Digi­ta­ler Bau­an­trag star­tet am Land­rats­amt Kulmbach

Bau­mi­ni­ster Bern­rei­ter und Digi­tal­mi­ni­ste­rin Ger­lach „Bau­an­trä­ge kön­nen ab sofort bequem und ein­fach online gestellt werden.“

  • Ein­füh­rung des digi­ta­len Bau­an­trags ab 1. Dezember
  • Posi­ti­ve Erfah­run­gen an bis­her teil­neh­men­den Behörde
  • Ana­lo­ge Antrag­stel­lung wei­ter­hin möglich

Mehr Bür­ger­freund­lich­keit, weni­ger Büro­kra­tie: Am Land­rats­amt Kulm­bach kön­nen Bau­an­trä­ge ab 1. Dezem­ber 2022 auch digi­tal ein­ge­reicht wer­den. Damit bie­tet eine wei­te­re unte­re Bau­auf­sichts­be­hör­de den vom Baye­ri­schen Bau­mi­ni­ste­ri­um in Zusam­men­ar­beit mit dem Baye­ri­schen Digi­tal­mi­ni­ste­ri­um ent­wickel­ten digi­ta­len Bau­an­trag an. Bay­erns Bau­mi­ni­ster Chri­sti­an Bern­rei­ter: „Die Digi­ta­li­sie­rung ist eine gro­ße Chan­ce für unse­re Kom­mu­nen. Bau­an­trä­ge kön­nen dank des digi­ta­len Ver­fah­rens viel ein­fa­cher gestellt wer­den. Die Pla­ner spa­ren sich das mehr­fa­che Aus­drucken der Plä­ne und den Behör­den wird die Arbeit erleich­tert. An den bis­her teil­neh­men­den Ämtern in Bay­ern ist das Ver­fah­ren schon sehr gut ange­lau­fen. Ich freue mich, dass nun vier wei­te­re Ämter dazu­kom­men.“ Neben dem Land­rats­amt Kulm­bach kön­nen ab dem 1. Dezem­ber 2022 auch im Land­rats­amt Neu­markt i.d. Opf., bei der Stadt Schwa­bach und der Stadt Für­sten­feld­bruck digi­tal Anträ­ge ein­ge­reicht werden.

Bay­erns Digi­tal­mi­ni­ste­rin Judith Ger­lach betont: „Der digi­ta­le Bau­an­trag nimmt Fahrt auf. Es ist groß­ar­tig, dass nun mit dem Land­rats­amt Kulm­bach eine wei­te­re Unte­re Bau­auf­sichts­be­hör­de die­sen zeit­ge­mä­ßen digi­ta­len Bür­ger­ser­vice anbie­tet. Damit bau­en wir Bar­rie­ren für die Antrag­stel­ler ab und moder­ni­sie­ren die Bear­bei­tung der Anträ­ge. Das ist fort­schritt­li­cher Dienst am Kun­den. Hier ist die kom­mu­na­le Ebe­ne gefor­dert, ent­spre­chen­de Ange­bo­te zu machen, so dass hof­fent­lich bald die Bean­tra­gung die­ser äußerst wich­ti­gen Lei­stung in ganz Bay­ern mög­lich ist.“

„Als zer­ti­fi­zier­tes „Digi­ta­les Amt“ bie­ten wir bereits mehr als 50 Online-Ver­fah­ren an“, betont Land­rat Klaus Peter Söll­ner. „Mit dem Digi­ta­len Bau­an­trag erwei­tern wir nun die­ses Ange­bot um einen wei­te­ren wich­ti­gen Bau­stein.“ Die Coro­na-Pan­de­mie habe gezeigt, wie wich­tig die vor­an­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung sei, so Söll­ner wei­ter. „Ich freue mich zusam­men mit mei­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern daher sehr, dass wir gera­de im für die Ent­wick­lung unse­res Land­krei­ses so wich­ti­gen Bau­amt die­se moder­ne und zeit­ge­mä­ße Art der Antrag­stel­lung anbie­ten und die Bear­bei­tung noch effi­zi­en­ter gestal­ten kön­nen.“ Söll­ner bedankt sich in die­sem Zusam­men­hang bei allen Betei­lig­ten, die seit vie­len Mona­ten neben ihrer regu­lä­ren Arbeit inten­siv die­sen Schritt vor­be­rei­tet und alle tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen haben.

Der digi­ta­le Bau­an­trag für Bay­ern ist vom Staats­mi­ni­ste­ri­um für Woh­nen, Bau und Ver­kehr mit Unter­stüt­zung des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Digi­ta­les ent­wickelt wor­den. Zum 1. März 2021 ist er an den Unte­ren Bau­auf­sichts­be­hör­den der Land­rats­äm­ter Ebers­berg, Hof, Kro­nach, Neu­stadt an der Wald­na­ab und Traun­stein gestar­tet. Seit­dem sind auch die Land­rats­äm­ter Augs­burg, Pfaf­fen­ho­fen an der Ilm, Strau­bing-Bogen, Cham, Main-Spes­sart, Bad Tölz-Wolfrats­hau­sen, Weil­heim-Schon­gau, Alt­öt­ting, Aschaf­fen­burg und Für­sten­feld­bruck sowie die Städ­te Kit­zin­gen, Kemp­ten und Schwan­dorf dazu­ge­kom­men. Ins­ge­samt sind an den 18 Behör­den schon über 4.000 digi­ta­le Anträ­ge ein­ge­reicht wor­den. Ziel ist, den Anwen­dungs­be­reich suk­zes­si­ve aus­zu­deh­nen, bis der digi­ta­le Bau­an­trag flä­chen­deckend in Bay­ern zur Ver­fü­gung steht. Die bis­he­ri­ge „ana­lo­ge“ Antrag­stel­lung bleibt aber auch wei­ter­hin möglich.

Die tech­ni­sche Umset­zung des digi­ta­len Bau­an­trags erfolgt in enger Zusam­men­ar­beit mit dem IT-Dienst­lei­stungs­zen­trum des Frei­staats Bay­ern. Intel­li­gen­te elek­tro­ni­sche For­mu­la­re, soge­nann­te „Online-Assi­sten­ten“, hel­fen den Nut­zern beim Aus­fül­len. Je nach Anga­be kön­nen wei­te­re Ein­ga­be­fel­der und gan­ze Sei­ten ein- und aus­ge­blen­det wer­den. Auf ein­zu­rei­chen­de Bau­vor­la­gen wird aus­drück­lich hin­ge­wie­sen, dadurch wer­den Bau­an­trä­ge voll­stän­di­ger und die Bear­bei­tungs­zei­ten redu­ziert. Zudem ermög­licht es der digi­ta­le Bau­an­trag dem Pla­ner, sei­ne ohne­hin in einer Soft­ware-Anwen­dung ent­wor­fe­ne Pla­nung ohne Daten­ver­lu­ste einzureichen.