Kohl­stei­ner Pro­test gegen Funk­mast erfolglos

Protest in Kohlstein. Foto: Thomas Weichert
Protest in Kohlstein. Foto: Thomas Weichert

„Klei­nes Dorf, gro­ßer Pro­test.“ berich­te­te der Neue Wie­sent­bo­te Mit­te Juni die­sen Jah­res über einen geplan­ten Funk­mast­bau mit 45 Meter Höhe nur etwa 180 Meter vom letz­ten Haus des Jur­hoch­dor­fes ent­fernt inmit­ten einer bis­her land­wirt­schaft­li­chen genutz­ten Frei­flä­che. Die Mit­glie­der des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses des Göß­wein­stei­ner Markt­ge­mein­de­rats ent­schie­den sich damals nach einer Orts­ein­sicht gegen die Stim­me von Ver­wal­tungs­exper­te Maxi­mi­li­an Sebald (CSU/​Juf) dafür, das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men für den Bau des Schleu­der­be­ton­ma­stens an die­ser Stel­le nicht zu erteilen.

Die­sen Beschluss des beschlie­ßen­den Bau­aus­schus­ses rüg­te nun das Land­rats­amt Forch­heim als Rechts­auf­sichts­be­hör­de und ver­wies die dama­li­ge Ent­schei­dung wie­der zurück an das Gre­mi­um, mit der Auf­for­de­rung dem Vor­ha­ben nun zuzu­stim­men. Falls dies nicht erfol­ge, wer­de das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men zu Bau des Funk­ma­sten durch das Land­rats­amt ersetzt. Weil die­ses Bau­vor­ha­ben pri­vi­le­giert sei und somit von rechts­we­gen nach dem Bau­ge­setz­buch nicht abge­lehnt wer­den kön­ne. Bei der Sit­zung am 21. Juni war die abso­lu­te Mehr­heit der Aus­schuss­mit­glie­der noch der Mei­nung, dass der anvi­sier­te Funk­mast­stand­ort, für den mit dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bereits ein Pacht­ver­trag bestand, gegen die Belan­ge des Natur­schut­zes und der Land­schafts­pfle­ge, des Boden­schut­zes und des Denk­mal­schut­zes ver­sto­ße und den Erho­lungs­wert und das Orts- und Land­schafts­bild schä­di­ge. Die Kohl­stei­ner selbst befürch­te­ten zudem eine erheb­li­che Wert­min­de­rung ihrer Grund­stücke und Immobilien.

Elf Kohl­stei­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­ger waren nun auch zur Aus­schuss­sit­zung ins Haus des Gastes gekom­men. „Wir wis­sen das wir den Funk­mast nicht ver­hin­dern kön­nen, wol­len ihn aber wei­ter weg vom Ort haben“, beton­te einer der Kohl­stei­ner schon vor der Sit­zung gegen­über unse­rer Zei­tung. Doch dar­aus wur­de dann schließ­lich nichts. Laut Land­rats­amt wur­de als Ergeb­nis der Prü­fung fest­ge­stellt dass die not­wen­di­gen Fach­be­hör­den betei­ligt wur­den und die bau­plan­recht­li­che Zuläs­sig­keit gege­ben sei. Des­halb for­der­te das Land­rats­amt den Markt Göß­wein­stein nun dazu auf, unter Beach­tung der Rechts­auf­fas­sung den Bau­an­trag noch­mals zu behan­deln und das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men dafür zu ertei­len. „Soll­te dies nicht erfol­gen, wird das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men ersetzt“ so das Landratsamt.

Ein­zig Drit­ter Bür­ger­mei­ster Man­fred Hän­chen (CSU) blieb nun bei sei­ner ursprüng­li­chen Ableh­nung. „Ich blei­be dabei das die­ser Funk­mast dort oben nichts zu suchen hat“, sag­te der frü­he­re Eber­mann­stadter Poli­zei­chef. Wie Hän­chen wei­ter argu­men­tier­te wür­den die Mobil­funk­be­trei­ber ihrer Selbst­ver­pflich­tung nicht nach­kom­men umfas­send zu infor­mie­ren. Was ihm auch beson­ders in die Nase steigt, sei die Tat­sa­che, das es sich bei dem Bau­her­ren um ein US-ame­ri­ka­ni­sches Unter­neh­men hand­le wel­ches an der Bör­se notiert sei. Das Schrei­ben des Land­rats­amts sei außer­dem ein Wider­spruch in sich selbst, denn es müs­se eine Ersatz­zah­lung nach dem baye­ri­schen Natur­schutz­fonds gelei­stet wer­den, wenn der Mast dort errich­tet wird. „Auf der frei­en Flä­che im Natur­schutz­ge­biet ist das ein No Go“ so Hän­chen, der nichts dage­gen hät­te wenn der Mast­stand­ort wei­ter in Rich­tung Wald­la­ge nach Beh­rin­gers­müh­le hin ver­scho­ben wür­de. „Ein Eigen­tü­mer wei­ter hin­ten hat abge­lehnt, weil die­ser Stand­ort dann auch wie­der mit­ten­drin wäre“ so ein Zwi­schen­ruf aus dem Publi­kum. Wei­te­re Wort­mel­dun­gen aus dem Zuhö­rer­be­reich unter­band dann Bür­ger­mei­ster Hann­görg Zim­mer­mann (FW) laut Geschäftsordnung.

„Wir haben kei­ne ande­re Mög­lich­keit“, kon­ster­nier­te Vize­bür­ger­mei­ster Georg Bau­ern­schmidt (SPD). Zim­mer­mann beton­te, das man alles ver­sucht habe, den Stand­ort zu ver­schie­ben. Maxi­mi­li­an Sebald erklär­te dass die Rechts­la­ge ein­deu­tig sei. Hän­chen gab er dies­be­züg­lich recht, das die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Mobil­funk­be­trei­bern und der Gemein­de zu wün­schen übrig las­se. Dies sei anders ver­ein­bart gewe­sen, so Sebald. Ben­no Beck (BMG) woll­te wis­sen, ob es noch eine Mög­lich­keit gibt, dass der Mast wo anders hin­kommt. Dies ver­nein­te Bür­ger­mei­ster Zim­mer­mann. Denn es sei schon alles erledigt.