Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 29.11.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

39-Jäh­ri­ger fährt unter Alkoholeinfluss

COBURG. 0,92 Pro­mil­le zeig­te der Alko­mat bei der Kon­trol­le eines 39-jäh­ri­gen Cobur­gers mit sei­nem Por­sche im Cobur­ger Stadtgebiet.

Bei der Kon­trol­le am Mon­tag um 22 Uhr in der Weber­gas­se weh­te der kon­trol­lie­ren­den Beam­tin eine deut­li­che Alko­hol­fah­ne ent­ge­gen. Dar­auf­hin führ­te die Poli­zi­stin bei dem Mann einen Alko­test durch. Die­ser ergab den Wert von knapp einem Pro­mil­le. Die Wei­ter­fahrt wur­de dar­auf­hin unter­bun­den und der Zünd­schlüs­sel sicher­ge­stellt. Gegen den 39-Jäh­ri­gen ermit­telt die Cobur­ger Poli­zei wegen einer Ord­nungs­wid­rig­keit nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Die­sel­die­be schla­gen auf Bau­stel­le zu

MEE­DER, KÖS­FELD, LKR. COBURG. 380 Liter Die­sel­kraft­stoff zapf­ten Unbe­kann­te am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de auf einer Bau­stel­le im Mee­de­rer Gemein­de­teil Kös­feld ab.

In der Zeit von Frei­tag 14 Uhr bis Mon­tag 7 Uhr hebel­ten die unbe­kann­ten Täter den ver­schlos­se­nen Tank­ver­schluss eines an der Bau­stel­le abge­stell­ten Bag­gers auf. Aus dem Tank zapf­ten sie den Die­sel ab und flüch­te­ten uner­kannt. Den Beu­te­scha­den bezif­fern die Beam­ten auf min­de­stens 700 Euro. Die Ermitt­lungs­grup­pe der Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on ermit­telt wegen einer Straf­tat des beson­ders schwe­ren Falls des Dieb­stahls aus einem Kraftfahrzeug.

Ver­kehrs­po­li­zei Coburg

Lkw-Fah­rer ohne Füh­rer­schein als Gei­ster­fah­rer auf der B4

Coburg B4 : Nur zu einem Sach­scha­den kam es heu­te gegen 10.15 Uhr, als ein let­ti­scher Lkw-Fah­rer ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung in der Cal­len­ber­ger Stra­ße falsch auf die B4 einfuhr.

Der 54jährige, der für eine Fir­ma aus dem Raum Kemp­ten mit einem 40 t‑Sattelzug unter­wegs war, ver­pass­te die Auf­fahrt zur B4 Höhe der Fir­ma Gaud­litz und fuhr wei­ter Rich­tung Cal­len­ber­ger Unterführung.

Vor der Unter­füh­rung bemerk­te er sei­nen Feh­ler und ent­schied sich gera­de­aus ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung auf die B4 ein­zu­fah­ren. Im Ein­fahrts­be­reich wen­de­te er sein Gefährt in die rich­ti­ge Fahrt­rich­tung. Bei dem Wen­de­ma­nö­ver beschä­dig­te er die Schutz­plan­ken und sei­nen Sattelauflieger.

Er setz­te im Anschluss sei­ne Fahrt in Rich­tung A73 fort. Zu einer Gefähr­dung von Ver­kehrs­teil­neh­mern ist es nach der­zei­ti­gem Stand nicht gekommen.

Auf dem Park­platz Cobur­ger Forst hielt der Lkw-Fah­rer schließ­lich an. Die Ver­kehrs­po­li­zei hat­te von Fahr­zeug­füh­rern das Kenn­zei­chen über­mit­telt bekom­men und über die Fir­ma Kon­takt mit dem Let­ten aufgenommen.

Bei der Anzei­gen­auf­nah­me stell­te sich zudem her­aus, dass er kei­ne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis besitzt. Die Fahrt ende­te somit und die Fir­ma orga­ni­sier­te einen Ersatzfahrer.

Die Ver­kehrs­po­li­zei Coburg lei­tet ein Straf­ver­fah­ren wegen der Ver­stö­ße gegen den Lkw-Fah­rer ein.

Der Sach­scha­den beläuft sich im nied­ri­gen 4stelligen Bereich.