­li­che Gebüh­ren und Geneh­mi­gung aufstellen

Stadt geneh­migt Weih­nachts­bäu­me in der Innenstadt

Geschäf­te dür­fen Weih­nachts­bäu­me grund­sätz­lich ohne zusätz­li­che Gebüh­ren und Geneh­mi­gung aufstellen

Wer vor sei­nem Geschäft in der Bam­ber­ger Innen­stadt Weih­nachts­bäu­me auf­stel­len möch­te, kann dies in die­sem Jahr erst­ma­lig ohne zusätz­li­che Gebüh­ren und ohne eine wei­te­re Erlaub­nis tun. Mög­lich gemacht hat das ein Antrag vom Stadt­mar­ke­ting Bam­berg beim Ober­bür­ger­mei­ster der Stadt Bam­berg Andre­as Star­ke. Vor­aus­ge­gan­gen waren, laut Stadt­mar­ke­ting Bam­berg, gleich meh­re­re Anfra­gen von Händ­lern, ob das Auf­stel­len von Weih­nachts­bäu­men vor dem eige­nen Unter­neh­men grund­sätz­lich erlaubt ist.

„Wir freu­en uns dar­über, dass die Stadt Bam­berg dem Antrag vom Stadt­mar­ke­ting Bam­berg so unbü­ro­kra­tisch und schnell zuge­stimmt hat und auf die Son­der­nut­zungs­ge­bühr für Weih­nachts­bäu­me in die­sem Jahr ver­zich­tet“, so der Geschäfts­füh­rer vom Stadt­mar­ke­ting Bam­berg Klaus Stier­in­ger. Grund­sätz­lich kön­nen also Weih­nachts­bäu­me ohne zusätz­li­che Gebüh­ren vor dem eige­nen Unter­neh­men auf­ge­stellt werden.

Soweit vor den Geschäf­ten auf­ge­stell­te Weih­nachts­bäu­me den Gemein­ge­brauch nicht über Gebühr beein­träch­ti­gen, braucht auch kei­ne Erlaub­nis ein­ge­holt wer­den. Dies bedeu­te ins­be­son­de­re, dass aus­rei­chend Platz für den Fuß­gän­ger­ver­kehr ver­blei­ben muss. Für den Bereich der Fuß­gän­ger­zo­ne – auch in Ver­län­ge­rung in der Haupt­wach­stra­sse bis Ket­ten­brücke – bedeu­tet dies kon­kret, dass regel­mä­ßig eine Tie­fe der Bäu­me ab Haus­wand von 1m tole­riert wer­den kann. Dabei gilt aber, dass das fuß­gän­ger­freund­li­che Pfla­ster immer frei gehal­ten wer­den muss.

Gene­rell gilt, dass Flucht- und Ret­tungs­we­ge immer frei gehal­ten wer­den müs­sen und in kei­nem Fall dort Bäu­me gestellt wer­den kön­nen. In ande­ren Stra­ßen ist eine pau­scha­lier­te Vor­ga­be von Sei­ten der Stadt lei­der nicht mög­lich. Dort gilt, dass bei ent­spre­chend begrenz­ten Geh­weg­brei­ten (regel­mä­ßig unter 2 Meter), kei­ne Bäu­me gestellt wer­den kön­nen. Soweit Betrie­be an Geh­we­gen Bäu­me auf­stel­len wol­len und dazu noch Nach­fra­gen haben, kön­nen sie die­se ger­ne direkt mit dem städ­ti­schen Stra­ßen­ver­kehrs­amt per Mail (verkehrsbehoerde@​stadt.​bamberg.​de) oder Tele­fon (87 2210) in Ver­bin­dung set­zen. Im Gespräch kön­nen die räum­li­chen Gege­ben­hei­ten und damit die erlaub­nis­frei­en Mög­lich­kei­ten zum Weih­nachts­schmuck abge­klärt werden.

„Um die Weih­nacht­li­che Atmo­sphä­re in der Stadt, trotz redu­zier­ter Weih­nachts­be­leuch­tung, auf­recht­zu­er­hal­ten sind jetzt alle Unter­neh­men herz­lich ein­ge­la­den, sich an der fest­li­chen Gestal­tung der Innen­stadt aktiv zu betei­li­gen“, so Klaus Stieringer.