Win­ter­dienst ab Novem­ber 2022 im Land­kreis Erlangen-Höchstadt

Win­ter­dienst 2022/2023 im Land­kreis Erlangen-Höchstadt

Kreis­bau­hof infor­miert über Räum- und Streu­dienst ab Mon­tag, 14. Novem­ber 2022

Bei Schnee und Glät­te kommt es im Stra­ßen­ver­kehr nicht nur auf gute Win­ter­rei­fen an. Jede und jeder soll­te zudem stets sei­ne Fahr­wei­se an die Stra­ßen- und Wet­ter­ver­hält­nis­se anpas­sen. Damit der Berufs­ver­kehr im Win­ter ab sie­ben Uhr mög­lichst gut flie­ßen kann, hält der Kreis­bau­hof sei­nen Win­ter­dienst­plan ab Mon­tag, 14. Novem­ber 2022 für den Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt bereit. Grund­sätz­lich sind die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Kreis­bau­ho­fes jedes Jahr von Mit­te Novem­ber 2022 bis 15. März 2023 für den Win­ter­ein­satz gewapp­net. Rund 1.800 Ton­nen Streu­salz sind am Kreis­bau­hof in Heß­dorf und an zwei Außen­stel­len für die Sai­son eingelagert.

IM ZWEI­SCHICHT­BE­TRIEB IN SECHS BEZIR­KEN IM EINSATZ

Der Land­kreis ist in sechs Streu­be­zir­ke auf­ge­teilt. Drei kreis­ei­ge­ne Fahr­zeu­ge und zwei eines Lohn­un­ter­neh­mers ste­hen dafür zur Ver­fü­gung. Den sech­sten Bezirk über­nimmt zudem ein Fahr­zeug der Dienst­stel­le Höch­stadt des Stra­ßen­bau­am­tes Nürn­berg. So las­sen sich die Strecken schnel­ler räu­men und streu­en und Leer­fahr­ten zwi­schen den ein­zel­nen Stra­ßen redu­zie­ren. In zwei Schich­ten betreut die Beleg­schaft des Kreis­bau­hofs ver­schie­de­ne Strecken – je nach Bedeu­tung für den über­ört­li­chen, den Berufs- und Lini­en­bus­ver­kehr. Die Räum- und Streu­fahr­zeu­ge rücken bereits um vier Uhr aus, damit die Stra­ßen um sie­ben Uhr im Berufs­ver­kehr befahr­bar sind. Bei extre­mer Stra­ßen­glät­te wer­den zwi­schen 20 und 22 Uhr zusätz­li­che Ein­sät­ze gefah­ren. Dann ist beson­de­re Vor­sicht geboten.

Zwi­schen 22 und 4 Uhr wer­den kei­ne Ein­sät­ze gefah­ren. Kreis­bau­hof­lei­ter Jür­gen Ertl wirbt um Ver­ständ­nis, dass bei extre­mer Wit­te­rung auch Streu- und Räum­fahr­zeu­ge nur schwer­lich vor­an­kom­men. Zusätz­lich zu den Fahr­ten auf den Stra­ßen sorgt der Kreis­bau­hof tags­über dafür, dass Geh- und Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten geräumt und gestreut wer­den. Ein­zel­ne Gemein­den betreu­en einen Teil die­ser Wege mit. Eine per­ma­nen­te Schnee- und Eis­frei­heit auf den Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten ist jedoch nicht immer mög­lich und auch nicht verpflichtend.