Land­rats­amt Bam­berg star­tet „Digi­ta­len Bauantrag“

Ab dem 1. Janu­ar 2023 kön­nen Bau­an­trä­ge für Bau­vor­ha­ben im Land­kreis Bam­berg auch digi­tal ein­ge­reicht werden

„Mit dem digi­ta­len Bau­an­trag gehen wir kon­se­quent den näch­sten Schritt in der Digi­ta­li­sie­rung“, so kün­dig­te Land­rat Johann Kalb an, dass Bau­wer­be­rin­nen und Bau­wer­ber im Land­kreis Bam­berg ab dem 1. Janu­ar 2023 ihre Anträ­ge auch digi­tal ein­rei­chen kön­nen. Wich­ti­ge Zie­le dabei sind, papier­los zu arbei­ten und Ver­fah­ren auch zeit­lich wei­ter zu verschlanken.

Mit dem Start des digi­ta­len Bau­an­tra­ges ändert sich der Ablauf: Für alle Ver­fah­ren, in denen das Land­rats­amt Bam­berg die abschlie­ßen­de Ent­schei­dung zu tref­fen hat (Bau­an­trä­ge, Vor­be­scheids­an­trä­ge, Abgra­bungs­an­trä­ge) tritt künf­tig ein Zustän­dig­keits­wech­sel bei der Antrags­stel­lung ein. Das heißt: Ab 1. Janu­ar 2023 sind sowohl digi­ta­le als auch papier­ge­bun­de­ne Anträ­ge direkt beim Land­rats­amt zu stel­len. Papier­an­trä­ge wer­den im Land­rats­amt für die wei­te­re Bear­bei­tung digitalisiert.

Die Gemein­den blei­ben aber den­noch ein unver­zicht­ba­rer Teil des bau­recht­li­chen Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens. Sie wer­den nach Ein­gang der Unter­la­gen unver­züg­lich durch das Land­rats­amt Bam­berg digi­tal am Ver­fah­ren betei­ligt. An den bau­pla­nungs­recht­li­chen Rech­ten und Kom­pe­ten­zen der Gemein­den und an dem Zeit­raum, der die­sen für die Ent­schei­dung über das Ein­ver­neh­men zur Ver­fü­gung steht, ändert dies nichts, es han­delt sich um eine rei­ne Ver­fah­rens­än­de­rung. Die­se hat fer­ner den Vor­teil, dass die Betei­li­gung der Fach­stel­len zeit­gleich ein­ge­lei­tet wer­den kann.

Anträ­ge in Papier­form, die die Gemein­den selbst bear­bei­ten (iso­lier­te Befrei­un­gen oder Frei­stel­lungs­er­klä­run­gen) sind wei­ter­hin direkt bei der Gemein­de einzureichen.

Kern des digi­ta­len Bau­an­trags sind intel­li­gen­te elek­tro­ni­sche For­mu­la­re, soge­nann­te Online-Assi­sten­ten. Die­se füh­ren den Antrag­stel­ler durch den Aus­füll­pro­zess. Je nach Anga­be kön­nen wei­te­re Ein­ga­be­fel­der und gan­ze Sei­ten ein- und aus­ge­blen­det wer­den, es wird aus­drück­lich auf ein­zu­rei­chen­de Unter­la­gen hin­ge­wie­sen. Damit soll die Ein­rei­chung unvoll­stän­di­ger Anträ­ge weit­ge­hend ver­mie­den und die Bear­bei­tungs­zeit ver­kürzt wer­den. Zudem ermög­licht es der digi­ta­le Bau­an­trag dem Pla­ner, sei­ne ohne­hin in einer CAD-Anwen­dung ent­wor­fe­ne Pla­nung ohne Daten­ver­lu­ste einzureichen.

Die Online-Assi­sten­ten ste­hen ab dem 1. Janu­ar 2023 auf der Home­page des Land­rats­am­tes zur Verfügung.

Für die Nut­zung des digi­ta­len Bau­an­tra­ges im Übri­gen ist eine Bay­ern-ID erfor­der­lich, die recht­zei­tig vor­her über das Bay­ern­Por­tal (https://​www​.buer​ger​ser​vice​por​tal​.de/​b​a​y​e​r​n​/​f​r​e​i​s​t​aat) bean­tragt wer­den sollte.