Landratsamt Bamberg: „Rückenwind für die Windkraft“
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West stellt die Weichen dafür, dass weitere Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden können
„Wir wollen und werden es weiter selbst in der Hand haben, wo neue Windkraftanlagen entstehen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Erfolgsfaktor für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Bündelung der Anlagen ist wichtig für unser Landschaftsbild.“ Der Bamberger Landrat Johann Kalb will deshalb als Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West mit allen Kommunen konsequent und zielgerichtet weitere Vorranggebiete für Windkraft entwickeln.
„In Bayern sind 36.000 Hektar oder 0,7 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen. Oberfranken-West liegt mit 0,6 Prozent im Mittelfeld“, beschrieb leitender Ministerialdirektor Rainer Veit vom Bayerischen Wirtschaftsministerium in der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West die Ist-Situation. Der Bund hat im sogenannten „Wind-an-Land-Gesetz“ für den Freistaat verpflichtende Flächenziele festgelegt: 1,1 Prozent bis 2024 und 1,8 Prozent bis 2032. Werden diese Ziele nicht erreicht, dann sieht das Bundesgesetz weitere Erleichterungen für Anlagenbauer und deutlich weniger Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen und Genehmigungsbehörden vor. „Wenn Sie ihr gutes Grundkonzept wie geplant fortschreiben, dann sind wir guter Dinge, dass Sie im Regionalen Planungsverband Oberfranken-West diese Zielvorgaben für die Flächen erreichen werden“, so Rainer Veit.
„Im Regionalen Planungsverband Oberfranken-West sind aktuell 33 Vorranggebiete mit einer Fläche von 2370 Hektar für Windkraft ausgewiesen“, erläuterte Regionsbeauftragter Harald Frauenknecht den Mitgliedern der Verbandsversammlung. Um von derzeit 0,6 Prozent der Fläche bis 2027 auf 1,1 Prozent zu kommen, sind weitere 1660 Hektar nötig. Das bis 2032 gesteckte 1,8 Ziel setzt noch einmal 2590 Hektar Vorranggebiete voraus.
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West passte deshalb den Kriterienkatalog für Potenzialflächen für Windkraft an die neuen Rahmenbedingungen an. Landschaftsschutzgebiete oder Denkmalschutz sind inzwischen zum Beispiel kein Ausschlusskriterium mehr für Vorrangflächen. Frauenknecht ging davon aus, dass es durch die Lockerung des Gesetzgebers nun in allen Gemeinden Potenzialflächen für Windkraft gibt. „Im Jahr 2023 werden wir diese Potenzialflächen bewerten. Ab 2024 wollen wir dann Vorschläge für Vorranggebiete erarbeiten“, so Frauenknecht. Für konkrete Projekte, die weiter fortgeschritten sind, will der Regionale Planungsverband Oberfranken-West bereits früher die planungsrechtlichen Weichen stellen. Deshalb befasste sich der Planungsausschuss auch mit der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ des Regionalplans in „Mährenhausen-Ost“ (Landkreis Coburg) und „Tiefenellern-Süd“ und „Tiefenhöchstadt-Nord“.
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