Tref­fen im Bay­reu­ther Rat­haus zur Reform des Betreuungsrechts

Grppenbild vom Betreuungsdialog im Bayreuther Rathaus
Grppenbild vom Betreuungsdialog im Bayreuther Rathaus

Am 1. Janu­ar 2023 tritt die grund­le­gen­de Reform des Vor­mund­schafts- und Betreu­ungs­rechts in Kraft. Ziel der neu­en Reform ist die Stär­kung der Selbst­be­stim­mung für die Betrof­fe­nen im Sin­ne der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on. Dabei ist die Betreu­ungs­be­hör­de der Kom­mu­ne stark gefor­dert, sie hat mit der Geset­zes­re­form voll­kom­men neue Auf­ga­ben­be­rei­che zu über­neh­men. Sie wird zur Stamm­be­hör­de, an der sich Berufs­be­treu­er und Betreue­rin­nen regi­strie­ren müs­sen. Wie bereits bei der Ent­wick­lung des „Bay­reu­ther Modells“, einem mitt­ler­wei­le bun­des­weit bekann­ten Men­to­ren-Pro­jekt, das neue Kräf­te in der Betreu­ung beim Start unter­stützt, sind die Bay­reu­ther Dia­log­fo­ren jetzt wie­der aktiv und haben über 60 Men­schen in die Räum­lich­kei­ten der Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth geführt. Orga­ni­siert vom Betreu­ungs­bü­ro Kaul und der Betreu­ungs­be­hör­de der Stadt Bay­reuth fand kürz­lich ein erstes Tref­fen mit Betreu­ern aus Stadt und Land­kreis statt. Die Betreu­ungs­be­hör­de aus dem Land­kreis Bay­reuth, das Betreu­ungs­ge­richt mit den Rechts­pfle­gern, ehren- und haupt­amt­li­che Betreu­er tra­fen sich zu einem fach­li­chen Aus­tausch. The­men waren die Umset­zung der Selbst­be­stim­mung der Betrof­fe­nen durch ande­re Hil­fen wie Bera­tungs­an­ge­bo­te und Fra­gen zur Rech­nungs­le­gung und der kor­rek­ten Umset­zung der neu­en gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Netz­werk­ar­beit und bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment sind wich­ti­ge Stütz­pfei­ler im Betreu­ungs­we­sen einer Kom­mu­ne und gehö­ren zu den gesetz­li­chen Auf­ga­ben von Betreu­ungs­be­hör­den. Die Ver­an­stal­tung war gelun­gen, eine zwei­te Ver­an­stal­tung ist im Febru­ar 2023 geplant.