Bay­reuth: Haus­halt 2022 – Regie­rung von Ober­fran­ken ver­bin­det Geneh­mi­gung der Haus­halts­sat­zung mit zahl­rei­chen Auflagen

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Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat die Haus­halts­sat­zung der Stadt Bay­reuth für das Haus­halts­jahr 2022 rechts­auf­sicht­lich geneh­migt. Sie ver­bin­det dies jedoch mit zahl­rei­chen Auf­la­gen. Der Haus­halts­plan­ent­wurf 2022 der Stadt Bay­reuth wur­de 26. Janu­ar die­ses Jah­res vor­ge­legt, am 7. Febru­ar durch den Stadt­rat bera­ten und am 23. Febru­ar mehr­heit­lich durch den Stadt­rat beschlossen.

Das beschlos­se­ne Gesamt­vo­lu­men des geplan­ten Finanz­haus­hal­tes 2022 beläuft sich für die Stadt Bay­reuth aus­zah­lungs­sei­tig auf fast 338 Mil­lio­nen Euro; allei­ne auf der Aus­zah­lungs­sei­te der lau­fen­den Ver­wal­tungs­tä­tig­keit ergibt sich ein Gesamt­vo­lu­men von rund 253 Mil­lio­nen Euro bei einer finan­zi­el­len Unter­deckung von rund elf Mil­lio­nen Euro. Ange­mel­de­te Aus­zah­lungs­vo­lu­mi­na für Inve­sti­ti­ons­tä­tig­kei­ten in Höhe von über 78 Mil­lio­nen Euro konn­ten letzt­end­lich berück­sich­tigt werden.

Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat bereits am 27. Mai die­ses Jah­res ihr Ein­ver­ständ­nis erteilt, dass die Haus­halts­sat­zung der Stadt Bay­reuth für das Haus­halts­jahr 2022 ver­öf­fent­licht wird – aller­dings auf die Mög­lich­keit hin­ge­wie­sen, dass im noch aus­ste­hen­den Geneh­mi­gungs­schrei­ben Auf­la­gen ent­hal­ten sind.

Die Bekannt­ma­chung der Haus­halts­sat­zung erfolg­te dem­entspre­chend im Amts­blatt der Stadt Bay­reuth am 17. Juni 2022. Die Sat­zung ist am 1. Janu­ar 2022 in Kraft getre­ten. Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat nun­mehr die Haus­halts­sat­zung der Stadt für das Haus­halts­jahr 2022 rechts­auf­sicht­lich genehmigt.

Die Rechts­auf­sicht ver­bin­det die­se Geneh­mi­gung zur Siche­rung der dau­ern­den Lei­stungs­fä­hig­keit jedoch mit zahl­rei­chen Auflagen.

 Im Hin­blick auf das Inve­sti­ti­ons­pro­gramm ist zu prü­fen, ob
nicht Maß­nah­men zeit­lich gestreckt oder ver­scho­ben werden
kön­nen, um die so in der Finanz­pla­nung vorgesehene
Kre­dit­auf­nah­me zu verringern.

 Pri­mär hat die Stadt die Pflicht­auf­ga­ben zu erfül­len. Insoweit
ist das Inve­sti­ti­ons­pro­gramm zu priorisieren.

 Der Sal­do aus der lau­fen­den Ver­wal­tungs­tä­tig­keit im
Finanz­haus­halt ist so zu stär­ken und zu erhö­hen, dass
hier­aus min­de­stens die lau­fen­de Til­gung bestrit­ten werden
kann.

 Das nega­ti­ve Jah­res­er­geb­nis im Ergeb­nis­haus­halt sollte
ver­bes­sert werden.

 Bevor neue Inve­sti­ti­ons­maß­nah­men begon­nen wer­den, sind
die bereits begon­ne­nen Maß­nah­men abzu­schlie­ßen. Es ist
dar­auf zu ach­ten, dass nur sol­che Vor­ha­ben in den
Haus­halts­plan auf­ge­nom­men wer­den, die auch tatsächlich
rea­li­siert wer­den können.

 Das bereits vor­ge­leg­te Haus­halts­kon­so­li­die­rungs­kon­zept ist
bis auf wei­te­res fort­zu­schrei­ben und umzu­set­zen. Dabei sind
nicht nur dis­po­ni­ble Aus­ga­ben zu prü­fen, son­dern auch bei
Pflicht­auf­ga­ben sind alle Mög­lich­kei­ten der
Kosten­re­du­zie­rung umzu­set­zen. Die Haushaltsgrundsätze
der Wirt­schaft­lich­keit und Spar­sam­keit sind zu beachten.

 Frei­wil­li­ge Lei­stun­gen dür­fen nur nach Haus­halts­la­ge und im
Ein­zel­fall gewährt wer­den. Bei der Gewäh­rung freiwilliger
Lei­stun­gen ist dar­auf zu ach­ten, dass nicht durch
regel­mä­ßi­ge und gleich­för­mi­ge Übung ein Anspruchsdenken
beim Emp­fän­ger ent­steht. Zusätz­li­che frei­wil­li­ge Leistungen
dür­fen nicht ver­an­schlagt wer­den. Pri­mär sind
Pflicht­auf­ga­ben zu erle­di­gen. Es ist anzu­stre­ben, die
Sum­me der frei­wil­li­gen Lei­stun­gen zu reduzieren.

 Die Regie­rung weist dar­auf hin, dass eine Kreditaufnahme
abso­lut nach­ran­gig und nur dann zuläs­sig ist, wenn eine
ande­re Finan­zie­rung nicht mög­lich ist oder wirtschaftlich
unzweck­mä­ßig wäre, das heißt, die eige­nen Ein­nah­men sind
im vol­len Umfang aus­zu­schöp­fen, bevor eine
Kre­dit­auf­nah­me in Fra­ge kommt.

 Außer­dem weist die Regie­rung auf die Privatisierungsklausel
der Baye­ri­schen Gemein­de­ord­nung hin, wonach regelmäßig
Auf­ga­ben dahin­ge­hend unter­sucht wer­den sol­len, ob sie
nicht eben­so gut durch Pri­va­te erle­digt wer­den können.
In einer ver­wal­tungs­in­ter­nen Bespre­chung wur­den die
Dienst­stel­len­lei­te­rin­nen und ‑lei­ter des Rat­hau­ses sowie per
Rund­schrei­ben alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der
Stadt­ver­wal­tung von Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebersberger
auf die­se Auf­la­gen der Regie­rung von Oberfranken
hingewiesen.

Das Ver­fah­ren zur Auf­stel­lung des Haushaltsplans
für das Haus­halts­jahr 2023 wur­de im Juli die­ses Jah­res vom
Refe­rat für Finan­zen, Stif­tun­gen und Informationstechnik
eingeleitet