Aus der Forch­hei­mer Leser­post: Über­ra­schung zum „Schie­nen­lärm“

Ver­ehr­te Anwoh­ner an Schie­nen­we­gen: Sind oder wer­den Sie auch durch Aus- oder Neu­bau von der DB benachteiligt?

Als Anwoh­ner mit 10 m am Aus­bau einer von 2 auf 4‑gleisigen Hoch­ge­schwin­dig­keitstrasse Deut­sche Ein­heit 8.1.1 Ebens­feld – Nürn­berg habe ich Anspruch auf gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Lärmschutzeinrichtungen.

Die DB for­dert, dass ich als Betrof­fe­ner für die Erstel­lung von Lärm­schutz­fen­stern und Lüf­tungs­ein­rich­tun­gen selbst zustän­dig bin, und erstat­tet mir nach Geneh­mi­gung die Kosten.

Zusätz­lich lehnt sie eine Ent­schä­di­gung wäh­rend der Schie­nen­nut­zung die Ser­vice­ko­sten der Schall­schutz­fen­ster und Lüf­tungs­an­la­gen ab.

Die­se Wei­ge­rung der Deut­schen Bahn las­se ich mit einer Online-Peti­ti­on auf ihre Recht­mä­ßig­keit prüfen.

Die Erfolgs­aus­sich­ten sind gut, da die momen­ta­ne Regie­rung eine Ver­bes­se­rung des Lärm­schut­zes in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­schrie­ben hat.

Mit der Peti­ti­on will ich errei­chen, dass die Bun­des­re­gie­rung eine recht­lich aus­ge­gli­che­ne Rege­lung zwi­schen dem Staats­un­ter­neh­men DB und dem Eigen­tum betrof­fe­ner Anwoh­ner gesetz­lich regelt.

Wenn eine gro­ße Anzahl Betrof­fe­ner und Unter­stüt­zer durch Mit­zeich­nung mei­ner Peti­ti­on die For­de­rung mit­trägt, hat das gro­ßen Ein­fluss auf eine Ände­rung der bestehen­den unge­rech­ten Rege­lung. Alle lau­fen­den Kosten bei einen Aus- und Neu­bau einer Bahn­strecke müs­sen auch vom Ver­ur­sa­cher über­nom­men werden.

Den Mit­zeich­nungs-LINK zur Peti­ti­on gebe ich nach Erhalt geson­dert bekannt.

Mit freund­li­chen Grüßen
Otwin Schnei­der,
Forchheim